Oberbürgermeister Thomas Kufen (Foto: © Ralf Schultheiß)
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Essen. Aktuell diskutieren Städte und Gemeinden das verpflichtende Tragen von einem sogenannten Mund-Nase-Schutz im öffentlichen Leben. Eine Empfehlung für das Tragen eines sogenannten Schutzes macht vor allem dann Sinn, wenn beispielsweise Abstandsregeln nicht eingehalten werden können. Deshalb unterstützt die Stadt Essen die dringende Empfehlung von Bund und Land. Darüber hinaus gelten auch weiterhin die Kontaktsperre sowie die Hygiene- und Abstandsregeln, die Schutz bieten und auch weiterhin eingehalten werden sollen.

“Wenn es eine Verpflichtung geben soll, muss diese landeseinheitlich geregelt werden”, so Oberbürgermeister Thomas Kufen. “Das Vorpreschen einzelner Städte in NRW führt zur Verunsicherung der Bürgerinnen und Bürger. Wenn am kommenden Donnerstag die Schulen wieder öffnen, brauchen wir Klarheit vom Land.”

Seit Beginn der Erkrankungswelle hat die Stadt Essen eine einfache Nähanleitung für einen sogenannten Behelfs-Mund-Nase-Schutz online gestellt. Dieser Behelfs-Mund-Nase-Schutz ist mehrfach verwendbar und damit eine kostengünstige Alternative. Hier geht es zur Anleitung.

Gerade im medizinisch-pflegerischen Bereich dringt die Stadt Essen darauf, dass eine entsprechende Schutzausrüstung getragen wird. Seit dem 13. März 2020 gibt es die Vereinbarung zwischen den ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Kontakt mit Patientinnen und Patienten immer einen Mund-Nase-Schutz (MNS) tragen müssen. Auf Hinweise der Pflegedienste, dass diese nur für eine begrenzte Zeit MNS vorrätig haben, wurden und werden diese durch die Feuerwehr Essen mit MNS ausgestattet. Dafür wurde eine zentrale Ausgabestelle bei der Feuerwehr Essen eingerichtet. Die Pflegedienste melden ihre Bedarfe und es werden Termine für die Abholung der Materialien vereinbart.

Auf essen.de/leben finden Sie einige Informationen dazu, welche Maßnahmen das Lagezentrum Untere Gesundheitsbehörde in den Alten- und Pflegeeinrichtungen durchgeführt hat, um die Patientinnen und Patienten dort zu schützen.

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