Mitarbeiterin Deliah Knapik mit Mund-Nase-Abdeckung (Foto: privat)

Krefeld/Tönisvorst/Kleve/ Duisburg/Düsseldorf. Bei salvea werden – unter strenger Einhaltung der Hygiene- und Verhaltensregeln – ärztlich verordnete Behandlungen durchgeführt. Vorbereitet ist das Team sogar auf die Betreuung von COVID-19-Infizierten.

Herr Müller ist heilfroh: Trotz Corona-Pandemie konnte seine Knie-OP planmäßig durchgeführt werden. Natürlich hätte er sich einen besseren Zeitpunkt für einen Krankenhausaufenthalt gewünscht, doch die Schmerzen im Gelenk waren zuletzt schier unerträglich geworden. Der Eingriff ist gut verlaufen, nun steht die mehrwöchige Reha an. Vorgesehen ist eine ambulante Maßnahme bei salvea. Doch kann diese unter den gegebenen Umständen überhaupt stattfinden? Herr Müller ist unsicher. Zwar haben Bund und Länder vorsichtige Öffnungen auf den Weg gebracht, das Kontaktverbot bleibt im Wesentlichen aber bestehen.

So wie dem Beispiel-Patienten Müller geht es derzeit vielen Menschen in ganz Deutschland. Sie haben einen Eingriff hinter sich oder leiden an einer chronischen Erkrankung. In solchen Fällen gilt: „Alle ärztlich verordneten Leistungen werden weiterhin unter strenger Einhaltung der Hygiene- und Verhaltensregeln durchgeführt“, betont Anke Stauch aus der salvea-Zentrale in Krefeld. So tragen sowohl Patienten wie Therapeuten eine Mund-Nase-Abdeckung bei Direktkontakt. Per Check-Liste wird der Gesundheitsstatus vor dem Besuch bei salvea abgefragt. Zugangskontrollen wurden eingeführt. Die ohnehin regelmäßigen Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen wurden intensiviert.

Zu den ärztlich verordneten Leistungen zählen unter anderem Reha und Nachsorge. „Reha-Maßnahmen nach Gelenkersatz, zum Beispiel Hüft- oder Knie-Endoprothese, sind von hoher Bedeutung für den Heilungserfolg. Aber auch bei chronischen Erkrankungen wie zum Beispiel Rheuma oder Skoliose ist eine Unterbrechung der Therapie nicht ratsam, da es zu einer Verschlechterung des Status kommen kann.“ Der Reha-Sport findet aktuell nur in kleinen Gruppen in besonders großen Räumen statt, um die Abstandsregel einhalten zu können. Heilmittel-Rezepte, zum Beispiel für Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie, können ebenfalls eingelöst werden. „Zum Teil sind in diesem Bereich auch Videobehandlungen möglich“, sagt Anke Stauch.

Sogar auf die mögliche Behandlung von Covid-19-Patienten ist das salvea-Team vorbereitet. „In ausgewählten Bereichen könnten speziell geschulte Therapeuten beispielsweise eine Atemtherapie durchführen.“ Im Vordergrund stehe aber auch hier die Möglichkeit der Video-Behandlung als Therapie und Nachsorge von Covid-19-Infizierten.

Die grundsätzliche Regel in Corona-Zeiten lautet: Kein Rezept, keine Behandlung. Und das bedeutet, dass das breite salvea-Angebot momentan deutlich eingeschränkt ist. Präventionskurse, Fitnesstraining, Maßnahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung und sogenannte Selbstzahlerangebote sind – so der aktuelle Stand – bis  zum 3. Mai ausgesetzt. Ein digitales Ausweichen ist mitunter möglich, etwa bei Fitnesskursen, Ernährungsberatung und einem individuellen Coaching zur Stressbewältigung. Firmen, die ihr Betriebliches Gesundheitsmanagement konzipieren bzw. optimieren möchten, werden derzeit per Video- bzw. Telefonkonferenzen beraten. Auch aktive Pausen für Mitarbeiter im Homeoffice oder im Betrieb werden derzeit online von salvea bgm angeboten. „Die salvea-Mitarbeiter sind weiterhin im Dienst und hoch motiviert, Patienten zu behandeln und weiterhin zu unterstützen“, betont Anke Stauch.

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