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Düsseldorf. Oberbürgermeister Thomas Geisel wendet sich mit einer neuen Videobotschaft zur Corona-Krise an die Düsseldorfer Bürgerinnen und Bürger.

Im Einzelnen sagt der Oberbürgermeister:

“Liebe Düsseldorferinnen, liebe Düsseldorfer,

seit heute gilt die Corona-Schutzverordnung, die gestern von Ministerpräsident Laschet im Rahmen einer Pressekonferenz vorgestellt wurde.

Ich bin sehr froh darüber, dass diese Verordnung einheitliche Regeln für ganz Nordrhein-Westfalen enthält, und ich bin überzeugt, dass diese Regeln eine angemessene Reaktion auf die Bedrohung durch den Coronavirus darstellen.

Die wohl gravierendste Neuregelung ist, dass nun mehr in ganz Nordrhein-Westfalen Ansammlungen im öffentlichen Raum von mehr als zwei Personen grundsätzlich untersagt sind. Eine Ausnahme gilt im wesentlichen nur für Familien, sofern sie in einem Haushalt zusammen leben.

Ich weiß, viele von Ihnen haben sich bereits an diese Regel gehalten. Aber es ist gut, dass dies nun generell gilt.

Ebenfalls ist nunmehr der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen rund um die Uhr untersagt. Öffentliche und private Freizeiteinrichtungen wie Bäder, Fitnessstudios, Kultureinrichtungen sind ebenso geschlossen wie Spiel- und Bolzplätze und öffentliche und private Sportanlagen. Der Einzelhandel ist nur noch geöffnet für die Versorgung der Bevölkerung mit wesentlichen Gütern, insbesondere natürlich Lebensmitteln. Dabei sind strenge Vorkehrungen zu treffen, durch die jedes Ansteckungsrisiko nach Möglichkeit unterbunden wird.
Dienstleistungen, insbesondere Leistungen von Handwerkern, bleiben grundsätzlich erlaubt, soweit diese so erbracht werden können, dass dabei ein Mindestabstand zwischen den beteiligten Personen von mindestens 1,5 Meter gewahrt bleibt. Eine Ausnahme gilt lediglich da, wo diese Dienstleistung medizinischen und therapeutischen Zwecken dient; hierbei sind allerdings strenge Schutzvorkehrungen zu beachten.

Auf die Tätigkeit in Büros und Produktionsstätten findet die Verordnung keine Anwendung. Ich weiß aber, dass bereits sehr viele Unternehmen mittlerweile Regelungen etwa zum Themen Homeoffice, etwa zum Thema Meeting-Größe erlassen haben, durch die ebenfalls eine Ansteckungsgefahr nach Möglichkeit ausgeschlossen wird.

Besonders zu schützen sind ältere Menschen und solche mit Vorerkrankungen, denn sie sind im Falle einer Infektion ganz besonders in Gefahr. Aus diesem Grunde ist nach der Corona-Schutzverordnung der Besuch von Krankenhäusern und Pflegeheimen grundsätzlich untersagt.

Liebe Düsseldorferinnen und Düsseldorfer,

ich weiß, bei diesen Maßnahmen handelt es sich um Freiheitsbeschränkungen, die wir uns vor wenigen Wochen noch nicht hätten vorstellen können. Aber, die Situation ist ernst, und ich kann Sie nur nachdrücklich ersuchen, sich an diese Regelungen zu halten – zu Ihrem eigenen Schutz, zum Schutz Ihrer Familie und zum Schutz Ihrer Mitmenschen.

Passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund! Und um eines möchte ich Sie auch herzlich bitten: lassen Sie sich nicht leiten von Angst und Panik, sondern behalten Sie – bei allem Ernst der Lage – einen ruhigen, kühlen Kopf und einen Sinn dafür, dass wir diese Krise nur miteinander, mit Gemeinsinn und Solidarität bewältigen werden. Vielen Dank.”

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