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Rhein-Ruhr. Der Deutsche Wetterdienst hat am Freitagnachmittag (14:50 Uhr) eine Vorabinformation vor Orkanböen herausgegeben. Diese gilt von Sonntag, 9. Februar, 16 Uhr, bis einschließlich Montag, 10. Februar, 6 Uhr. Dabei werden schwere Sturmböen mit Windgeschwindigkeiten bis zu 100 km/h erwartet. In der Nacht zu Montag ist auch mit orkanartigen Böen bis zu einer Windgeschwindigkeit von bis zu 120 km/h zu rechnen.

Unterrichtsausfall an Essener Schulen

Wegen der zu erwartenden Wetterlage wird am Montag, 10. Februar, kein Unterricht an den Schulen in Essen stattfinden.

Vor diesem Hintergrund hat die Stadt Essen entschieden, dass die sichere Erreichbarkeit der Schulen nicht garantiert werden kann. Es wird am Montag daher kein Unterricht stattfinden. Schulleitungen sowie Lehrerinnen und Lehrer müssen zum Dienst erscheinen, daher sind die Schulen besetzt. Kinder, die dennoch die Schulen erreichen sollten, werden nicht vor verschlossenen Türen stehen.

Am Dienstag, 11. Februar, kann der Unterricht voraussichtlich wieder stattfinden.

Die Stadt Essen wird auch die Träger der Kindertagesstätten über diese Vorsichtsmaßnahme informieren. Eltern von Kita-Kindern können sich bei Rückfragen direkt an ihre Einrichtung wenden.

Vorsicht beim Betreten von Grünflächen, Parks und Wäldern

Die Verwaltung warnt außerdem alle Bürgerinnen und Bürger ab Sonntag, 9. Februar, vor dem Betreten der öffentlichen Sportplätzen, Parks, Grünanlagen, Friedhöfe und Wälder. Durch die zu erwartenden Windgeschwindigkeiten könnten Äste brechen und unter Umständen auch Bäume umstürzen. Es ist noch nicht klar, ob der Grugapark Essen am Sonntag öffnen kann. Weitere Infos wird der Park über die sozialen Medien veröffentlichen.

 

Hinweise der Stadt Viersen angesichts des möglichen Sturms

Die Stadt beobachtet die Entwicklung aufmerksam und ist darauf vorbereitet, im Ernstfall unverzüglich handeln zu können.

Eine Entscheidung, ob am Montag Schulen geschlossen bleiben, wird frühestens am Sonntagnachmittag getroffen. Die Stadt als Schulträger ist verantwortlich für die sichere Schülerbeförderung sowie die Sicherheit auf dem Schulgelände und des Schulgebäudes. Hier steht die Schulverwaltung im engen Kontakt mit der Feuerwehr und der NEW.

Ergänzend weist die Stadt darauf hin, dass die Entscheidung, ob Kinder am Montag zur Schule gehen, in der Hand der Eltern liegt. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat dazu in einer ausführlichen Pressemitteilung weitere Erläuterungen gegeben. Hier geht es auch um die Frage, ob Unterricht stattfindet und wie die Betreuung der Schülerinnen und Schüler gesichert wird. Darüber müssen die Schulleitungen entscheiden.

Neben der ohnehin rund um die Uhr einsatzbereiten Feuerwehr bereiten sich auch die Städtischen Betriebe auf mögliche Einsätze als Folge des erwarteten Sturms vor. Die Stadt erinnert an die Sturmereignisse der vergangenen Jahre und rät dringend dazu, bei starkem Wind nicht in den Wald zugehen. Darüber hinaus ist generell besser, während eines Sturm möglichst im Haus zu bleiben. Lose Gegenstände auf Terrassen und Balkonen sollten gesichert oder in Haus oder Garage verstaut werden.

Soweit es erforderlich wird, wird die Stadt insbesondere über ihre Facebook-Seite “Viersen Rathaus” (@Viersen.de, https://www.facebook.com/Viersen.de/ ) und via Twitter (@StadtViersen, https://twitter.com/StadtViersen ) sowie über die Medien aktuell informieren.

 

Auswirkungen auf den Kindertagesstätten- und Schulbetrieb in Voerde

Aufgrund der durch den Deutschen Wetterdienst angekündigten Wetterlage am kommenden Sonntag (09.02.2020) bzw. der Nacht zum Montag (10.02.2020) hat die Bezirksregierung Düsseldorf die Schulträger des Regierungsbezirkes Düsseldorf darauf hingewiesen, dass bei extremen Witterungsverhältnissen die Eltern darüber zu entscheiden haben, ob der Weg zur Schule zumutbar ist. Für diesen Fall ist die Schule über ein Fernbleiben zu informieren. Auch für Kindertageseinrichtungen in Voerde können die Eltern dies letztlich eigenverantwortlich entscheiden.

Da die konkreten Sturmverläufe und Windstärken mit einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit erst im Laufe des Sonntags erkennbar sein werden, sind die Eltern gebeten, sich über www.voerde.de bzw. mittels der Hinweise von Radio KW zu erkundigen, ob seitens der Stadt Voerde die generelle Schließung der Schulen und Kindertagesstätten angeordnet wird.

Im Falle, dass Kinder dennoch in den Schulen am Morgen des 10.02.2020 eintreffen, wird in den Schulen eine entsprechende Notbetreuung eingerichtet. Diese wird gewährleistet, bis ein gefahrloser Heimweg gesichert ist.

Die Verwaltung warnt alle Bürgerinnen und Bürger, ab Sonntag, 9. Februar 2020 vor dem Betreten der öffentlichen Grünanlagen, Parks, Friedhöfe, Sportstätten und Wälder.

 

Moerser Schulen entscheiden über eine mögliche Schließung

Wegen der aktuellen Sturmwarnung für Sonntag und Montag (9./10. Februar) weist die Stadt Moers noch einmal auf die Verantwortlichkeiten hin. Schulen müssen selbst über eine mögliche Schließung bei extremen Witterungsverhältnissen entscheiden. Nur wenn die Sicherheit des Schulgebäudes nicht garantiert werden kann, z. B. bei losen Dachziegeln, kommt es zu einer Sperrung seitens der Stadt. In diesem Fall werden die Leitungen der Schulen in Kenntnis gesetzt. Wenn der Schulweg vor Unterrichtsbeginn aus Sicht der Eltern nicht zumutbar ist, dürfen diese allerdings in eigener Verantwortung entscheiden, ob ihre Kinder an dem Tag die Schule besuchen. Volljährige Schülerinnen und Schüler entscheiden selbst. Die Schule muss in jedem Fall darüber informiert werden. Bei städtischen Kindergärten liegt die Verantwortung bei der Stadt. Falls das Gebäude am Montag nicht sicher sein sollte, werden die Kita-Leitungen informiert, dass sie ihre Einrichtungen geschlossen halten müssen. Die Kindergärten versuchen dann, die Eltern zu erreichen.

 

Schließung der städtischen Schulen in Mülheim

Aufgrund der aktuellen Entwicklung rund um den bevorstehenden Sturm hat sich die Stadt als Schulträger für die städtischen Schulen entschieden, diese am Montag geschlossen zu halten. Die jeweiligen Lehrer werden anwesend sein, so daß kein Kind unbetreut sein wird.

Für die städtischen Kitas gilt, dass hier die Eltern über den Besuch ihrer Kinder selbst entscheiden. Die Erzieherinnen und Erzieher werden anwesend sein.

 

Kein Schulunterricht am Montag in Dinslaken

Am Montag findet in den Schulen der Stadt Dinslaken kein Unterricht statt. Das hat die Stadt als Schulträgerin in Abstimmung mit den Schulleitungen entschieden. Anlass ist die Vorhersage des Deutschen Wetterdienstes, wonach in ganz Nordrhein-Westfalen ab Sonntagnacht mit schweren Sturm- und Orkanböen zu rechnen ist. „Es lässt sich zwar noch nicht vorhersagen, wie sich die Wettersituation konkret in Dinslaken darstellen wird, aber mit der Entscheidung schaffen wir für alle Beteiligten eine verlässliche Situation – Sicherheit geht vor“, betonte Dinslakens Schuldezernentin Christa Jahnke-Horstmann am Freitagnachmittag. Die Schulen informieren die Eltern – soweit möglich – über die Situation. Diejenigen Schülerinnen und Schüler, die möglicherweise dennoch zu ihrer Schule kommen, werden dort nicht vor verschlossenen Türen stehen – es findet eine Betreuung vor Ort statt. Dies gilt auch für den offenen Ganztag an den Grundschulen.

 

Berufskollegs im Kreis Wesel geschlossen

Nach Rücksprache mit dem Schulträger hat sich die Schulleitung des Berufskollegs Wesel wegen der zu erwartenden massiven Beeinträchtigungen im ÖPNV entschieden, den kompletten Unterricht für kommenden Montag, 10.02.2020, abzusagen.

Dies gilt auch für die übrigen Berufskollegs des Kreises Wesel. Die Schülerinnen und Schüler werden neben den Lokalmedien auch über die schulinterne Vertretungsapp und die Homepage www.bkwesel.de über den Ausfall informiert. Für eventuell dennoch ankommende Schülerinnen und Schüler wird die Schule geöffnet sein.

 

Unwetterlage: Information des Schulträgers in der Landeshauptstadt Düsseldorf

(Aktueller Sachstand, 7. Februar 2020, 15 Uhr: Schulen können am 10. Februar 2020 öffnen)

Nach Hinweis des Ministeriums für Schule und Bildung, ist in ganz Nordrhein-Westfalen in der Nacht von Sonntag (9. Februar) auf Montag (10. Februar) mit schweren Sturm- und Orkanböen zu rechnen, die den ganzen Montag noch anhalten sollen.

Bei Unwetterwarnungen (Warnungen des Deutschen Wetterdienstes (DWD) vor Wind und Sturm) wird das Krisenmanagement aktiviert. Mit ausreichend Vorlaufzeit beruft die Feuerwehr Düsseldorf ein “Ämtergremium” ein, zu dem neben Ämtern der Stadt weitere Beteiligte über zu treffende Maßnahmen (zum Beispiel Schulschließungen) entscheiden. Das Ergebnis wird unmittelbar nach Entscheidung sowohl an die Medien als auch an die Schulleiterinnen und -leiter kommuniziert.

Vorsorgemaßnahmen sind durch die Schulleiterinnen und -leiter zu treffen. Die Schulleiterinnen und -leiter sind gebeten worden ihre dienstlichen E-Mails abzurufen, um eventuell reagieren zu können. Des Weiteren wurden die Schulleitungen nachdrücklich gebeten, für ihre Schule Vorsorge zu treffen.

Daneben ist Folgendes zu beachten:

1) Eltern entscheiden, ob der Schulweg für ihre Kinder zumutbar und sicher ist. Bei extremen Wetterlagen können Eltern entscheiden, ihr Kind nicht in die Schule zu schicken. In diesem Fall ist die Schule von den Eltern umgehend zu informieren.

2) Die Schulleitungen können – nach Rücksprache mit dem Schulträger und unabhängig von der Entscheidung des Krisenmanagements – selbst entscheiden, den Unterricht nicht stattfinden zu lassen oder frühzeitig zu beenden, damit keine Gefahr für die Schülerinnen und Schüler entstehen kann.

a) Bei Unterrichtsausfall am Morgen müssen die Schulleitungen für die dennoch eintreffenden oder bereits schon anwesenden Schülerinnen und Schüler eine Betreuung gewährleisten, bis diese wieder gefahrlos den Heimweg antreten und zu Hause wieder betreut werden können.

b) Bei vorzeitigem Unterrichtsende müssen die Schulleitungen ebenfalls für die noch anwesenden Schülerinnen und Schüler die Betreuung gewährleisten, bis diese wieder gefahrlos den Heimweg antreten und zu Hause wieder betreut werden können.

3) Ihre Entscheidung müssen die Schulleitungen den Schülerinnen und Schülern sowie deren Eltern auf den von ihnen verabredeten Kommunikationswegen bekannt machen.

4) Sofern durch das Unwetter eine unmittelbare Gefahr im Schulgebäude entsteht (zum Beispiel durch umfallende Bäume, schwere Schäden an Gebäude), entscheidet der Schulträger über eine etwaige Schulschließung.

 

Alle Informationen aus dem Rhein-Kreis Neuss

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