Bürgermeister Harald Lenßen freut sich, dass Kinder ab morgen die städtischen Spielplätze wieder nutzen können (Foto: Stadt Neukirchen-Vluyn)
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Neukirchen-Vluyn. Geänderte Coronaschutzverordnung erlaubt Nutzung ab 7. Mai 2020

Die Stadtverwaltung Neukirchen-Vluyn informiert über die Öffnung der rund 50 Spielplätze im Stadtgebiet. Gemäß den Änderungen der Coronaschutzverordnung dürfen diese ab Donnerstag, 7. Mai 2020, wieder genutzt werden. Der Baubetriebshof wird die Flächen im Laufe des Donnerstags sukzessive öffnen und Sperrungen entfernen. Die Stadt bittet um Verständnis, dass dies aufgrund der Vielzahl der Plätze bis zum frühen Nachmittag dauern kann.

Bürgermeister Harald Lenßen: „Ich freue mich sehr für unsere Kinder in Neukirchen-Vluyn, dass sie ab morgen die Spielplätze wieder nutzen können. Mit der Abwechslung der vielfältig gestalteten Spielflächen gewinnen die Kleinen und Kleinsten an Lebensqualität und es kehrt wieder ein wenig Normalität zurück.“
Bei der Nutzung der Plätze gelten weiterhin die Abstandsgebote für Begleitpersonen von Kindern, die nicht einer häuslichen Gemeinschaft angehören. Bürgermeister Harald Lenßen appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, die Gebote zu beherzigen: „Die zunehmenden Lockerungen lassen manchmal vergessen, dass wir immer noch vorsichtig sein müssen. Ich bitte alle, sich an die Abstandsgebote zu halten. Auch, wenn es verlockend ist, sich mit Kaffee und Kuchen zum Klönen auf dem Spielplatz zu treffen: Es bleibt verboten. Bitte denken Sie daran, zum Schutz Ihrer Kinder und zum Schutz aller.“

Die Öffnung der Plätze richtet sich auch nach dem Nutzerverhalten. Das Ordnungsamt wird diese regelmäßig im Hinblick auf Kontakt- und Versammlungsverbot kontrollieren. Die Stadtverwaltung behält sich vor, bei umfangreichen Verstößen Bußgelder zu erteilen oder gar Spielplätze wieder zu sperren.

Außerdem weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass gemäß Coronaschutzverordnung am 7. Mai nur die eigentlichen Spielplätze geöffnet werden. Bolzplätze und andere Sportanlagen, wie beispielsweise die Skateranlage auf Niederberg, bleiben weiterhin als Sportanlagen i.S.d. § 4 der Verordnung gesperrt.

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