Illegale Müllablagerung im Schellenberger Wald (Foto: Stadt Essen)
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Essen. Im April wurden an der Ostpreußenstraße im Schellenberger Wald Abfälle einer Haushaltsauflösung illegal entsorgt. Aufgrund konkreter Hinweise konnte die Untere Abfallwirtschaftsbehörde des Umweltamtes den Verursacher ermitteln. Es handelt sich um ein Unternehmen für Wohnungsauflösungen und Entrümpelungen. Im Juli wurden daher zwei Bußgeldverfahren aufgrund von Verstößen gegen das Kreislaufwirtschaftsgesetzes in Höhe von jeweils 500 Euro eingeleitet.

Laut Bußgeldkatalog der Stadt Essen wird bei Ablagerungen von Abfall im öffentlichen Raum in dieser Menge und Art ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro verhängt. Da es sich um einen Gewerbetreibenden handelt und ein strengerer Maßstab als an Privatleute anzulegen ist, wird ein Bußgeld von 500 Euro festgesetzt. Generell kann die Entsorgung von Abfall außerhalb zugelassener Abfallentsorgungsanlagen mit Bußgeldern in Höhe von 100 bis zu 100.000 Euro geahndet werden.

Hinweise per Mängelmelder

Hinweise für das illegale Ablagern von Müll erreichen die Stadtverwaltung über verschiedene Kanäle – telefonisch, per Post, per Mail sowie über die im Rahmen des Aktionsplans eingeführte App “Mängelmelder”. Mit dem Mängelmelder “Essen bleib(t) sauber!” bietet die Stadt Essen Bürgerinnen und Bürgern bereits seit 2018 einen zusätzlichen Kommunikationskanal zur Meldung von illegalen Müllablagerungen oder unzureichender Reinigung im öffentlichen Raum. Illegal abgelagerter Müll, beispielsweise an Container-Standorten oder auf Gehwegen, können die Bürgerinnen und Bürger so unkompliziert mit dem Smartphone melden.

Der Mängelmelder findet sich auf der Internetseite der Stadtverwaltung Essen unter www.essen.de/mängelmelder oder für mobile Endgeräte wie Tablet oder Smartphone im App-Store bzw. Google Play-Store.

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