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Düsseldorf. Sobald die Allgemeinverfügung in Kraft tritt, gilt in stark frequentierten Teilen Düsseldorfs auch im öffentlichen Raum die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen

In stark frequentierten Teilen des öffentlichen Raums der Landeshauptstadt Düsseldorf müssen Menschen auch im Freien eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Diese Verpflichtung gilt ab Dienstag, 20. Oktober – sobald die entsprechende Allgemeinverfügung der Stadt in Kraft tritt.

Hintergrund dafür bilden die 7-Tages-Inzidenz, die aktuell bei 73,2 (Stand: 19. Oktober) liegt, und eine Neufassung der Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen, die zum vergangenen Wochenende in Kraft getreten ist. Die zweite kritische Stufe von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen ist in der Landeshauptstadt inzwischen deutlich überschritten worden.

“Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen hilft, Mund-Nasen-Bedeckung schützt – nur wenn alle Menschen in der Stadt mitwirken, können wir der Ausbreitung des Coronavirus wirksam begegnen. Auch wenn es außerhalb der jetzt von der Stadt vorgegebenen Gebiete eng wird, sollten die Menschen auch unter freiem Himmel eine Schutzmaske tragen”, betonte Oberbürgermeister Thomas Geisel.

De Landeshauptstadt Düsseldorf hat nun für Gebiete, die von vielen Passanten frequentiert werden, wie Altstadt, Hauptbahnhof, Königsallee sowie stark frequentierte Stadtteilzentren in Kaiserswerth, Rath, Gerresheim, Düsseltal, Pempelfort, Oberkassel, Friedrichstadt, Unterbilk, Oberbilk, Eller, Garath und Benrath, das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch im Freien verfügt. Denn die Landesregierung hatte eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für Gebiete, in denen der notwendige Abstand zwischen Menschen nicht eingehalten werden kann, verankert. Daher gilt in diesen Stadtgebieten zukünftig eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Die Tragepflicht ist pro Bereich zeitlich definiert. Hier der Link zur Allgemeinverfügung vom 19. Oktober: https://www.duesseldorf.de/fileadmin/Amt13/bekanntmachungen/2020/Allgemeinverfuegung-201019.pdf

Hier der Link zu den Anlagen: https://www.duesseldorf.de/fileadmin/Amt13/bekanntmachungen/2020/Allgemeinverfuegung-201019-Anlagen.pdf

Die Gebiete im Überblick:
Kaiserswerth: Kaiserswerther Markt/Klemensplatz
Rath: Westfalenstraße/Westfalencenter
Gerresheim: Benderstraße/Dreherstraße/Fußgängerzone
Düsseltal: Rethelstraße Pempelfort: Nordstraße/Duisburger Straße
Oberkassel: Belsenplatz/Teile der Luegallee (alle 10 bis 19 Uhr)
Altstadt: Gebiet zwischen Ratinger Straße (einschließlich) im Norden, Rathausufer und Schlossufer im Westen, Heinrich-Heine-Allee und Hafenstraße im Osten und Schulstraße (nicht eingeschlossen) und Flingerstraße im Süden (10 bis 24 Uhr)
Hauptbahnhof: Konrad-Adenauer-Platz und Bertha-von-Suttner-Platz (6 bis 24 Uhr)
Stadtmitte: Schadowstraße ab Am Wehrhahn bis zum Übergang in die Altstadt – Kö-Bogen I und II sowie Theodor-Körner-Straße
Königsallee mit Blumenstraße/Martin-Luther-Platz,
Grünstraße und Bahnstraße jeweils zwischen Königsallee und Berliner Allee Friedrichstadt/Unterbilk: Friedrichstraße, Düsseldorf-Arcaden, Bilk S-Bahnhof Unterbilk: Bilker Allee, Bilker Kirche, Lorettostraße
Oberbilk: Kölner Straße Eller: Gumbertstraße, Gertrudisplatz
Benrath: Innenstadt, Fußgängerzone
Garath: Stadtteilzentrum (alle 10 bis 19 Uhr)

Das innerstädtische Gebiet ist gegenüber der ursprünglichen Empfehlung nach eingehender Prüfung deutlich verkleinert worden.

Es ist geplant, die Gebiete mit Schutzmaskenpflicht zeitnah mit entsprechenden Schildern plus Zusatzschildern auszuweisen und die Passanten so auf die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung hinzuweisen.

Für Fragen zum Thema “Coronavirus” hat die Landeshauptstadt ein Informationsportal eingerichtet unter der Adresse: www.duesseldorf.de/corona.

Die aktuellen Coronazahlen vom 19. Oktober

Mit Stand Montag, 19. Oktober, wurde – seit dem 3. März – bei insgesamt 4.140 (+63) Düsseldorferinnen und Düsseldorfern eine Infektion mit dem Coronavirus diagnostiziert. 402 (+50) Menschen sind aktuell noch infiziert. Von den Infizierten werden 53 (-4) in Krankenhäusern behandelt, davon 7 (+0) auf Intensivstationen. 3.685 (+13) Düsseldorferinnen und Düsseldorfer sind inzwischen genesen. 53 (+0) Menschen, die mit dem Coronavirus infiziert waren und zumeist Vorerkrankungen hatten, sind bisher in Düsseldorf gestorben. 2.177 (+113) Menschen befinden sich derzeit in häuslicher Quarantäne. Die sogenannte 7-Tages-Inzidenz liegt nach den vorliegenden Zahlen derzeit in Düsseldorf bei 73,2 (Vortag: 72,3) – dieser Wert gibt die Zahl der bekannt gewordenen Infektionen in den letzten 7 Tagen pro 100.000 Einwohner an.

Abstrichzahlen
Am Sonntag, 18. Oktober, wurden 14 Abstriche durch den mobilen Service vorgenommen – die Diagnosepraxis und das Drive-In-Testzentrum sind sonntags geschlossen. Insgesamt wurden in den zwei Einrichtungen sowie durch den mobilen Service bisher 59.514 Abstriche genommen.

Coronaschutz: OSD kontrolliert Sperrstunde in der Gastronomie

29 Ordnungswidrigkeitenverfahren zur Durchsetzung der Coronaschutzverordnung eingeleitet

Die Mitarbeiter des Ordnungs- und Servicedienstes der Landeshauptstadt Düsseldorf (OSD) mussten im Zeitraum von Freitag, 16. Oktober, bis Sonntag, 18. Oktober, insgesamt 158 Hinweisen auf Verstöße gegen die Coronaschutzverordnung nachgehen. In diesem Zeitraum wurden auch die Sperrzeit und das Alkoholausschankverbot kontrolliert.

Aufgrund der neuesten Fassung der Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen mit Änderung der Sperrzeit auf 23 Uhr statt 1 Uhr suchten OSD-Mitarbeiter in der Nacht von Freitag, 16. Oktober, auf Samstag, 17. Oktober, 52 Betriebe in der Altstadt (Bolkerstraße, Kurze Straße, Andreasstraße, Am Dominikanerkloster, Hunsrückenstraße) auf, um über die vorgezogene Sperrzeit ab der kommenden Nacht von Samstag, 17. Oktober, auf Sonntag, 18. Oktober, zu informieren. Gegen drei Gastronomien wurde aufgrund von Verstößen gegen die bis dato geltende Sperrzeit ab 1 Uhr Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Im Zusammenhang mit OSD-Kontrollen zu den Vorgaben der Coronaschutzverordnung in Verbindung mit der Anlage “Hygieneschutz- und Infektionsstandards” wurden am Freitag, 16. Oktober, Verstöße in fünf Gastronomien und einer Bäckerei festgestellt. In allen Fällen wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

In der Nacht von Samstag, 17. Oktober, auf Sonntag, 18. Oktober, kontrollierten OSD-Mitarbeiter erstmals die Einhaltung der Sperrzeit ab 23 Uhr. In der Altstadt waren um 23.15 Uhr noch fünf Diskotheken in Betrieb. In allen Fällen veranlassten OSD-Dienstkräfte die Schließung und die Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren. Darüber hinaus trafen OSD-Dienstkräfte in zwei Altstadt-Gastronomien nach 23 Uhr Gäste an. Dort wurde ebenfalls die Schließung veranlasst und jeweils ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

In einem Imbiss in Stadtmitte wurden um 0.40 Uhr noch Gäste bewirtet. Zudem trugen Mitarbeiter keine Mund-Nasen-Bedeckung, und am Eingang und in den WC-Räumen fehlte Desinfektionsmittel. Die Kontaktliste war fehlerhaft, und die Tische waren eingedeckt. Mitarbeiter des OSD veranlassten daher die Schließung, ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde eingeleitet. Auch bei einem Bistro in Oberbilk und einer Gastronomie im Hafen führte die Nichtachtung der Sperrstunde zur Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren. Um 1.05 Uhr lösten OSD-Dienstkräfte darüber hinaus eine zuvor genehmigte Veranstaltung in einer Bar in Oberbilk auf, ein Ordnunsgwidrigkeitenverfahren wurde eingeleitet.

Sechs Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden am Samstag, 17. Oktober, im Zusammenhang mit OSD-Kontrollen zu den Vorgaben der Coronaschutzverordnung in Verbindung mit der Anlage “Hygieneschutz- und Infektionsstandards” eingeleitet.

Aufgrund von zahlreichen Verstößen musste zudem ein Friseursalon geschlossen werden. Zum Zeitpunkt der Überprüfung durch den OSD hielten sich zehn Menschen ohne Mund-Nasen-Bedeckung im Betrieb auf. Neben fehlenden Reinigungsmitteln und Kontaktlisten gab es auch keine Möglichkeit, die Haare im Salon zu waschen. Vorhandene Friseurumhänge, die nicht genutzt wurden, waren außerdem stark verschmutzt. Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde eingeleitet.

Drei Ordnungswidrigkeitenverfahren haben Einsatzkräfte des OSD am Sonntag, 18. Oktober, eingeleitet. Im Rahmen der Kontrolle eines Imbisses in Oberbilk wurden zahlreiche Verstöße gegen die Coronaschutzverordnung festgestellt. Dort wurden die Mindestabstände zwischen den Tischen nicht eingehalten, eine Kontaktliste konnte nicht vorgezeigt werden, die Tische waren eingedeckt, und in den WC-Räumen war kein Desinfektionsmittel vorhanden. Ferner trugen Mitarbeiter und ein Gast keine Mund-Nasen-Bedeckung.

OSD-Einsatzsstatistik
Insgesamt verzeichnete der OSD von Freitag, 16. Oktober, bis einschließlich Sonntag, 18. Oktober, 270 Einsätze, von denen 158 im Zusammenhang mit der Überwachung oder Durchsetzung der Coronaschutzverordnung standen. Die Gesamtzahl der qualifizierten Gesamteinsätze des OSD seit dem 18. März 2020 beziffert sich auf 12.720, von denen 6.825 Bezug zur Umsetzung der Coronaschutzverordnung hatten. 248 Anrufe zum Thema gingen in den vergangenen drei Tagen bei der Leitstelle des OSD ein. Die Gesamtzahl der zum Thema “Corona” seit dem 18. März 2020 in der Leitstelle eingegangenen Anrufe beläuft sich auf 10.171.

Landeshauptstadt verstärkt das Personal für die Kontaktpersonennachverfolgung

Das städtische Gesundheitsamt bekommt in dieser Woche 20 zusätzliche Mitarbeiter, weitere Aufstockung ist bereits in Planung

Die weiter ansteigende Zahl auftretender Corona-Neuinfektionen stellt die Landeshauptstadt Düsseldorf vor große Herausforderungen.

Vor allem der Bereich der Kontaktpersonennachverfolgung ist bei hohen Inzidenzzahlen sehr belastet. Neben der reinen Benachrichtigung und den Quarantäneverfügungen an Neuinfizierte, muss dieser Bereich auch die Kontaktpersonennachverfolgung leisten – damit Infektionsketten möglichst durchbrochen werden.

Für diese Aufgabe braucht das Amt in den kommenden Wochen deutlich mehr Personal. Bereits in der vergangenen Woche hat die Verwaltungskonferenz mit Oberbürgermeister Thomas Geisel an der Spitze die Weichen gestellt, um diese Personalanforderungen zu meistern.

In diesem Zusammenhang wurden frühzeitig wichtige Weichen gestellt: Engagierte und erfahrene Führungskräfte der Verwaltung unterstützen bereits seit Monaten die Kontaktpersonennachverfolgung. Der aktuell schnell ansteigende Personalbedarf wird mit einem Mix unterschiedlicher Maßnahmen gedeckt. Hierzu gehört der Einsatz von Auszubildenden und Studenten, die befristete Einstellung von Arbeitnehmern (u.a. von Beschäftigten der Fa. Kaufhof/Karstadt) und Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit). Aufgrund der aktuellen Situation werden nun verstärkt Kolleginnen und Kollegen aus anderen Ämtern die Aufgabe der Kontaktpersonennachverfolgung unterstützen.

Bereits ab Mitte dieser Woche werden 20 Mitarbeitende aus anderen Bereichen der Stadtverwaltung dem Gesundheitsamt zur Verfügung gestellt. Sie werden dort die Kontaktpersonennachverfolgung verstärken. Sämtliche dieser Mitarbeitenden haben bereits Vorerfahrung. Sie waren bereits bei der ersten Infektionswelle im Frühjahr vorübergehend zur Bekämpfung der Pandemie im Einsatz.

Neben diesen ersten Verstärkungen werden zurzeit weitere zeitlich befristete Versetzungen innerhalb der Stadtverwaltung geprüft. Zahlreiche Mitarbeiter haben freiwillig ihre Bereitschaft bekundet, in der Kontaktpersonennachverfolgung auszuhelfen.

“Diese Bereitschaft freut mich ungemein. Das ist der Geist, der in unserer Stadtverwaltung herrscht. Wir werden diese Krise gemeinsam meistern”, sagt Oberbürgermeister Thomas Geisel.

“Mit der personellen Verstärkung können wir die Kontaktpersonennachverfolgung derzeit leisten. Bei weiter steigenden Infektionszahlen muss man dann erneut reagieren”, erklärt Dr. Klaus Göbels, der Leiter des Gesundheitsamtes.

Diese Reaktion könnte dann auch in der Anforderung von externen Kräften liegen. Das Land hatte in der vergangenen Woche finanzielle Mittel für auf sechs Monate befristete Einstellungen für die Kontaktpersonennachverfolgung zugesagt. Darüber hinaus hat die Landeshauptstadt die Möglichkeit, zusätzliche Kräfte bei der Bundeswehr anzufordern.

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