Bei der Vertragsunterzeichnung zur Erweiterung der mobilen Corona-Testteams (v.l.): Landrat Hans-Jürgen Petrauschke, Kreisgesundheitsdezernent Karsten Mankowsky, Marc Dietrich vom DRK, Dr. Gerd Steiner, Vorsitzender der Kreisstelle Neuss der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, und Kreisdirektor Dirk Brügge (Foto: S.Büntig/Rhein-Kreis Neuss)
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Rhein-Kreis Neuss. In ganz Deutschland sind die Corona-Infektionszahlen wieder angestiegen und damit auch die Sorge vor einem erneut rasanten Anstieg der Fallzahlen. Um einer zweiten Infektionswelle zuvorzukommen und sie möglichst erst gar nicht entstehen zu lassen, setzt der Rhein-Kreis bei seiner Corona-Strategie im Schulterschluss mit dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) verstärkt auf mobile Test-Teams. Ein entsprechender Vertrag zwischen dem Rhein-Kreis Neuss und dem DRK Kreisverband wurde jetzt in Neuss unterzeichnet. Damit verfügt der Kreis über drei statt bisher zwei Test-Teams und die Möglichkeit von bis zu 25 Vor-Ort-Testeinsätzen pro Tag.

„Nach Einschätzung der Weltgesundheitsorganisation wird es bis auf weiteres immer wieder zu steigenden Corona-Zahlen kommen. Das heißt, nimmt man den Druck von dem Virus, kommt es zurück”, sagt Landrat Hans-Jürgen Petrauschke zum Hintergrund. „Deshalb haben wir unsere mobilen Testkapazitäten erhöht. Das verschafft uns zusätzliche Agilität im Kampf gegen das Virus. Wir können so auch flexibler auf örtliche Entwicklungen reagieren“, so Petrauschke.

„Mit dem DRK-Kreisverband, der schon erfolgreich die zwei stationären Teststellen in Neuss und Grevenbroich betreut, haben wir auch für die mobilen Test-Trupps einen erfahrenen Partner an unserer Seite“, betont Kreisdirektor Dirk Brügge, der auch den Corona-Krisenstab des Kreises leitet. Zum Einsatz kämen sie vor allem in Seniorenheimen, aber auch in Schulen und anderen Einrichtungen. „Wir testen zum Beispiel auch mobil, wenn es in einem ganzen Wohnblock Menschen mit Symptomen gibt“, so Brügge.

Zu den Aufgaben der im Auftrag des Kreises agierenden mobilen Testteams gehört auch die Registrierung der zu testenden Personen, die Beschriftung der Proben nach den Vorgaben des Kreisgesundheitsamtes und die umgehende Weiterleitung an ein vom Kreis benanntes Labor. Der Kreis als Auftraggeber stellt sicher, dass während der von ihm veranlassten Probeentnahmezeiten mindestens ein Arzt in Rufbereitschaft zur Verfügung steht, der bei Bedarf ärztlich intervenieren kann. Außerdem stellt er die erforderliche Schutzausrüstung für die vor Ort eingesetzten Kräfte sowie alle Materialien zur Entnahme der Proben zur Verfügung.

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