Ausländerbehörde stellt wieder Verpflichtungserklärung aus (Foto: Stadt MG)
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Mönchengladbach. Erklärung ist für Schengen-Visum notwendig: Verwaltung bietet Servicetelefon unter 25-53352 an

Wer Gäste aus dem Ausland in die Bundesrepublik Deutschland einladen möchte, benötigen diese in einigen Fällen für die Ausstellung eines Schengen-Visums eine sogenannte Verpflichtungserklärung. Im Rahmen der Corona-bedingten Einschränkungen war die Abgabe dieser Verpflichtungserklärung bei der Ausländerbehörde ausgesetzt. Durch die teilweise Verbesserung der weltweiten epidemiologischen Lage gibt es jedoch für bestimmte Länder Lockerungen der Einreisebeschränkungen in die Bundesrepublik Deutschland. Einzelheiten dazu sind auf der Website des Auswärtigen Amtes nachzulesen: https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/visa-und-aufenthalt/schengenvisa.

Mit einem Kurzaufenthalts-Visum kann der Besuch bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen in Deutschland bleiben. Es gilt für private Besuche, touristische Reisen und Geschäftsreisen. Es wird auch „Schengen-Visum“ oder „Touristen-Visum“ genannt. Sollte daher für Bekannte oder Verwandte eine Verpflichtungserklärung benötigt werden, bietet die Ausländerbehörde hierfür ab dem 20. Juli  folgende Servicemöglichkeit an: Unter der Durchwahl 02161-25 53352 können telefonisch Informationen zur Verpflichtungserklärung eingeholt und auch Termine zur Abgabe abgesprochen werden.

Bei der zu erhebenden Gebühr in Höhe von 29 Euro handelt es sich um eine Bearbeitungsgebühr, die nur aufgrund technischer Fehler, nicht jedoch bei Ausfällen von Botschaftsterminen, Flugstornierungen oder Ähnlichem erstattet werden kann.

Es wird dabei weiterhin dringend gebeten, sich tagesaktuell über mögliche Änderungen zu informieren.

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