Kontrolle in einem Betrieb (Foto: Zoll)
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Krefeld/Mönchengladbach/Kreis Viersen/Rhein-Kreis Neuss. 200 Personen und 109 Geschäftsunterlagen geprüft, 18 Verstöße festgestellt

Über 50 Zöllner und Zöllnerinnen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Krefeld haben am Dienstag, den 21. Januar 2020, im Stadtgebiet Krefeld und Mönchengladbach sowie im Kreis Neuss und Viersen zahlreiche Firmen, darunter das Friseurhandwerk, Tankstellen, Sonnenstudios wie auch Blumenläden, kontrolliert.

Ziel der Prüfung war es, unangemessene Arbeitsbedingungen aufzudecken, insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohnes in Höhe von 9,35 Euro pro Stunde, die Einhaltung der sozialversicherungsrechtlichen Pflichten, der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen sowie die illegale Ausländerbeschäftigung zu überprüfen.

Neben den Befragungen der angetroffenen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zu ihren Arbeitsverhältnissen mussten die Unternehmen auch ihre Geschäftsunterlagen vorlegen.

So fiel bei der Zollkontrolle ein Arbeitnehmer auf, der sein Beschäftigungsverhältnis in Deutschland mit einer fremden, nicht auf ihn ausgestellten, niederländischen Identitätskarte legitimieren wollte. “Den Ausweis habe ich gefunden”, so die Erklärung und die Angaben des Mannes aus Ghana bei seiner Vernehmung gegenüber dem Zöllner.

Folgende weitere Verstöße konnten festgestellt werden:

In acht Fällen besteht der Verdacht auf Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, davon sechs Fälle mit Hinweise auf eine Scheinselbstständigkeit.

In sechs Fällen besteht der Verdacht auf eine illegale Ausländerbeschäftigung.

In einem Fall besteht der Verdacht auf Leistungsmissbrauch.

In drei Fällen besteht der Verdacht, dass der Mindestlohn nicht eingehalten wurde.

Die weiteren Ermittlungen und Geschäftsunterlagenprüfungen dauern noch an.

Zusatzinformationen: Schwerpunktprüfungen sind Präventivmaßnahmen, die zu einer Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung beitragen und zu einem erhöhten Unrechtsbewusstsein in der Bevölkerung führen sollen. Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar 2019 9,19 Euro und ist zum 1. Januar 2020 auf 9,35 Euro gestiegen.

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