Prof. Dr. Christoph Landscheidt am Kloster Kamp (Foto: Bettina Engel-Albustin / fotoagentur ruhr moers)
Anzeige

Kamp-Lintfort. Mit Erlass vom 14. Juli 2020 hatte das Wirtschaftsministerium den Städten und Gemeinden erlaubt, verkaufsoffene Sonntage zuzulassen, auch wenn sie anders als sonst nicht mit anderen Veranstaltungen (Stadtfesten oder ähnlichem) in Zusammenhang stehen, weil solche Veranstaltungen zur Zeit unter Corona-Bedingungen gar nicht zulässig sind.

Mit dieser Erleichterung sollte dem Einzelhandel, der durch Corona erhebliche Umsatzeinbrüche erfahren hat, geholfen werden. Auf Antrag der Werbegemeinschaft hat die Stadt Kamp-Lintfort sofort reagiert und im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung vier verkaufsoffene Sonntage zugelassen. Der erste sollte am kommenden Sonntag, dem 16. August 2020, stattfinden. Dem hat die Gewerkschaft Verdi jetzt einen Strich durch die Rechnung gemacht.

Auf ihren Antrag hat das Oberverwaltungsgericht Münster am späten Freitagnachmittag im Wege einer Eilentscheidung die verkaufsoffenen Sonntage verboten. Zur Begründung führt das Gericht an, dass die Argumente der Gewerkschaft nicht hinreichend gewürdigt worden seien.

Werbegemeinschaft und Stadt sind mehr als enttäuscht. Bürgermeister Prof. Dr. Landscheidt: „Wir respektieren selbstverständlich die gerichtliche Entscheidung, teilen aber weder das Ergebnis noch die Begründung. Drei verkaufsoffene Sonntage solange das Wetter schön und durch die Laga mehr Betrieb in der Stadt ist, wären für unsere durch Corona gebeutelten Einzelhändler ein kleiner Strohhalm gewesen. Ich bin sicher, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hätten damit kein Problem gehabt. Letztlich hängt in diesen Zeiten ihr Arbeitsplatz einmal mehr an den Umsätzen der Geschäfte.“

Beitrag drucken
Anzeigen