(Foto: privat)
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Mülheim. Ab Anfang März müssen Parkplatzgebühren für die Nutzung der Parkplätze am VHS-Interimsstandort Aktienstraße entrichtet werden. Es kostet Kursteilnehmer für Kurse vor 18 Uhr 4 € bei mehr als 2 Stunden, was i.d.R. für einen Kurstermin anfällt. Für die gesamte Kursdauer eines Semesters macht das ca. 40 € pro Kurs zusätzlich zu den Kursgebühren.

Die Verwaltung möge daher zu Fragen der MBI im Bildungsausschuss am 23.3.2020 Stellung beziehen:

  1. Stimmt die Verwaltung der Meinung zu, dass diese Parkgebühren zumindest einen Teil der VHS-Kursteilnehmer in zwei Gruppen unterteilt, nämlich die Kurse vor und nach 18 Uhr, mit z.T. deutlicher Benachteiligung der ersten Gruppe?
  2. Wann genau wurde von von welcher Stelle oder welchem Gremium diese Zusatzgebühr  warum beschlossen?
  3. Gäbe es eine Möglichkeit, bei Buchung des Kurses auch ein Parkchip für die gesamte Kurszeit zur Verfügung zu stellen, evtl. zu einer geringen Gebühr?
  4. Welche städtische Stelle könnte den Wegfall oder zumindest eine zumutbarere Reduzierung dieser Parkgebühren beschließen?
  5. Wie will die Verwaltung denjenigen Kursteilnehmern, die z.B. freitags ein Parkticket gelöst haben, aber keinen Parkplatz finden, die Rückerstattung gewährleisten?
  6. Wer betreibt hier die Parkraumbewirtschaftung?
  7. Welcher geldwerte Vorteil ergibt sich auf Kosten der Kursteilnehmer für die Stadt Mülheim?

Offenbar habe die Stadt Mülheim eine Entscheidung getroffen, ohne über die Auswirkungen für die Kursteilnehmer genauer nachzudenken, so Annette Klövekorn, MBI-Vertreterin im Bildungsausschuss.

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