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Kleve/Moers. Nachdem mehrere aufschiebbare Gerichtsverhandlungen aufgrund der Corona-Pandemie verlegt worden waren, fand heute unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen, eine öffentliche Hauptverhandlung vor dem Schwurgericht des Landgerichts Kleve statt.

Die Anzahl der zugelassenen Zuhörer wurde begrenzt. Die Wachtmeisterinnen und Wachtmeister sorgten im geräumigen Schwurgerichtssaal der Schwanenburg für möglichst großen Abstand zwischen den Personen und es lagen auch Gesichtsmasken bereit.

Der 62 Jahre alten Beschuldigten wurde ein versuchter Heimtücke-Mord vorgeworfen. Sie hatte am 19.10.2019 in Moers ihren gerade aufwachenden Lebensgefährten, der den üblichen Guten-Morgen-Kuss erwartete, im gemeinsamen Schlafzimmer ein großes Küchenmesser in den Hals gestochen. Der Mann konnte einen weiteren Stich ablenken, so dass dieser nur in den Nacken ging, und ihr das Messer abnehmen. Durch eine Not-OP konnte er trotz großen Blutverlustes gerettet werden.

Da die Beschuldigte unter Verfolgungswahn leidet und während der Tat schuldunfähig war, erfolgte keine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe. Angesichts der – auch vom psychiatrischen Sachverständigen dargestellten – Wiederholungsgefahr wurde durch das Urteil des Gerichts die unbefristete Unterbringung der Beschuldigten in einem Psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.

Am Ende der Verhandlung bedankte sich der Vorsitzende insbesondere bei den beiden mitwirkenden Schöffen Markus Schmidt und Wolfgang Jansen, die im Interesse des Schutzes der Allgemeinheit ihr Ehrenamt auch in schwierigen Zeiten pflichtbewusst ausüben.

Landgericht Kleve, Urteil vom 02.04.2020 – 140 Ks 1/20

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