Jürgen Abeln (Foto: privat)
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Mülheim. Die Stadtverwaltung benachteiligt systematisch und ohne erkennbaren Grund kleine Parteien und Einzelbewerber bei der Kommunalwahl, erklärt der parteilose Oberbürgermeisterkandidat Jürgen Abeln. Das Anbringen von Plakaten ist laut Ordnungsamt sechs Wochen vor der Wahl, also ab dem 02. August, erlaubt.

“In einem überraschenden Schreiben kündigt das Ordnungsamt nun an, dass die Plakate bereits ab dem 31.07. 16 Uhr angebracht werden dürfen. Einen Grund für die Vorverlegung gibt die Stadtverwaltung nicht an”, benennt Abeln in einer Pressemitteilung.

Laut Abeln bedeutet dieses: “Kleine Parteien und Einzelbewerber haben jetzt ein Problem. Die Organisation des Plakateaufhängens steht seit Wochen und muss nun, 10 Tage vorher, umorganisiert werden. Während große Parteien auf einen großen Pool an Helfern und auch auf Firmen zurückgreifen können und damit im Vorteil sind, müssen Einzelbewerber meist auf ehrenamtliche Helfer zurückgreifen. Aufgrund geplanter Urlaube können viele nun nicht mehr mithelfen. Wie stellt sich die Stadtverwaltung eigentlich vor, wie das gehen soll? Warum werden kleine Parteien und Einzelbewerber absichtlich benachteiligt?”

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