(Foto: privat)
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Mönchengladbach. Bund stellt Ländern und Kommunen 2 Mrd. Euro für vielfältige Angebote zur Verfügung

Am Donnerstag hat der Deutsche Bundestag in erster Lesung einen Gesetzentwurf, mit dem das Sondervermögen „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter“ (Ganztagsfinanzierungsgesetz) errichtet werden soll, beraten. „Die Schulzeit endet für Grundschüler meist in der Mittagszeit – doch nur selten deckt sich das heutzutage mit den Arbeitszeiten der Eltern. Viele Berufstätige wünschen sich, dass ihre Kinder auch am Nachmittag in guten Händen sind und sie gut betreut werden.“, so der Mönchengladbacher Bundestagabgeordnete Dr. Günter Krings (CDU) und fügt hinzu: „Der Bund hat bereits mit finanzieller Unterstützung dazu beigetragen, dass eine verlässliche Betreuung für die Kita gilt. Was für die Kita gilt, müssen wir auch für unsere Grundschule in Mönchengladbach realisieren.“

Das Sondervermögen ermöglicht Finanzhilfen des Bundes an die Länder für den quantitativen und qualitativen investiven Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter. Der Bund stellt dem Sondervermögen einmalig 2 Milliarden Euro zur Verfügung, davon 1 Mrd. Euro im Jahr 2020 und 1 Mrd. Euro im Jahr 2021. Das Sondervermögen wird aufgelöst, nachdem die Finanzmittel verbraucht und die gesetzlichen Aufgaben des Sondervermögens erfüllt sind, spätestens am 31. Dezember 2028.

„Damit setzen wir ein weiteres Wahlversprechen um: So vielfältig und unterschiedlich die Kinder sind, so vielfältig und unterschiedlich müssen auch die Nachmittags-Angebote in den Grundschulen sein. Durch eine gute Nachmittagsbetreuung erleichtern wir den vielen Familien in Mönchengladbach die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und bieten eine größtmögliche Vielfalt von Angeboten“, so Krings abschließend.

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