Symbolfoto
Anzeige

Essen/Mülheim. Das gegenüber einer Polizeibeamtin ausgesprochene Verbot der Führung der Dienstgeschäfte wegen der Mitgliedschaft in einer WhatsApp-Gruppe ist rechtswidrig. Das hat die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf mit Beschluss am 22.10. entschieden und die Suspendierung der Beamtin ausgesetzt. Das Gericht hat damit dem gegen das Land Nordrhein-Westfalen gerichteten Antrag der Polizistin im Eilverfahren entsprochen.

Nach Auswertung des Beschlusses des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf vom 22. Oktober ist das Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei Nordrhein-Westfalen (LAFP NRW) zu dem Ergebnis gekommen, dass beim Polizeipräsidium Essen in sechs vergleichbaren Fällen die Voraussetzungen für eine Fortsetzung der Verbote der Führung der Dienstgeschäfte unter den vom Gericht angeführten Bedingungen nicht mehr erfüllt sind.

Das LAFP NRW hat daher am 27.10.2020 das Polizeipräsidium Essen gebeten, die Verbote der Führung der Dienstgeschäfte unverzüglich aufzuheben. Die Disziplinarverfahren werden jedoch beim LAFP NRW fortgeführt.

Die Betroffenen wurden unverzüglich über diese Entscheidung informiert.

Mit dem 29.10.2020 werden die Polizeibeamtinnen und -beamten ihren Dienst wieder beim Polizeipräsidium Essen aufnehmen.

Welche Aufgaben die Betroffenen bis zum Ende des Disziplinarverfahrens wahrnehmen werden, wird kurzfristig in enger Abstimmung zwischen der Behördenleitung und der Personalvertretung abgestimmt. (ots)

Beitrag drucken
Anzeigen