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Düsseldorf. OB Geisel und Gesundheitsamtsleiter Dr. Klaus Göbels machen damit auf die Maskenpflicht ab Montag, 27. April, aufmerksam

In Nordrhein-Westfalen gilt ab Montag, 27. April, die Pflicht, beim Einkaufen sowie in Bussen und Bahnen einen “Mund-Nasen-Schutz” zu tragen. Oberbürgermeister Thomas Geisel und Gesundheitsamtsleiter Dr. Klaus Göbels haben heute, Samstag, 25. April, gemeinsam mit einem Helferteam Hygienekits – bestehend aus Maske und Anleitung –
an ausgewählten zentralen Orten in der Stadt verteilt. So wurden die Fußgänger auf der Nordstraße, auf der Rethelstraße und dem Ahnfeldplatz im Zooviertel sowie auf dem Wochenmarkt am Kolpingplatz auf die startende Maskenpflicht aufmerksam gemacht.

“Man hat bei der Verteilaktion gesehen, wie sehr das Thema Maskenpflicht die Düsseldorferinnen und Düsseldorfer bewegt. Mir sind die Masken beinahe aus den Händen gerissen worden. Wir können als Landeshauptstadt mit dieser Aktion aber sicher nur einen Anstoß geben und auf die ab Montag geltende Maskenpflicht in Einzelhandel und Nahverkehr noch einmal aufmerksam machen”, berichtet Oberbürgermeister Thomas Geisel und fügt hinzu: “Ich appelliere an alle Düsseldorferinnen und Düsseldorfer: Beachten sie auch trotz der Masken weiterhin das Abstandsgebot und die anderen Hygieneregeln in Corona-Zeiten. Wenn es uns gelingt, die Zahl der Infektionen in der Landeshauptstadt weiter möglichst niedrig halten, gibt es die Chance sukzessive weitere Lockerungen der durch die Pandemie verursachten Beschränkungen zu ermöglichen. Und bei meiner Verteilaktion habe ich noch mal gemerkt, wie sehr die Menschen ihre gewohnte Normalität vermissen.”

Um größere Menschenansammlungen zu vermeiden, wurden die Verteilorte vorab nicht bekanntgegeben. Die Kits wurden von Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr und verschiedener Hilfsorganisationen sowie auch Mitgliedern des städtischen Krisenstabs gepackt. Die real GmbH hatte der Stadt 100.000 Schutzmasken gespendet.
Das Verteilen der Masken durch die Landeshauptstadt Düsseldorf im Straßenraum ist es eine einmalige Aktion gewesen, bei der die dafür vorgesehenen Mengen an Hygienekits ausgeschöpft wurden. Grundsätzlich ist jeder Einzelne selbst für die Beschaffung eines geeigneten Maskenschutzes verantwortlich. Die Landeshauptstadt hat auf ihrer Internetseite unter www.duesseldorf.de/corona Gebrauchshinweise sowie auch Videoanleitungen zum Herstellen eines solchen Schutzes zusammengestellt.

Mund-Nasen-Schutz richtig tragen
„Das Tragen eines Mund-Nasenschutzes ist vor allem dort sehr sinnvoll, wo man den Mindestabstand von anderthalb Metern nicht immer einhalten kann. Durch die Masken ist man selbst aber nicht vor einer Ansteckung geschützt, man schützt vor allem seine Mitmenschen, wenn man selbst infiziert sein sollte. Deshalb gilt weiterhin vorrangig: Abstand halten, auf Husten- und Niesetikette achten und regelmäßig die Hände waschen.“

Eine Ansteckung mit Krankheiten wie dem Coranavirus erfolgt vor allem durch die Übertragung von Tröpfchen, beispielsweise beim Sprechen, Rufen oder Husten innerhalb von rund ein bis zwei Metern Abstand. Den besten Schutz vor einer potentiellen Virusübertragung bieten daher das konsequente Distanzieren von anderen Personen, eine gute Händehygiene und das Einhalten von Husten- und Niesregeln.

Mehrlagiger medizinischer (chirurgischer) Mund-Nasen-Schutz (MNS) und medizinische Atemschutzmasken, wie zum Beispiel FFP-Masken, müssen medizinischem und pflegerischem Personal vorbehalten bleiben. Für die Bevölkerung empfiehlt das Robert Koch-Institut das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung oder auch einer Behelfsmaske (textile Barriere im Sinne eines MNS) im öffentlichen Raum, wo der Abstand nicht gewahrt werden kann. Sie können das Risiko verringern, andere Menschen anzustecken. Behelfsmasken können erworben oder aus Stoffen oder anderen Materialien zum Beispiel mit Anleitungen aus dem Internet selbst hergestellt werden.

Voraussetzung für einen funktionierenden Infektionsschutz ist, dass genügend Menschen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen und richtig damit umgehen. Beim Tragen von Masken sollten daher folgende Hinweise beachtet werden:
– Die gängigen Hygienevorschriften, insbesondere die aktuellen Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) sind weiterhin einzuhalten. – Bei der ersten Verwendung sollte getestet werden, ob die Maske genügend Luft durchlässt, um das normale Atmen möglichst wenig zu behindern. – Beim Anziehen einer Maske ist darauf zu achten, dass besonders die Innenseite nicht kontaminiert wird. Die Hände sollten vorher gründlich mit Seife gewaschen werden. – Die Maske muss richtig über Mund, Nase und Wangen platziert sein und an den Rändern möglichst eng anliegen, um das Eindringen von Luft an den Seiten zu minimieren. – Eine durchfeuchtete Maske sollte umgehend abgenommen und gegebenenfalls ausgetauscht werden. – Die Außenseite der gebrauchten Maske ist potentiell erregerhaltig. Um eine Kontaminierung der Hände zu verhindern, sollte diese möglichst nicht berührt werden. – Nach Absetzen der Maske sollten die Hände unter Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln gründlich, also mindestens 20 bis 30 Sekunden mit Seife, gewaschen werden. – Die Maske sollte nach dem Abnehmen in einem Beutel oder ähnlichem luftdicht verschlossen aufbewahrt oder sofort gewaschen werden. Die Aufbewahrung sollte nur über möglichst kurze Zeit erfolgen, um vor allem Schimmelbildung zu vermeiden. – Masken sollten nach einmaliger Nutzung idealerweise bei 95 Grad, mindestens aber bei 60 Grad gewaschen und anschließend vollständig getrocknet werden. Herstellerangaben zur maximalen Zyklusanzahl, nach der die Festigkeit und Funktionalität noch gegeben ist, sollten, so sie vorhanden sind, beachten werden.

Oberbürgermeister Thomas Geisel (Mitte) und Gesundheitsamtsleister Dr. Klaus Göbels mit Sohn Tristan (links) haben gemeinsam mit Helfern Hygienekits an zentralen Orten in der Stadt verteilt (Foto: © Landeshauptstadt Düsseldorf/Melanie Zanin)
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