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Mülheim. Die jüngste Informationsveranstaltung, zu welcher der Mülheimer Sportbund (MSB) gemeinsam mit der Stadt Mülheim an der Ruhr eingeladen hatte, befasste sich mit einer Thematik, die von besonderer Bedeutung für die Sportvereine ist und dabei bei vielen Vereinsvertreterinnen und -vertretern für Unsicherheit sorgt bzw. Fragen hervorruft: Im Fokus des Austausches stand das Thema „Kinder- und Jugendschutz im Mülheimer Sport”.

Da nach wie vor zahlreiche Mülheimer Vereine der bereits im Jahr 2015 vom Kommunalen Sozialen Dienst (KSD) der Stadt Mülheim an der Ruhr getätigten Aufforderung, eine Vereinbarung zum Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen gemäß § 72a SGB VIII (Sozialgesetzbuch) zu unterschreiben, nicht nachgekommen sind, forderten Marc Buchholz, der Dezernent für Bildung, Soziales, Jugend, Gesundheit, Sport und Kultur der Stadt Mülheim an der Ruhr, sowie der MSB-Vorsitzende Wilfried Cleven die betreffenden Vereine im Dezember 2019 auf, diesem Versäumnis nachzukommen, und luden sie gleichzeitig zu der Informationsveranstaltung zu diesem Thema ein.

Der § 72a SGB VIII wurde durch das Bundeskinderschutzgesetz neu gefasst und trat am 1. Januar 2012 in Kraft. Mit der Vorschrift wird das Ziel verfolgt, einschlägig vorbestrafte Personen von der Wahrnehmung von Aufgaben in der Kinder- und Jugendhilfe fernzuhalten bzw. auszuschließen und damit Kindeswohlgefährdungen vorzubeugen.

Dass von rund 60 angeschriebenen Sportvereinen lediglich Vertreterinnen und Vertreter von fünf Vereinen das Angebot wahrnahmen, sich ausführlich über das Thema „Kinder- und Jugendschutz” zu informieren und mit Experten auf diesem Gebiet in den Austausch zu kommen, sorgte bei Marc Buchholz und Wilfried Cleven für Enttäuschung.

„Gerade vor dem Hintergrund, dass die Vorsitzenden der Vereine in die Haftung genommen werden können, wenn im Rahmen von Vereinsaktivitäten der Kinder- und Jugendschutz nicht gewährleistet wird, ist neben dem Schutz der Kinder das Thema von hoher Relevanz”, so Marc Buchholz.

Erfreulich war an diesem Abend, dass alle anwesenden Vereinsvertreterinnen und -vertreter die Gelegenheit nutzten und die entsprechende Vereinbarung mit dem KSD vor Ort unterschrieben bzw. diese mitnahmen, um sie vom vertretungsberechtigten Vorstand unterzeichnen zu lassen.

Im kommenden Sportausschuss, am 3. Februar, wird die Verwaltung über den aktuellen Stand berichten.

Wer sich zu der Thematik individuell beraten lassen möchte, kann sich an den Kommunalen Sozialen Dienst der Stadt Mülheim an der Ruhr wenden. Ansprechpartner beim KSD für die Mülheimer Sportvereine ist Marc Heiderhoff (Ruhrstraße 1, 45468 Mülheim an der Ruhr, Tel.: 455 57 67, EMail: marc.heiderhoff@muelheim-ruhr.de), der auch anlässlich der Informationsveranstaltung über die Thematik referierte.

Informationen zum Thema „Kinder- und Jugendschutz im Sport” (rechtlicher Hintergrund zur Vereinbarung zur Sicherstellung des Schutzauftrages nach § 72a SGB VIII, Informationsblätter für Vereine und Verbände, Antrag auf Gebührenbefreiung für Ehrenamtliche etc.) finden sich zudem auf der Homepage des Mülheimer Sportbundes in der Rubrik „Service”, Unterrubrik „Downloads”.

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