(Foto: Stadt Willich)
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Willich. Freibad De Bütt öffnete heute – zunächst nur für Besitzer von Sportschwimmerkarten mit Freibadnutzung

Das wurde angesichts der Schutzverordnungen alles mit ganz heißer Nadel gestrickt, drum kommt die Öffnung jetzt auch sehr kurzfristig: Das Bütt-Freibad wird am heutigen Freitag um 15 Uhr eröffnet (fürs Hallenbad ist aktuell leider noch kein Termin absehbar) – und die Einschränkungen sind deutlich. Zunächst können nur Besitzer von Sportschwimmerkarten mit Freibadnutzung ins Bad.

Das Bad geht unter den gegebenen Pandemie-Umständen in einer wirklich reduzierten Version an den Start – wofür Badleiter Philipp Bauknecht vorab schon mal um Verständnis bittet: „Die Situation ist, wie sie ist. Das können wir jetzt nicht ändern und müssen gemeinsam, also Besucher und Bütt-Team, versuchen, das Beste daraus zu machen.“

Ins Bad geht es also eigentlich nur mit einem Online-Ticket. Die sind aber leider aktuell wegen massiver technischer Schwierigkeiten mit einem externen Anbieter noch nicht buchbar – was eben dazu führt, dass heute nur Besitzer von Sportschwimmerkarten mit Freibadnutzung ins Bad können. Diese müssen sich in eine Liste eintragen. Badmanager Bauknecht arbeitet mit seinem Team fieberhaft an der Lösung des Problems mit den Online-Tickets – und sobald die Lösung da ist, wird das Bad für alle geöffnet und entsprechend informiert.

Einige wesentliche generelle Fakten zur Eröffnung:

·        Die Gäste können nur in einer bestimmten Menge und für eine bestimmte Zeit ins Bad gelassen werden: Die Kapazität pro „Zeitfenster“ ist auf 500 Personen begrenzt.
·        Ein Zeitfenster Montag bis Freitag: 15 bis 20 Uhr. Preise: Kinder bis 2 Jahre 10 Cent. Kinder 3 bis 17 Jahre 3 Euro. Erwachsene 5 Euro.
·        Zwei Zeitfenster Samstag, Sonntag, Feiertag: 11 bis 14 Uhr und 15 bis 20 Uhr. Preise 11 bis 14 Uhr: Kinder bis zwei Jahre 10 Cent, Kinder bis 3 bis 17 Jahre 1,80 Euro, Erwachsene 3 Euro. Preise 15 bis 20 Uhr: Kinder bis zwei Jahre 10 Cent, Kinder 3 bis 17 Jahre 3 Euro, Erwachsene 5 Euro.
·        Keine Familientickets, keine 12er Karten.
·        Es stehen keine Umkleiden und Spinde zur Verfügung. Wertschließfächer sind allerdings verfügbar.
·        Alle Wasserattraktionen sind momentan gesperrt: keine Rutschen, kein Strömungskanal, keine Whirl-Liegen.
·        Das Babybecken und der angrenzende Bereich sind gesperrt
·        Die Nutzung der Duschen und Toiletten ist eingeschränkt und entsprechend reglementiert.
·        Kein Liegenverleih.
·        Kein Verleih von Badeartikeln, aber Shop geöffnet

Generell ist der Zutritt zum Bad nur mit Mund-Nase-Schutz möglich, der nach Passieren des Foyers im Freibad abgelegt werden kann. Eine Handdesinfektion ist beim Zutritt ebenfalls verpflichtend, und natürlich gelten die momentan generell nach der Schutzverordnung gültigen Abstandsregeln.

Auf der Bütt-Homepage findet sich eine Sonderseite mit den „FAQs“, den Antworten auf oft gestellte Fragen. Bauknecht: „Wir empfehlen unseren Besuchern dringend, sich vor einem Besuch die ergänzenden Regeln zur Haus- und Badeordnung durchzulesen – und ganz klare Kante: wer sich in diesen besonderen Zeiten nicht an die Regeln hält, muss das Bad leider verlassen.“

Einige der wichtigsten zusätzlichen Regeln im Überblick:

Zugang nur mit einen online erworbenen E-Ticket, ausgedruckt oder zur Vorlage als vollständiges Formular auf dem Display zum abscannen. Eintritt auch mit Sportschwimmerkarte mit Freibadnutzung (Eintrag handschriftlich in Liste obligatorisch).  30 Minuten vor Ende des Zeitfensters/Timeslots kein Zutritt mehr, 20 Minuten vor Ende des Zeitfensters/Timeslots endet die Wasserzeit. Im Anschluss ist der gesamte Bereich zügig über die Ausgänge bis spätestens zum Ende des Zeitfensters/Timeslots zu verlassen.
Gehbehinderte Personen mit Rollstuhl müssen sich beim Personal melden um die Rampe benutzen zu können.

Allgemeines und Verhalten im Bad: Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr müssen von einer erwachsenen Person begleitet werden. Betreten des Beckenumgangs nur unmittelbar vor der Nutzung der Becken.   Abstandsregelungen und -markierungen beachten. Verlassen des Schwimmbeckens nach dem Schwimmen unverzüglich über die beschilderten Aus- und Zugänge. Das Bad muss nach dem Besuch unverzüglich verlassen werden; Menschenansammlungen vor der Tür, an ÖPNV-Haltestellen und auf dem Parkplatz müssen vermieden werden. Verzehr von Speisen der Gastronomie ausschließlich auf der Liegewiese.

Abstandswahrung: Einlass erst mit Öffnung des Zeitfensters/Timeslots. In der Warteschlange vor dem Bad markierte Abstände einhalten. Auch in allen Räumen gelten die aktuell gebotenen Abstandsregeln. Bodenmarkierungen beachten. In gekennzeichneten Bereichen und an Engstellen warten, bis die maximal angegebene Zahl der anwesenden Personen unterschritten ist. Betreten der Dusch- und WC-Bereiche maximal in der beschilderten Anzahl. Zugangsregelungen zu den Schwimm- und Badebecken beachten. In den Schwimm- und Badebecken muss der gebotene Abstand selbstständig gewahrt werden. Gruppenbildungen überall vermeiden. In den Schwimmerbecken sind zwei Bahnen durch Bahnleine zusammengefasst. Innerhalb dieser Doppelbahn, wird im Kreisverkehr im Uhrzeigersinn geschwommen. Hierbei wird ausschließlich rechts der Bodenmarkierung geschwommen. Überholen ist erlaubt, längerer Aufenthalt am Sportschwimmerbecken-Beckenrand verboten. Die Planschbecken dürfen – sofern geöffnet – dürfen nur unter der Wahrung der aktuellen Abstands- sowie Gruppenregeln genutzt werden. Eltern sind für die Einhaltung der Abstandregeln ihrer Kinder verantwortlich. Grundsätzliche Vermeidung enger Begegnungen.

Im Freibad ist das Liegen und das Deponieren von persönlichen Gegenständen ist ausschließlich auf der Wiese gestattet. Die Durchschreitebecken müssen freigehalten werden. Nutzung der Spielgeräte (z.B. Matschanlage) nur unter Wahrung der aktuellen Abstands- und Gruppenregelungen. Auf der Liegewiese gelten die aktuellen Bestimmungen in Sachen Abstände zu anderen Personen und Nutzergruppen.

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