Prof. Dr. Helmut Frister (Foto: privat)
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Düsseldorf. Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble hat zum 30. April Prof. Dr. Helmut Frister (Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf) sowie 20 weitere Mitglieder in den Deutschen Ethikrat berufen. Der neu besetzte Deutsche Ethikrat wird insgesamt 24 statt bislang 26 Mitglieder haben.

Der Rat wird je zu Hälfte auf Vorschlag des Bundestages und der Bundesregierung benannt. Die Mitglieder werden dann vom Bundestagspräsidenten für die Dauer von vier Jahren berufen. Eine Wiederberufung ist einmal möglich. Knapp die Hälfte der bisherigen Mitglieder war turnusmäßig ausgeschieden und musste nachbesetzt werden. Voraussichtlich am 28. Mai wird der neue Ethikrat zu seiner konstituierenden Sitzung zusammenkommen.

Helmut Frister wurde am 22.12.1956 in Berlin geboren und hat von 1975 bis 1979 an der Universität Bonn Rechtswissenschaften studiert und dort auch nach der Ablegung beider juristischer Staatsexamina promoviert und habilitiert. Die Dissertation über das Thema “Schuldprinzip, Verbot der Verdachtsstrafe und Unschuldsvermutung” wurde mit dem Bonner Universitätspreis ausgezeichnet. Aufgrund der Habilitationsschrift über “Das voluntative Schuldelement” erteilte ihm die Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bonn im Jahr 1993 die Lehrbefugnis für die Fächer Strafrecht und Strafprozessrecht.

Es folgten Lehrstuhlvertretungen in Münster und Regensburg und eine Professur an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Technischen Universität Dresden. Seit dem Wintersemester 1994/1995 hat er den Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf inne. Außerdem ist er geschäftsführender Direktor des 1999 gegründeten Dr. med. Micheline Radzyner-Instituts für Rechtsfragen der Medizin.

Von 2002 bis 2004 war Helmut Frister Dekan der Juristischen Fakultät, 2007 wurde er für seine Forschungen mit dem “Reinhard-Heynen- und Emmi-Heynen-Preis” ausgezeichnet.

Frister gehört der Ethikkommission der Medizinischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und dem Ethikkomitee des Universitätsklinikums Düsseldorf an, ist stellvertretender Vorsitzender der nordrhein-westfälischen PID-Kommission, Mitglied der Ständigen Kommission Organtransplantation bei der Bundesärztekammer und der  Ethikkommission bei der Ärztekammer Nordrhein. Als Teil einer Arbeitsgruppe der Leopoldina Nationale Akademie der Wissenschaften war er an der Ausarbeitung einer Stellungnahme zur Notwendigkeit einer zeitgemäßen Gesetzgebung im Fortpflanzungsmedizinrecht beteiligt. Außerdem war Frister von 2014 bis 2018 Geschäftsführer des Arbeitskreises Alternativentwurf (ein seit über 50 Jahren bestehender Zusammenschluss deutscher, österreichischer und schweizerischer Strafrechtsprofessoren), in dem er nach wie vor als Mitglied tätig ist.

Der Deutsche Ethikrat (www.ethikrat.org) hat die Aufgabe, Empfehlungen für politisches und gesetzgeberisches Handeln besonders zu ethisch umstrittenen Fragen der Lebenswissenschaften zu erarbeiten. Ferner soll er die gesellschaftliche Diskussion fördern. Bislang hat er 17 umfangreiche Stellungnahmen erarbeitet, unter anderem zu den Themen Präimplantationsdiagnostik, Gendiagnostik und Patientenwohl. Hinzu kommen zahlreiche Ad-hoc-Empfehlungen, zuletzt zu Solidarität und Verantwortung in der Corona-Krise.

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