Symbolbild Polizei
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Neuss. Eine Streifenbesatzung der Polizeiwache Neuss überprüfte am Dienstagnachmittag (11.02.) einen Fußgänger. Der 40-Jährige war den Beamten aufgefallen, da er torkelnd über die Rheydter Straße ging.

Bei der Kontrolle des augenscheinlich alkoholisierten Neussers stellte sich schnell heraus, dass gegen ihn ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Düsseldorf wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz vorlag. Die Ordnungshüter nahmen den Mann daraufhin fest. Er wird die nächsten sechs Monate in einer Justizvollzugsanstalt verbringen müssen. (ots)

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