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Mönchengladbach. Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung gegen 38-jährigen Beschuldigten

Gegen einen 38-jährigen Beschuldigten ist ein Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung eingeleitet worden. Dem Mann wird vorgeworfen, am Mittwoch, 5. August, gegen 11.15 Uhr einen 19-jährigen Briefzusteller in Rheydt vermutlich mit einem Luftgewehr beschossen zu haben.

Der Zusteller hatte nach eigenen Angaben an einem Haus an der Königstraße bei dem 38-Jährigen geklingelt, worüber dieser sich an der Haustür sehr verärgert gezeigt habe. Dann sei der Bewohner wieder im Treppenhaus verschwunden. Plötzlich habe er einen Knall gehört, berichtete der 19-Jährige. Er habe Schmerzen im Rücken verspürt und beim Blick zurück auf das Haus in einem Laubengang den 38-Jährigen gesehen, der noch laut gelacht habe.

Alarmierte Polizeikräfte konnten den mutmaßlichen Schützen am Tatort nicht mehr antreffen, ihn jedoch zwei Stunden später an der Kurfürstenstraße stellen und in Gewahrsam nehmen. In seiner Wohnung wurde ein Luftgewehr als mögliche Tatwaffe sichergestellt. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen und Prüfung des Gesundheitszustandes wurde er wieder entlassen. Gegen den Mann laufen nun Ermittlungen wegen des Vorwurfs der gefährlichen Körperverletzung.

Der leicht verletzte Zusteller wurde vor Ort von einer Rettungswagen-Besatzung behandelt und wollte selbstständig ein Krankenhaus aufsuchen. (ots)

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