Haus der Diakonie in Geldern am Ostwall, Ort der Beratungsangebote (Foto: privat)
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Geldern. Von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen oder Wohnungslose haben es ohnehin nicht leicht. Das geltende Kontaktverbot stellt auch Beratungs- und Unterstützungsangebote vor Herausforderungen.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V. (BAG-W) fordert in einer Pressemitteilung, unnötige Härten auszusetzen, wie etwa die Vollstreckung auch von bereits eingeleiteten Zwangsräumungen.

Der Anspruch auf eine Wohnung ist immerhin ein Menschenrecht. „Die Ordnungsämter in Städten und Gemeinden haben einerseits die rechtliche Verpflichtung, den individuellen Anspruch des wohnungslosen Menschen auf sofortige Unterbringung umzusetzen“, so Rainer Blix, Ansprechpartner der Wohnungslosenberatung der Diakonie im Kirchenkreis Kleve. Andererseits sei der dafür zur Verfügung stehende Wohnraum knapper als sonst, der Zugang in die stationären Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe derzeit kaum noch möglich. Denn einige dieser Einrichtungen sind stationären Alten- und Pflegeeinrichtungen unmittelbar angeschlossen, deren Bewohner*innen gelte es zu schützen.

„Jobcenter und andere Einrichtungen, mit denen unsere Ratsuchenden normalerweise auch Kontakt haben, sind für Publikumsverkehr ebenfalls nur sehr eingeschränkt zugänglich“, skizziert Rainer Blix die Situation. Gerade deshalb bittet das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales die Städte und Kreise in NRW, die Informationsweitergabe für diese speziellen Anspruchsberechtigten sicherzustellen. Die Diakonie begrüßt die Soforthilfe, die NRW-Sozialminister Karl-Josef Laumann für die Akutversorgung von Obdachlosen bereitgestellt hat. Die 500.000 Euro kommen aus der Landesinitiative gegen Wohnungslosigkeit „Endlich ein ZUHAUSE!“. Für die Wohnungslosen gilt: Sie müssen informiert werden, wo und wie sie Regelleistungen und weitere Hilfen ohne große Verzögerung bekommen können. „Bei unseren Ratsuchenden läuft vieles über Mundpropaganda“, so Blix. An ihn können sich Ratsuchende und Behörden weiterhin wenden. Bitte – wenn möglich erst telefonisch – unter Telefon 02831/91 30-800.

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