Torsten Gerlach, Parteiloser BM-Kandidat für Moers (Foto: Martin Barth)
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Moers. Der parteilose BM-Kandidat für Moers, Torsten Gerlach, spricht zum Wohle der öffentlichen Gesundheit für eine „Masken-Pflicht“ in Moers aus.

So argumentiert Gerlach: “Die Infektionskurve der Corona-Pandemie verläuft, dank der aktuellen Kontaktbeschränkungen und der Disziplin der Bürgerinnen und Bürger, flacher als noch zu Beginn.

Ab heute gelten die angekündigten Lockerungen, die den Corona-Shutdown in Moers auflockern sollen. Die Gewerbetreibenden dürfen zum Teil wieder öffnen und müssen dafür die nötigen Sicherheitsvorkehrungen treffen um ein mögliches Infektionsrisiko weiterhin zu mindern.

Bedauerlicherweise spricht sich die Stadt Moers nicht für eine sogenannte „Masken-Pflicht“ aus. Gemeint sind alltägliche Mund-Nase-Masken, Tücher, Community-Masken oder Schals, die durch ihre „Mechanik“ das Risiko einer Tröpfcheninfektion für andere mindern können.

Statt einer solchen Pflicht, setzt das Rathaus auf die Freiwilligkeit der Moerserinnen und Moerser. Kein Zweifel! Die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt haben in den vergangenen Wochen eine beachtliche Disziplin vorgelebt. Allerdings gibt es aber auch immer Ausnahmen.

Solche Ausnahmen – beispielsweise Mitmenschen, die das Risiko einer Infektion deutlich geringer bewerten – entscheiden sich ggf. gegen einen solchen Mund-Nase-Schutz. Dies kann im Alltag zu Unverständnis anderer Bürgerinnen und Bürger führen, wodurch Diskussionen und auch Konfrontationen vorprogrammiert sind. Letztlich wird dann jeder Gewerbetreibende oder Mitarbeiter des ÖPNV selbst für eine Schlichtung sorgen müssen.

Diese Art von Entscheidungen müssen verbindlich für die ganze Stadt geregelt sein und das im Sinne eines möglichst effektiven Infektionsschutzes.

Auch die Verfügbarkeit der zahlreichen Optionen, wie ein solcher Mund-Nase-Schutz gewährleistet werden kann, sollte gesichert sein. Zumindest einen Schal oder ein entsprechendes Tuch wird wohl jeder von uns im Schrank finden.

Wir brauchen in Moers eine „Masken-Pflicht“ (Mund-Nasen-Schutz) im öffentlichen Raum. Dazu müssen der ÖPNV, der Einzelhandel und alle öffentlichen Einrichtungen zählen. Es geht dabei nicht um die Ahndung etwaiger Bußgelder bei Verstößen. Vielmehr muss es für Betreiber und Gewerbetreibenden eine verbindliche Ausschlussmöglichkeit für diejenigen gegeben, die sich nicht an die Vorgaben halten. Die Maßnahmen zur Sicherstellung der öffentlichen Gesundheit in unserer Stadt sollten nicht auf Freiwilligkeit basieren.”

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