Ulrich Kanders (Foto: EUV)
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Essen. Pandemie spiegelt sich auch in Tarifabschluss der M+E-Industrie wider

Der Essener Unternehmensverband (EUV) berät seine Mitgliedsunternehmen aktuell fast ausschließlich zu den arbeitsrechtlichen Folgen des Coronavirus. „Neben den Themen Homeoffice, Kinderbetreuung und Arbeitsbescheinigungen ist der Informationsbedarf zur Einführung von Kurzarbeit riesengroß. Viele Essener Betriebe werden kurz- oder mittelfristig Kurzarbeit anmelden müssen oder haben dies bereits in der vergangenen Woche bei der Arbeitsagentur getan“, erläutert Ulrich Kanders, EUV-Hauptgeschäftsführer. „Einigen steht das Wasser schon heute bis zum Hals, da helfen wir mit unseren zehn Fachanwälten für Arbeitsrecht natürlich mit besonderem Nachdruck“, berichtet Kanders aus der täglichen Praxis. „Die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie werden alles bisher Gewesene übertreffen. Die finanziellen Folgen können durch Kurzarbeit aber deutlich abgemildert werden“, so der Fachanwalt für Arbeitsrecht weiter und fordert die Essener Unternehmen auf, die Kurzarbeit intensiv zu nutzen: „Kurzarbeit ist das Gebot der Stunde.“

Tarifabschluss sichert Essener M+E-Jobs

Die Metall- und Elektroindustrie hat sich unterdessen kurzfristig mit der IG Metall unter dem Eindruck der unabsehbaren wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus auf einen Pilotabschluss für ihre Beschäftigten geeinigt. Kanders betont, dass beide Seiten mit dem erzielten Tarifabschluss ihre sozialpartnerschaftliche Handlungsfähigkeit bewiesen und den Essener M+E-Betrieben Planungssicherheit in der aktuellen Lage gegeben hätten. „Die Unternehmen in unserer Stadt haben größtes Interesse daran, ihre Beschäftigten an Bord zu halten, denn der Fachkräftemangel besteht fort. Wir wissen, dass viele Mitarbeiter in großer Sorge um die Betreuung ihrer Kinder sind und Geringverdiener auch existenzielle Gedanken plagen. Unser Abschluss hilft, vor allem Mitarbeiter in besonderen Drucksituationen zu entlasten und ihnen materielle Sicherheit zu bieten. Es war uns wichtig, die bestehenden Strukturen für die Zeit nach der Krise zu erhalten“, betont Kanders.

Der Tarifvertrag enthält die Einrichtung eines Fonds zur Abfederung sozialer Härten sowie erweiterte Freistellungsmöglichkeiten für Mitarbeiter zur Bewältigung von Engpässen in der Kinderbetreuung. Auf die Erhöhung der Entgelte wurde verzichtet. Alle Vereinbarungen haben eine Mindestlaufzeit bis zum 31. Dezember 2020.

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