(Foto: Universitätsmedizin Essen)
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Essen. Die Staatsanwaltschaft Essen hat gegen einen seit Februar diesen Jahres im Universitätsklinikum Essen beschäftigten Oberarzt ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Es besteht der Verdacht, dass der Mediziner in vermutlich zwei Fällen einem versterbenden Patienten in der letzten Sterbephase ein Mittel verabreicht hat, um den Tod unmittelbar herbeizuführen.

Die Universitätsmedizin Essen informierte unverzüglich die Staatsanwaltschaft Essen über den bestehenden Verdacht.

Der Mediziner wurde nach Bekanntwerden des Vorfalls sofort außer Dienst gesetzt. Gegen ihn wurde durch den Haftrichter Untersuchungshaft angeordnet. Die Ermittlungen dauern an.

Zur Aufklärung des Sachverhalts arbeitet die Universitätsmedizin Essen vollumfänglich mit den Ermittlungsbehörden zusammen. Aufgrund der laufenden Ermittlungen können zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren Angaben gemacht werden.

Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Essen und der Polizei Essen – Oberarzt des Essener Uniklinikums wegen Verdachts des Totschlages festgenommen

Einem Oberarzt des Essener Universitätsklinikums wird Totschlag in zwei Fällen vorgeworfen. Er wurde am 18.11.2020 festgenommen. Nach den gemeinsamen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Essen und des Polizeipräsidiums Essen besteht der Verdacht, dass der Mediziner schwerstkranken Menschen vorsätzlich und rechtswidrig Medikamente in deren letzter Lebensphase verabreicht hat, die zu deren sofortigen Tod führten. Beide verstorbenen Männer waren Patienten auf der Station des Oberarztes und in einem sehr kritischen gesundheitlichen Zustand. Nach den derzeitigen Erkenntnissen steht das Handeln des 44-jährigen Arztes mit dem Tod zweier Männer (47- und 50 Jahre alt) in Verbindung, die am 13. und 17. November 2020 verstarben. Die Polizei Essen hat eine Mordkommission gebildet. Der Beschuldigte wurde am 19.11.2020 auf Antrag der Staatsanwaltschaft dem Haftrichter vorgeführt, der Untersuchungshaft anordnete. Der Beschuldigte hat nur zu einem Fall Angaben gemacht und zwar, dass er das weitere Leiden des Patienten und seiner Angehörigen beenden wollte. (ots)

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