Torsten Gerlach (Foto: Torsten Gerlach privat)
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Moers. Am Ende des Jahres 2019 berichtete die Moerser Lokalpresse über das Vorhaben einiger Moerser Parteien, die Wahlsichtwerbung in den kommenden Wahlen beschränken zu wollen, erklärt Torsten Gerlach, parteiloser Bürgermeister-Kandidat für Moers. In erster Linie seien damit die Wahlplakate der Parteien, Wählergemeinschaften und parteilosen Einzelbewerber gemeint. Diese werden zum Auftakt des Straßenwahlkampfes, vornehmlich an öffentlichen Laternen, im Stadtgebiet aufgehangen.

Der zulässige Beginn für Wahlsichtwerbung ist gesetzlich festgelegt. Demnach darf drei Monate vor der Kommunalwahl mit der Wahlsichtwerbung begonnen werden. Der Wahltermin wurde im September 2019, durch den Innenminister des Landes NRW, auf den 13. September 2020 datiert. Somit war der erste mögliche Tag für das Anbringen von Wahlplakaten der 13. Juni 2020. Inzwischen haben “Die Grafschafter”, dann Torsten Gerlach selbst, die ersten Plakate aufgehängt. Die FDP hat für die Plakatierung nach eigenen Angaben 700 Plakate bestellt, vor anderthalb Wochen starteten die Liberalen mit der Aufhängung.

“Mit der Initiative zur Beschränkung der Wahlsichtwerbung wollten Teile der Moerser Politik zum einen das Moerser Stadtbild schonen und zum anderen eine Höchstanzahl an Plakatstandorten für jede Partei, Wählergemeinschaft bzw. jeden Bewerber, gemessen an ihrer bzw. seiner „politischen Relevanz“, festlegen”, legt Gerlach dar. “Letztlich kam es nicht zu der Festlegung einer individuellen Höchstanzahl für jede Partei, Wählergemeinschaft oder jeden Einzelbewerber. Die Moerser Stadtverwaltung kam aber dem politischen Auftrag nach und setzte eine sogenannte „Positiv-Liste“ fest. In dieser „Positiv-Liste“ wurden insgesamt 513 Standorte (meist Laternen) explizit benannt, an denen Wahlplakate angebracht werden dürfen. Diese sog. „Positiv-Liste“ samt Genehmigung wurde mir am 5. Juni 2020 zugestellt.”

Geht man davon aus, dass pro Laterne drei Plakate angebracht werden können, kommt man auf 1.539 Platzierungsmöglichkeiten. Bei den derzeit neun Parteien, Wählergemeinschaften und Einzelbewerbern, wären das für jeden Berechtigten ca. 170 mögliche Standorte. “Daher habe ich mich bei der Planung meiner Wahlsichtwerbung auf ca. 90 Standorte beschränkt um den geforderten politischen Willen, die Wahlsichtwerbung zu beschränken, einzuhalten”, teilt der Hauptkommissar der Bundespolizei mit.

“Mit großer Verwunderung nahm ich daher ein weiteres Schreiben des Moerser Rathauses vom 7. Juli 2020 zur Kenntnis. Der zuständige Fachdienst erläutert darin, dass zusätzlich zu den Standorten der „Positiv-Liste“ zahlreiche Anträge aus den Reihen der Moerser Politik eingegangen seien. Beantragt wurden zahlreiche individuelle Ausnahmen bzw. zusätzliche Standorte für Wahlsichtwerbung. Zudem habe es eine kritische Diskussion im nichtöffentlichen Teil der Ratssitzung vom 23. Juni 2020 anlässlich der vorgesehen Beschränkung bzw. der „Positiv-Liste“ gegeben”, erläutert der Einzelbewerber für das Bürgermeisteramt. “Im Ergebnis bedeutet dies, dass unter Einhaltung bestimmter Auflagen grundsätzlich wieder überall im Stadtgebiet Wahlplakate aufgehangen werden dürfen. Soviel zur Beschränkung von Wahlsichtwerbung in der Grafenstadt”, zieht Gerlach mit Unverständnis ein Fazit.

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