Schwerpunktkontrolle an der Haltestelle „Steinsche Gasse“: DVG und Stadt Duisburg gehen weiterhin konsequent gegen die Nichteinhaltung der Tragepflicht des Mund-Nasen-Schutzes vor (Foto: Duisburger Verkehrsgesellschaft AG)
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Duisburg. Die Duisburger Verkehrsgesellschaft AG (DVG) und die Stadt Duisburg kontrollieren seit Mitte Juni intensiv die Einhaltung der Tragepflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung in Bussen, Bahnen und an Haltestellen. Seit Mitte August sind Mitarbeiter des Ordnungsamtes täglich gemeinsam mit den Kontrolleuren der DVG unterwegs. Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes verhängen gegen Fahrgäste ohne Mund-Nasen-Schutz oder nicht korrekt angelegtem Schutz sofort ein Bußgeld. Ergänzt werden die täglichen Überprüfungen um zusätzliche Schwerpunktkontrollen, die in regelmäßigen Abständen erfolgen.

Schwerpunktkontrolle

Eine dieser mehrstündigen Kontrollen fand am gestrigen Donnerstag an der U-Bahn-Haltestelle „Steinsche Gasse“ statt. Die Mitarbeiter des städtischen Ordnungsamts und der Polizei Duisburg kontrollierten mit Unterstützung der Ticketprüfer der DVG insgesamt 2.530 Fahrgäste in 80 Fahrzeugen.

Die Ergebnisse:

  • In 77 Fällen verhängten die Ordnungsbehörden ein Bußgeld
  • In zwölf Fällen musste die DVG von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und die Fahrgäste des Fahrzeugs verweisen
  • Die Polizei hat bei der Aktion elf Personalien festgestellt

Darüber hinaus nutzte die DVG die gemeinsame Schwerpunktkontrolle zur Überprüfung der Fahrausweise. Die Ergebnisse:

  • 151 Fahrgäste wurden ohne gültigen Fahrausweis angetroffen

 

Die weiteren Ergebnisse der täglichen Kontrollen:

In dieser Woche wurden zusätzlich zu der Schwerpunktkontrolle insgesamt 7.501 Fahrgäste in den Bussen und Bahnen im gesamten Liniennetz sowie an den Haltestellen kontrolliert. Das Ordnungsamt hat sieben Bußgelder in Höhe von 150 Euro verhängt.

  • In Bussen und Bahnen: 301 Fahrgäste hatten den Mund-Nasen-Schutz nicht korrekt oder gar nicht angelegt. Die meisten Fahrgäste waren einsichtig, folgten der Aufforderung der DVG-Mitarbeiter und legten den Schutz sofort korrekt an. 16 Fahrgäste, das entspricht 0,21 Prozent, mussten aus Bus oder Bahn verwiesen werden.
  • An Haltestellen: 617 Fahrgäste hatten den Mund-Nasen-Schutz nicht korrekt oder gar nicht angelegt. Alle Fahrgäste waren einsichtig, folgten der Aufforderung der DVG-Mitarbeiter und legten den Schutz sofort korrekt an.

Darüber hinaus kontrollierte die DVG die Fahrausweise der Fahrgäste. Die Ergebnisse:

  • 288 Fahrgäste wurden ohne gültigen Fahrausweis angetroffen
  • die Beanstandungsquote betrug 3,84 Prozent

Die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung in Bussen, Bahnen sowie an Haltestellen und in Bahnhöfen dient dem gegenseitigen Infektionsschutz. Sie gilt in NRW seit dem 27. April. Verstöße können die Ordnungsbehörden mit einem Bußgeld in Höhe von 150 Euro ahnden.

Schwarzfahren ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Deshalb führt Schwarzfahren bei Fahrgästen, die wiederholt ohne gültigen Fahrschein angetroffen wurden, zu einer Strafanzeige. Die Zahlung des erhöhten Beförderungsentgeltes (EBE) in Höhe von 60 Euro führt dabei nicht zu einer Entlastung. Als Wiederholungstäter gelten diejenigen, die zweimal ohne gültiges Ticket in Bussen und Bahnen angetroffen wurden.

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