(Foto: Stadt Viersen)
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Viersen/Grefrath. Die Stadt Viersen hat einige Niersbrücken erneut gutachterlich prüfen lassen. Dabei sollte insbesondere ermittelt werden, wie die Brücken nach kurzfristigen Maßnahmen wieder genutzt oder in größerem Umfang freigegeben werden können. Eines der Ergebnisse: Der Fuß- und Radweg über die Niers im Verlauf der alten Schluffstrecke nach Grefrath kann wieder benutzt werden.

Der von der Stadt Viersen und der Gemeinde Grefrath beauftragte Gutachter ist nach einer erneuten Prüfung der Brücke Alte Schluffstrecke Grefrath zu dem Ergebnis gekommen, dass die Brücke trotz der vorhandenen Korrosionsschäden zurzeit nicht gefährdet ist. Die Brücke ist ursprünglich für Eisenbahnlasten ausgelegt gewesen. Die Beanspruchung durch Rad- und Fußverkehr sind so gering, dass mittelfristig keine Sicherheitsbedenken bestehen.

Gemeinsam mit der Gemeinde Grefrath hat die Stadt Viersen darum die Brücke wieder freigegeben. Grefrath und Viersen teilen sich die Baulast. Die beiden Kommunen werden über die erforderliche Sanierung miteinander sprechen.

Die Brücke Clörather Mühle kann nach der erneuten Prüfung wieder für eine Last von 6 Tonnen freigegeben werden. Allerdings muss die Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 begrenzt werden. Die zwischenzeitlich montierten Schilder mit einer Begrenzung auf 3,5 Tonnen wurden bereits wieder abgebaut.

Etwas Zeit braucht es noch bei der Brücke Rader Weg, die derzeit für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrt ist. Hier hat der Gutachter ermittelt, dass auf dem Betonsockel unterhalb der Brüstung eine Leitplanke angebracht werden muss. Diese Übergangslösung würde im Fall des Falles die Last ausreichend verteilen.

Die Städtischen Betriebe prüfen die Möglichkeit, die Leitplanke kurzfristig zu montieren. Das kann die Stadt aber nicht mit eigenen Mitteln. Hier wird externe Hilfe benötigt.

Für Nachfragen bei der Stadtverwaltung sorgten Sperrpoller an einer Brücke im Zuge des Radwegs Schlufftrasse zwischen Bruchstraße und Mühlhausener Straße. Diese Sperrpoller sind erforderlich, weil die Brücke immer wieder verbotswidrig mit Kraftfahrzeugen befahren wird. Die Abpollerung ist nicht neu. Allerdings sind die Poller in der Vergangenheit wiederholt zerstört oder entfernt worden. Die Poller wurden jetzt nur erneuert.

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