Ralf Köpke, Bürgermeisterkandidat der SPD Neukirchen-Vluyn (Foto: Frank Brouren)
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Neukirchen-Vluyn. „Die jetzt vom Bundestag und heute vom Bundesrat beschlossene Grundrente ist ein wichtiger Schritt auch für geschätzt einige Hundert Rentnerinnen und Rentner in Neukirchen-Vluyn. Das ist auch eine Perspektive für viele für ein Altern in Würde und auch ein Beitrag zur Bekämpfung von Altersarmut“, so der unabhängige Bürgermeisterkandidat der SPD Neukirchen-Vluyn, Ralf Köpke. Deshalb sei es endlich an der Zeit gewesen, die Einführung der Grundrente auch umzusetzen, betont Köpke weiter.

„Von enormer gesellschaftlicher Bedeutung ist aber die Tatsache, dass die Grundrente kein Almosen ist, sie ist eine Anerkennung für jahrzehntelange, zum Teil harte Arbeit bei zu geringem Lohn. Profitieren werden vor allem Frauen“, so Köpke weiter.

Zu den Rahmenbedingungen: Die Grundrente soll ab dem 01.01.2021 in Kraft treten. Insgesamt wird von ca. 1,3 Millionen anspruchsberechtigten Personen ausgegangen. Durchschnittlich wird mit einem Aufschlag von 75 bis 80 Euro gerechnet, er kann sich aber auch auf bis zu 400 Euro belaufen. Die Anspruchsberechtigten, darunter rund 70 Prozent Frauen, müssen die Grundrente nicht beantragen. Sie kommt automatisch, sobald Rentenversicherung und Finanzbehörden die Einkommensverhältnisse abgeglichen haben. Nach Auffassung von Ralf Köpke bleibt hier der Wermutstropfen die so genannte Einkommensprüfung. Diese sei zu bürokratisch und mache die Gesamtkosten der Grundrente unnötig teurer und nicht wie versprochen billiger. Die Prüfung der Kapitaleinkünfte treibt die Kosten um netto 50 Millionen Euro, jedes Jahr. Den Kosten der Überprüfung von rund 70 Millionen Euro stehen bestenfalls Einsparungen von 20 Millionen Euro gegenüber.

Anspruch auf die Grundrente hat, wer mindestens 33 Jahre Beiträge eingezahlt hat. Der Zuschlag soll gestaffelt werden, bei 35 Beitragsjahren soll er die volle Höhe erreichen. Den erhalten aber nur diejenigen, deren monatliches Einkommen als Rentner bei maximal 1.250 Euro (Alleinstehende) und 1.950 Euro (Eheleute oder Lebenspartner) liegt. Einkommen über dieser Grenze sollen zu 60 Prozent auf die Grundrente angerechnet werden.

Ralf Köpke abschließend: „Wer 40 oder 45 Jahre zu fünf, sechs oder neun Euro pro Stunde gearbeitet hat, hat eine ausreichende Rente verdient und darf nicht als Bittsteller zum Sozialamt geschickt werden, hier ist der erste Schritt getan.“

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