Christian Mangen MdL (Foto: privat)
Anzeigen

Mülheim/Düsseldorf. Der Landtag von Nordrhein-Westfalen ist heute, 24. Mär. 2020, zu einer Sondersitzung des Plenums zusammengekommen. Neben der Unterrichtung der Landesregierung wurde auch das Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Haushaltsplan verabschiedet, das einen Rettungsschirm von 25 Milliarden Euro für die nordrhein-westfälische Wirtschaft vorsieht. Dazu erklärt der Mülheimer Abgeordnete Christian Mangen von den Freien Demokraten:

„Jeder spürt die Auswirkungen der Maßnahmen, die die Ausbreitung des Corona-Virus verlangsamen sollen. Damit es in Nordrhein-Westfalen keinem gesunden Unternehmen an finanziellen Mitteln mangelt, hat das Land mit dem NRW-Rettungsschirm und dem Nachtragshaushalt heute umfangreiche Hilfen bereit gestellt. Der Rettungsschirm hat einen Umfang von 25 Milliarden Euro und ist somit das größte Hilfsprogramm der nordrhein-westfälischen Landesgeschichte.

Davon können auch Mülheimer Unternehmen profitieren. Denn neben den Hilfen der Bundesregierung für Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeiten ergänzt die NRW-Koalition diese Hilfen für Unternehmen mit 10 bis 50 Angestellten mit bis zu 25.000 Euro. Niemand braucht ein schlechtes Gewissen zu haben, diese Unterstützung auch in Anspruch zu nehmen, wenn die jeweiligen Voraussetzungen der Gewährung individuell erfüllt sind. Die Hilfen müssen jetzt zeitnah und daher unbürokratisch gewährt werden. Die Landeshilfen werden dabei die Lücken schließen, die der Bund mit seinen Maßnahmen nicht bedenkt.

Des Weiteren stellt NRW umfangreiche weitere Angebote zur Liquiditätssicherung zur Verfügung, wie beispielsweise Bürgschaften, Steuerstundungen, Entschädigungen für Quarantäne sowie Beteiligungskapital für Kleinunternehmen.

So können zur Liquiditätssicherung zum Beispiel Kredite zur Überbrückung von Engpässen von bis zu 2,5 Millionen Euro durch die Bürgschaftsbank NRW beantragt werden, wobei die Verbürgungsquote von 80 auf 90 Prozent erhöht wird, sobald die notwendigen europäischen Rahmenbedingungen in Kraft treten.

Des Weiteren können fällige oder fällig werdende Steuerabgaben wie Einkommens-, Körperschafts- und Umsatzsteuer zinslos gestundet werden und Vollstreckungsmaßnahmen einschließlich dem Erlass von Säumniszuschlägen ausgesetzt werden.

Alle nötigen Informationen finden sich unter www.wirtschaft.nrw/corona.“

Beitrag drucken
Anzeige