CDU-Fraktionsvorsitzender Johannes Bauhaus (Foto: privat)
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Hamminkeln. Mit konkreten Vorschlägen hat die CDU-Ratsfraktion Hamminkeln einen Änderungsantrag zu Tagesordnungspunkt 8 der morgigen Ratssitzung gestellt. Auf Antrag des SPD-Fraktionsvorsitzenden Adams hatte die Verwaltung dazu eine Vorlage „Einführung eines Gutscheinsystems für die lokale Wirtschaft der Stadt Hamminkeln“ erstellt.

CDU-Fraktionsvorsitzender Johannes Bauhaus: „Nachdem sich die Verwaltung und alle anderen Fraktionen noch im Juni vehement gegen ein Gutscheinsystem gestellt haben, ist die neue Kehrtwende zunächst zu begrüßen. Die Einsicht, den örtlichen Gewerbetreibenden nun doch helfen zu wollen, ist ein erster, wichtiger Schritt. In Wesel und Bocholt waren und sind die Gutscheine eine echte Erfolgsgeschichte. Man hätte auch in Hamminkeln ohne Eile schon längst weiter sein können.“ So hatte die CDU die Einführung eines Gutscheinsystems für Hamminkeln bereits im Mai gefordert – und sich seinerzeit am Beispiel der Nachbarstädte Wesel und Bocholt orientiert.

Mit Blick auf die Vorlage sagte Bauhaus: „Nichts ist so gut, dass es nicht noch verbessert werden könnte.“ Für „verbesserungsfähig“ halten CDU-Fraktion und CDU-Mittelstandsvereinigung die Eckpunkte des von der Verwaltung ausgearbeiteten Vorschlags und stellen daher in der morgigen Ratssitzung ihren Änderungsantrag unter der Überschrift „Volumen erhöhen, Händler entlasten, Abgabe bündeln“ zur Abstimmung. Dieser Antrag enthält weitergehende Vorschläge gegenüber der Verwaltungsvorlage.

Wesentlicher Punkt ist die Attraktivität des Systems für Gewerbetreibende und Verbraucher: „Die Stadt Hamminkeln übernimmt 20% des Gutscheinwertes, der teilnehmende Betrieb übernimmt 5% des Gutscheinwertes (ohne eine solche Beteiligung ist eine Teilnahme des Betriebs nicht machbar) – so entsteht ein Zuschuss für das Gutscheinsystem zu Gunsten der Kunden von 25%, d.h. für einen 100 Euro Gutschein bezahlt der Kunde 75 Euro. Dies ist dann analog zu Wesel und bietet dem Verbraucher den gleichen Anreiz“, heißt es wörtlich in dem Antrag. Der Zuschussbetrag der Stadt Hamminkeln soll auf 200.000 Euro verdoppelt werden, die teilnehmenden Betriebe sollen sich mit insgesamt 50.000 Euro beteiligen. So könne ein Umsatzvolumen von 1 Mio. Euro bei den teilnehmenden Betrieben in Hamminkeln generiert werden. Die zusätzlichen Mittel stehen aus Gewerbesteuer-Mehreinnahmen der Jahre 2018 und 2019 zur Verfügung.

„Wir möchten gerade auch den weniger margenstarken Einzelhändlern und Gastronomen mit einer niedrigeren Eigenbeteiligung entgegenkommen“, erläuterte Johannes Bauhaus diesen Vorschlag. „Viele Unternehmen sind weiterhin und erst recht durch den aktuellen »Lockdown light« unter Druck. Wir sind in der Verpflichtung hier wirksam und zielführend zu helfen.“ Außerdem sollen die Gutscheine – wie in den Nachbarstädten auch – zentral verkauft werden. Als Verkaufsstellen kämen beispielsweise die örtlichen Banken und Sparkassen in Betracht.

Der CDU-Änderungsantrag enthält darüber hinaus weitere konkrete Vorschläge zur Ausgestaltung des Gutscheinsystems (hier der Änderungsantrag im Wortlaut):

 

Entsprechend dem Bocholter Vorbild schlagen wir die Ausgestaltung von „Hamminkeln“-Gutscheinen wir folgt vor:

  • Ausgabe der Gutscheine bei Volksbanken und Sparkassen und -wenn kurzfristig umsetzbar- in digitaler Form ab dem 1.12.2020
  • Ausgabe zeitlich befristet bis zum 30.4.2021
  • Einlöse-Empfehlung bis zum 31.5.2021, um eine schnelle Hilfe für die von der Pandemie betroffenen Betriebe zu gewährleisten;
  • Stückelung der Gutscheine: 10, 25, 50, 100 und 200 Euro;
  • es ist zu gewährleisten, dass pro Person einmalig Gutscheine im Wert von bis zu 200 Euro ausgegeben werden;
  • die Stadt Hamminkeln übernimmt 20% des Gutscheinwertes, der teilnehmende Betrieb übernimmt 5% des Gutscheinwertes (ohne eine solche Beteiligung ist eine Teilnahme des Betriebs nicht machbar) – so entsteht ein Zuschuss für das Gutscheinsystem zu Gunsten der Kunden von 25%, d.h. für einen 100 Euro Gutschein bezahlt der Kunde 75 Euro. Dies ist dann analog zu Wesel und bietet dem Verbraucher den gleichen Anreiz;
  • der Zuschussbetrag der Stadt Hamminkeln beträgt 200.000 Euro, die teilnehmenden Betriebe 50.000 Euro, so kann ein Umsatzvolumen von 1 Mio. Euro bei den teilnehmenden Betrieben in Hamminkeln generiert werden. Alle Beträge sind brutto = netto zu sehen, d.h. eine Umsatzsteuerpflicht entsteht erst bei Einlösung im Unternehmen;
  • am Gutscheinsystem teilnehmen können Unternehmen, die
    • Mitglied einer Gewerbegemeinschaft in der Stadt Hamminkeln sind, der Dehoga, der Kreishandwerkerschaft sind oder
    • wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt als Unternehmen oder im Haupterwerb als Freiberufler oder Selbstständige tätig sind und
    • In den Branchen Einzelhandel, Gastronomie, Hotellerie, Dienstleister, Touristik/Eventbranche, Kultur und Handwerk Schaustellergewerbe tätig sind und
    • die sich am Gutscheinzuschuss von 5% beteiligen und
    • die ihren Firmensitz in Hamminkeln haben und
    • bei einem deutschen Finanzamt angemeldet sind und
    • die ihre Waren und Dienstleistungen bereits vor dem 31.12.2019 am Markt angeboten haben.

Beschlussvorschlag:

  1. Der Rat der Stadt Hamminkeln beschließt die Einführung eines Gutscheinsystems zur Unterstützung der lokalen Wirtschaft in Hamminkeln unter den in dem Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion detailliert aufgeführten Vorgaben. Dieses soll zeitlich befristet eingeführt und aus dem städtischen Haushalt mit bis zu 200.000 Euro bezuschusst werden.
  2. Der Rat der Stadt Hamminkeln stellt dafür außerplanmäßige Mittel in Höhe von 200.000 Euro zuzüglich der sonstigen anfallenden Kosten für das Gutscheinsystem (bspw. Druckkosten und Porto) zur Verfügung. Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt aus Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer aus Vorjahren.
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