(Foto: Stadt Rees / C. Buckstegen)
Anzeige

Rees/Moers. Die Pressestellen der Städte Rees und Moers informieren ausführlich über die Vorbereitungen und Abläufe der Kommunalwahl 2020 am 13. September:

Rees: Briefwahlbüro ab 17. August 2020 geöffnet

„Ab dem 15. August werden die Wahlbenachrichtigungen an die ca. 18.300 wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger für die Kommunalwahlen am 13. September zugestellt“, erklärt Ludger Beltermann, Leiter des Fachbereiches Zentrale Dienste im Rathaus Rees, der auch für die Organisation der bevorstehenden Kommunalwahlen in Rees zuständig ist. Es finden dann vier Wahlen gleichzeitig statt: die Wahl für das Amt des Bürgermeisters der Stadt Rees, die Wahl der Mitglieder für den Rat der Stadt Rees, die Wahl für das Amt der Landrätin bzw. des Landrates des Kreises Kleve sowie die Wahl der Mitglieder für den Kreistag des Kreises Kleve.

„Falls Personen die Benachrichtigungen bis zum 24. August nicht erhalten haben sollten, wenden sie sich bitte persönlich oder telefonisch unter Tel.: 02851 / 51-116 an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wahlbüros, die den Bürgerinnen und Bürgern auch bei Fragen zur Verfügung stehen.

Das Wahlbüro, das sich im kleinen Saal des Bürgerhauses befindet und ab Montag, 17. August geöffnet ist, ist über den Haupteingang des Bürgerhauses erreichbar. Die Öffnung des Wahlbüros erfolgt unter Beachtung der notwendigen Hygiene- und Abstandsregelungen. „Die Wahlberechtigten können dort montags bis mittwochs von 10 bis 16 Uhr, donnerstags von 10 bis 18 Uhr und freitags von 10 bis 12 Uhr die Briefwahlunterlagen beantragen oder auch schon direkt wählen“, erläutert Beltermann die Funktion des Büros. Am Freitag vor der Wahl, 11. September, ist das Wahlbüro bis 18 Uhr geöffnet. Wer die Briefwahlunterlagen zugeschickt bekommt, sollte seinen Wahlbrief bis spätestens Donnerstag vor der Wahl zur Post geben, um den rechtzeitigen Eingang sicherzustellen. Am Wahlsonntag können Wahlbriefe auch noch persönlich bis spätestens 16 Uhr im Rathaus abgegeben oder in den Briefkasten des Rathauses eingeworfen werden.

Die Briefwahlunterlagen können übrigens auch per Internet angefordert werden.

Hierfür bestehen folgende Möglichkeiten: Durch Scannen des personalisierten QR-Codes auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung wird der Wähler mit Hilfe eines mobilen Endgerätes direkt auf ein vorausgefülltes Antragsformular für die Briefwahl geleitet werden. Der Antragsteller muss dann zwecks Verifizierung noch sein Geburtsdatum eingeben. Daneben besteht die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen über ein Formular auf der städtischen Homepage zu beantragen. Der Antragsteller muss hierfür seine kompletten Antragsdaten in das Formular eintragen. Das Formular ist ab dem 17. August im Internet unter www.stadt-rees.de/ im Bereich „Aktuell“ zu finden.

Die Möglichkeit der Briefwahlbeantragung per Internet besteht bis Mittwoch, 9. September, 16 Uhr.

Im Falle einer notwendigen Stichwahl für das Amt des Bürgermeisters bzw. der Landrätin / des Landrates am 27. September ist das Wahlbüro ab dem 14. September ebenfalls zu den vorgenannten Zeiten geöffnet. Am Freitag vor Stichwahl, 25. September, dann ebenfalls bis 18 Uhr. Am Stichwahlsonntag könnten Wahlbriefe ebenfalls noch bis spätestens 16 Uhr im Rathaus abgegeben oder in den Briefkasten des Rathauses eingeworfen werden.

Weitere Informationen zur Wahl sind auf der Internetseite der Stadt Rees unter https://www.stadt-rees.de/aktuell/kommunalwahl-2020-informationen-zur-wahl/ abrufbar.

Moers: Wahlbüro öffnet am 17. August – Änderungen bei Wahllokalen

Die Vorbereitungen zur Kommunalwahl und zur Integrationsratswahl am Sonntag, 13. September, laufen bei der Stadt Moers bereits seit einigen Wochen. Mitte August erhalten die Moerserinnen und Moerser ihre Wahlbenachrichtigungen. Um die Briefwahl zu ermöglichen, öffnet am Montag, 17. August, das Wahlbüro im Rathaus, Rathausplatz 1. Da ansonsten der Zugang zum Rathaus nur mit Termin möglich ist, wird eine weitere Tür geöffnet. An dieser nehmen Mitarbeitende die Bürger in Empfang und weisen den Weg. Es ist auch möglich, die angekreuzten Wahlzettel im Umschlag in den Briefkasten im Eingangsbereich zu werfen.

Deutlich weniger Wahllokale
Die Fachgruppe Wahlen musste die Anzahl der Wahllokale von 97 auf 60 reduzieren. Hintergrund sind die aktuellen Pandemiebeschränkungen und Hygienebestimmungen. Deshalb stehen einige Gebäude, wie KiTas oder Seniorenheime, für die Einrichtung von Wahllokalen nicht zur Verfügung. Die Mitarbeitenden haben aber dafür gesorgt, dass der Gang zur Urne trotz der Beschränkungen in der Nähe möglich ist. Bei der Integrationsratswahl sind es wie zuvor sieben Wahllokale. Das jeweils zugeteilte Wahllokal hat sich in vielen Fällen im Vergleich zu den letzten Wahlen geändert. Die individuelle Adresse ist auf der Wahlbenachrichtigung vermerkt. Dort sind auch nähere Informationen zur Briefwahl zu finden. Die Informationen für die mögliche Stichwahl am 27. September werden gegebenenfalls nach der Kommunalwahl verschickt.

Hygienevorschriften beachten
Wer am 13. September lieber direkt im Wahllokal seine Stimme abgeben möchte, muss bestimmte Hinweise beachten: Grundsätzlich wird beim Betreten des Wahlraumes das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes empfohlen. Die Wahlberechtigten müssen auf einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen achten. Dies gilt insbesondere in Warteschlangen und im direkten Umfeld des Zugangs zum Wahllokal. Alle Personen müssen sich vor dem Eintritt in den Wahlraum die Hände desinfizieren. Zudem desinfiziert der Wahlvorstand regelmäßig die Tische, Kabinen, Stifte und sonstige Wahlutensilien. Die Wahlberechtigten können auch einen eigenen, nicht radierfähigen Stift mitbringen.

Fünf verschiedene Wahlen
Bei der Kommunalwahl am 13. September können insgesamt fünf Stimmen abgegeben werden: Für das Amt der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters und der Landrätin/des Landrats sowie für die Mitglieder des Stadtrats und des Kreistags. Zudem wählen die Bürgerinnen und Bürger erstmals die Mitglieder der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr direkt. Wahlberechtigt sind deutsche Staatsangehörige oder die eines EU-Mitgliedsstaates ab 16 Jahren. Für die Integrationsratswahl sind alle wahlberechtigt, die am Wahltag nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind, eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten haben oder die deutsche Staatsangehörigkeit gemäß § 4 Absatz 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes in der aktuell geltenden Fassung erworben haben. Das Mindestalter ist ebenfalls 16.

Infobox:
Das Briefwahlbüro hat ab Montag, 17. August, montags bis mittwochs von 8 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 17 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr geöffnet. Die postalische Adresse lautet: Fachgruppe Wahlen, Rathausplatz 1, 47441 Moers. Für Rückfragen stehen die Mitarbeitenden telefonisch unter 0 28 41 / 201-659 oder unter der E-Mail wahlen@moers.de gerne zur Verfügung. Weitere Infos gibt es auf der Internetseite der Stadt Moers im Bereich „Rathaus und Politik“, „Wahlen“.

Beitrag drucken
Anzeigen