Philipp Einfalt (Foto: privat)
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Krefeld. Reinigungskräfte an der Spitze der Minijobs in Krefeld

Minijobber sind besonders hart von der Corona-Krise betroffen. Viele verlieren ihre Arbeit ohne Absicherung.

Da Minijobber keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zahlen, entfällt ihr Anspruch auf Kurzarbeitergeld.

In der Sozialversicherung sind Minijobs eine Besonderheit, da für die Beiträge geringfügig Beschäftigter in die Sozialversicherung andere Regeln gelten als für regulär Beschäftigte. Das betrifft auch die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung.

Nach Angaben der Agentur für Arbeit gibt es in Krefeld (Stichtag 30.09.19) 20.528 Minijobber.

63,1 Prozent sind Frauen. 36,9 Prozent Männer. Davon übten 12.877 ausschließlich einen Minijob aus. 9.338 haben einen Berufsabschluss und 1.402 einen akademischen Abschluss.

Insgesamt sind 52,3 Prozent Fachkräfte (10.740).

An der Spitze der Minijobs standen in Krefeld im September 2019 folgende Tätigkeiten:

– Reinigung                               3.789 Beschäftigte
– Büro und Sekretariat             2.188 Beschäftigte
– Verkaufsberufe                      2.141 Beschäftigte
– Gastronomie                          1.800 Beschäftigte
– Verkehr und Logistik             1.095 Beschäftigte

Der DGB fordert Minijobs ab dem ersten Euro Einkommen voll in die Sozialversicherung einzubeziehen. Ein möglicher Weg zur Umsetzung ist die Erweiterung der Gleitzonenregelung, die es schon bei den Midijobs gibt. Die Gleitzonenregelung umfasst aktuell Einkommen zwischen 450,01 und 850 Euro und wäre auf den Bereich der Einkommen von 1 bis 850 Euro zu erweitern. Die anfallenden Sozialversicherungsbeiträge sollten so verteilt werden, dass der Anteil der Beschäftigten schrittweise steigt, während die Belastung für die Arbeitgeber sinkt. Ab 850 Euro gilt dann die paritätische Finanzierung. Die Beiträge erbringen individuell zurechenbare Ansprüche in die Sozialversicherung. So werden alle Beschäftigten vollständig in die Systeme der sozialen Sicherung eingebunden. Auch der Anspruch auf Kurzarbeitergeld.

,,Die Corona-Krise legt die Schwächen unseres deregulierten Arbeitsmarktes offen. Neben dem Missbrauch von Werkverträgen und Leiharbeit auch den Niedriglohnsektor ohne soziale Absicherung. Nach der Krise dürfen wir nicht wieder zur Tagesordnung übergehen. Wir müssen wieder zurück zur sozialen Marktwirtschaft‘‘, so der Vorsitzende des DGB Krefeld Phillip Einfalt.

Quelle: Statistik Agentur für Arbeit, Eigene Berechnungen

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