(Foto: Hauptzollamt Düsseldorf)
Anzeigen

Düsseldorf. Ein Faustmesser, eine in Deutschland verbotene Waffe, fanden Zöllner am Düsseldorfer Flughafen am 13.03.2020 bei einem deutschen Reisenden. Der aus der Türkei einreisende, 54-jährige Mann aus Ratingen, führte die Waffe in seinem Koffer mit sich.

Das Messer mit integriertem Feuerzeug war nach Aussage des Reisenden ein Geschenk eines Freundes aus der Türkei. Dass es sich dabei um eine verbotene Waffe handele, wusste er nicht. Das Messer wurde noch vor Ort beschlagnahmt und ein Strafverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet.

“In diesem Fall hat sich Freitag der 13. als Unglückstag für den Reisenden leider bewahrheitet”, so Fabian Pflanz, Pressesprecher des Hauptzollamts Düsseldorf. “Faustmesser dürfen von Jägern mit gültigem Jagdschein oder auch Kürschnern zur Berufsausübung mitgeführt werden. Für sonstige Privatpersonen stellt die Mitführung eine Straftat dar.” (ots)

Beitrag drucken
Anzeige