Prinz Marc der Steuernde bewirbt die Aktion im Festzelt (Foto: Mona Neutzer)
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Kreis Kleve. Die Verkehrswacht Kreis Kleve e.V. hat sich in diesem Jahr das Karnevalsmotto „Nicht auf der Straße, hier bin ich Jeck“ zu Eigen gemacht. Personen, die sie bei dieser Aktion unterstützt haben, sind bereits durch den Vorsitzenden Peter Baumgarten, übrigens aktuelles Mitglied der Klever Garde, und Geschäftsführer Falk Neutzer einen eigens dafür erschaffenen Orden „Kein Alkohol im Verkehr” ausgezeichnet worden.

Den Prinzenfrühschoppen am 16.02.2020 hatte Prinz Marc der Steuernde unter dieses Motto gestellt. Sowohl zum Empfang der 31 Abordnungen von Tollitäten aus dem gesamten Kreisgebiet, den angrenzenden Kreisen, sowie Niederlanden und Belgien, als auch beim anschließenden Auftritt im Festzelt, forderte er alle Anwesenden dazu auf, dieses Motto zu unterstützen und in die Festzelte zu tragen. Für ihre Unterstützung erhielten die Prinzessinnen und Prinzen, sowie weitere Anwesende aus Politik und Gesellschaft, zusätzlich zum Prinzenorden auch den Orden der Verkehrswacht.

Die Verkehrswacht Kreis Kleve e.V. möchte mit dieser Aktion nicht den Spaß am Karneval verderben oder mit erhobenem Zeigefinger dastehen. Ganz im Gegenteil soll mit einem Augenzwinkern auf die Gefahren beim Fahren unter Alkoholeinfluss aufmerksam gemacht werden. Die Verkehrswacht wünscht allen Narren und Närrinnen von Altweiber bis Veilchendienstag einen tollen Höhepunkt der diesjährigen Karnevalssession.

Wer mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille und mehr am Steuer erwischt wird, begeht eine Ordnungswidrigkeit und wird beim Erstverstoß mit einer Geldbuße von 500 Euro, einem Monat Fahrverbot und zwei Punkten geahndet. Bereits ab 0,3 Promille geht die Polizei von einer „relativen Fahruntüchtigkeit“ aus. Wer dann durch seine Fahrweise auffällt, kann wegen Trunkenheit im Verkehr belangt werden. Für Fahrer bis 21 Jahre gilt ein generelles Alkoholverbot.

 

Info-Box:

„Wer Alkohol trinkt, sollte Auto, Fahrrad, Motorrad oder E-Tretroller stehen lassen und auf Alternativen wie den öffentlichen Nahverkehr, Taxis oder Fahrgemeinschaften setzen. Wir empfehlen, dass in Vorbereitung auf Straßenumzüge, Sitzungen und private Feiern nicht nur die Kostümierung, sondern auch das Hin- und Wegkommen gut geplant werden. Wer unbeschwert feiern und trinken möchte, sollte sein Auto direkt zu Hause stehen lassen. Übrigens ist auch ein E-Tretroller keine Alternative! Es gelten dieselben Promillegrenzen wie für Autofahrer.“

Wer betrunken fahre, riskiere nicht nur sein Leben, sondern auch das der anderen. Das gelte auch am Morgen danach. „Wer viel getrunken hat, weist Stunden später noch Restalkohol im Blut auf.

Je nach Geschlecht und Körpergewicht baut der Körper im Durchschnitt 0,1 bis 0,2 Promille in der Stunde ab. Eine 55 Kilogramm schwere Frau, die um Mitternacht mit 1,2 Promille ins Bett geht, ist morgens um 7 Uhr mit 0,5 Promille noch nicht fahrtüchtig. „Eine kalte Dusche, fettige Speisen oder schlafen beschleunigen den Alkoholabbau nicht“.

Wie gefährlich es sein kann, mit Alkohol im Blut zu fahren, zeigt die Unfallstatistik des Vorjahres. Laut Innenministerium ereigneten sich in NRW in der Zeit von Altweiber bis Aschermittwoch 2019 97 Alkoholunfälle, bei denen ein Mensch ums Leben kam und 22 verletzt wurden. Auch in diesem Jahr wird die Polizei mit Kontrollen gegen Alkohol am Steuer vorgehen. Im vergangenen Jahr bestätigte sich in 353 Fällen die Vermutung, dass der Fahrer oder die Fahrerin zuviel Alkohol im Blut hatte. 173 Führerscheine behielt die Polizei in NRW direkt ein.

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