Carmen Hornung-Jahn, sozialpolitische Sprecherin der Ratsfraktion DIE LINKE. Duisburg (Foto: privat)
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Duisburg. Zur Ratssitzung am kommenden Montag wird DIE LINKE einen Antrag zur Begrenzung der Geschäftsführerbezüge einbringen.

Hierzu erklärt Carmen Hornung-Jahn, sozialpolitische Sprecherin der Ratsfraktion DIE LINKE. Duisburg: „Duisburg ist als Kommune nach wie vor überschuldet und hat aufgrund der systematischen Unterfinanzierung kaum finanzielle Handlungsspielräume. Dies führt u.a. dazu, dass kaum Personal in der Verwaltung zur Verfügung steht, die Infrastruktur marode ist, die Schulen in katastrophalem Zustand sind und neue nicht gebaut werden können, die Sportvereine kaum finanzielle Unterstützung finden, das Kulturangebot unterdurchschnittlich ist und im Sozialbereich immer mehr eingespart wird.

Ebenso prekär ist die Situation für die Menschen in Duisburg: Über 10 Prozent Arbeitslosigkeit, über 72.000 Duisburgerinnen und Duisburger sind überschuldet und der Niedriglohnsektor wird stetig größer.

Gleichzeitig gönnt sich die Stadt Duisburg den Luxus, den Geschäftsführern ihrer kommunalen Tochtergesellschaften horrende Bezüge zu zahlen.

Bezüge von über 670.000 € bei der DVV oder knapp 600.000 € bei der Sparkasse klingen wie blanker Hohn für Menschen mit keinem, niedrigem oder einem durchschnittlichen Einkommen in Duisburg.

Noch abstruser wird es, wenn man sich die Steigerungen der Vergütungen im Vergleich zum Vorjahr anschaut: Steigerungen von deutlich über 20 Prozent innerhalb eines Jahres sind niemandem mehr zu vermitteln.

Tausende Arbeitsplätze im Stahlbereich sind gefährdet und einige wenige Geschäftsführer erhalten übermäßig hohe Bezüge. Diese astronomischen Gehälter müssen der Vergangenheit angehören. Es handelt sich um kommunale Unternehmen, die dem Gemeinwohl verpflichtet sind und entsprechend auch mit ihren Finanzen umgehen müssen.

Daher fordert DIE LINKE den Oberbürgermeister auf, ein Vergütungskonzept für die GeschäftsführerInnen der städtischen Beteiligungen zu erstellen, welches u.a. auf den folgenden Kriterien basiert:

Die Vergütungen sollen so ausgestaltet sein, dass sie der Tatsache Rechnung tragen, dass städtische Unternehmen dem Gemeinwohl verpflichtet sind. Ähnlich hohe Bezüge wie in der Privatwirtschaft sind zu vermeiden, die prekäre Haushaltslage der Stadt Duisburg ist zu beachten und der große Abstand der Bezüge von MitarbeiterInnen mit dem niedrigsten Einkommen im Konzern und der Geschäftsführung ist zu reduzieren. Keine Geschäftsführervergütung darf zukünftig über dem Niveau der Vergütung des Oberbürgermeisters liegen.

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