(Symbolfoto)
Anzeigen

Duisburg/Jüchen. Die Polizei in Duisburg und die Stadtverwaltung in Jüchen warnen vor ausgelegten Ködern

Duisburg. Am Neujahrstag (1. Januar, 13 Uhr) ist eine 26-Jährige mit ihrem Hund durch den Landschaftspark Duisburg-Nord spaziert. Der Hund erschnüffelte eine Mettwurst, in der eine Rasierklinge versteckt war, fraß die Wurst glücklicherweise aber nicht. Die Polizei sucht Zeugen, die verdächtige Personen im Landschaftspark beobachtet haben. Diese wenden sich unter der Rufnummer 0203 280-0 an die Polizei Duisburg (Kriminalkommissariat 32). (ots)

Jüchen. Durch Unbekannte wurden in den letzten Tagen in Garzweiler offenbar Giftköder in Form von vergifteten Mettenden ausgelegt, die von einem Hund gefressen wurden. „Glück im Unglück“ hatte das Tier dennoch. Der Tierhalterin war Gott sei Dank schnell aufgefallen, dass ihr Hund einen Köder gefressen hatte. So konnte er rechtzeitig durch einen Tierarzt behandelt und gerettet werden.

Solche oder ähnliche Vorfälle sollten auf jeden Fall bei der Polizei zur Anzeige gebracht werden. Wenn ein mutwillig ausgelegter Giftköder von einem Wirbeltier gefressen wird, das Tier stirbt oder erhebliche Schmerzen erleidet, ist der Tatbestand der Tierquälerei erfüllt. Vorsätzliche Tierquälerei kann mit bis zu drei Jahren Gefängnisstrafe oder Geldstrafe bestraft werden. Aber auch der Hundehalter kann Schadensersatz fordern, wenn der Täter ermittelt und verurteilt wird. So könnten beispielsweise Tierarztkosten, die im Zuge der Behandlung des Tieres nach Aufnahme des Giftköders entstanden sind, zurückgefordert werden.

Giftköder können jedoch auch für Menschen gefährlich sein, wenn z.B. Kinder damit in Berührung kommen. Vor allem Hundehalter können ihr Tier schützen, indem sie es vorsichtshalber immer angeleint bzw. mit einem geeigneten Maulkorb ausführen.

Beitrag drucken
Anzeige