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Willich. Lockerung, Geschäfte wieder auf: Vorsorglicher Hinweis des Geschäftsbereichs Einwohner und Ordnung

Die Lockerung in Sachen Corona greifen – unter anderem können jetzt auch wieder alle Geschäfte öffnen. Schön für Kunden und Handel,  aber eben auch mit Auswirkungen auf die Parksituation in den Ortskernen und vor Geschäften verbunden: Es wird enger. Ein Tipp des Teams vom Geschäftsbereich Einwohner und Ordnung: „Beim Einkaufen also bitte nicht nur an die Mund-Nasen-Bedeckung, sondern auch an die Parkscheibe auf dem Armaturenbrett denken.“

Der Hinweis ist umso sinnvoller, da seit dem 28. April der neue bundeseinheitliche Bußgeldkatalog angewendet werden muss. “Mal eben” auf dem Gehweg oder Radweg parken, schlägt jetzt mit mindestens 55 Euro zu Buche, und die Parkscheibe zu vergessen, kostet mindestens 20 Euro.

Ein Überblick zu ein paar Neuerungen:
•        Parken in einer Feuerwehrzufahrt: 55 € (bisher 35 €)
•        Parken auf einem Behindertenparkplatz: 55 € (bisher 35€)
•        Parken in zweiter Reihe mit Behinderung: 80 € plus ein Punkt (bisher 25 €)
•        Halten in zweiter Reihe: 55 €o (bisher 15 €)
•        ohne Parkscheibe 20 € (bisher 10 €)
•        auf einer Grenzmarkierung für ein Haltverbot 55 € (vorher 25€)
•        auf dem Gehweg 55 € (vorher 20 €)
•        15m vom Haltstellenschild (Zeichen 224) mit Behinderung 70 €
•        missachten der Restfahrbahnbreite und Beeinträchtigung der Durchfahrt des Rettungsdiensts bis 100 € und ein Punkt
•        unerlaubtes Parken auf einem Parkplatz für E Autos 55 €

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