In Coronazeiten ist nicht immer ist eine gemeinsame Mittagesverpflegung in den Schulen und Kitas möglich. Daher bietet das Kreissozialamt im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets Kooperationsmodelle mit örtlichen Gastronomen an (Foto: GettyImages_senkaya_177392719)
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Rhein-Kreis Neuss. Kinder aus Familien mit geringem Einkommen erhalten Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT). Dazu gehört unter anderem ein Mittagessen in der Schule, in der Kindertagesstätte oder in der Kindertagespflege – auch in Coronazeiten. Das Kreissozialamt weist darauf hin, dass die Kosten für ein Mittagessen auch dann übernommen werden, wenn wegen der Corona-Pandemie eine gemeinsame Mittagsverpflegung in den Einrichtungen nicht möglich ist. „In diesem Fall können Caterer oder andere Anbieter das Essen zum Beispiel nach Hause liefern oder an einem Ausgabeort zu Abholung bereitstellen“, erläutert Amtsleiterin Anja Moll, „auch wenn dies mit Mehrkosten verbunden ist.“ Möglich sei auch die Ausgabe von Lebensmittelpaketen oder Gutscheinen für das Mittagessen.

Kreisdirektor und Sozialdezernent Dirk Brügge weist darauf hin, dass diese Regelung zunächst bis zum Jahresende gilt und voraussichtlich bis Ende März 2021 gesetzlich ausgeweitet wird. „Mit dieser Maßnahme reagieren wir auf die aktuelle Situation und unterstützen Familien, die ohnehin in schwierigen finanziellen Umständen leben“, betont Brügge. „Gleichzeitig stärken wir die lokale Gastronomie.“ Anbieter können sich unter anderem auf der Plattform www.rheinkreishelden.de über ortsansässige Lieferdienste informieren. Lokale Gastronomen finden Kooperationspartner in dem Anbieterverzeichnis des Rhein-Kreises Neuss unter dem Link https://but.rhein-kreis-neuss.de/.

Laut einer Abfrage des Kreises gestaltet sich die praktische Umsetzung der Kooperation für die meisten Anbieter von Mittagsverpflegung aus personellen und logistischen Gründen bisher schwierig. Daher hat Carsten Paetau, Leiter der Produktgruppe, zu der auch die BuT-Koordination zählt, jetzt in einem Brief alle Anbieter von Mittagsverpflegung im Rhein-Kreis Neuss nochmals darauf hingewiesen, dass der Kreis Kooperationsmodelle mit Gastronomen – zum Beispiel ortsansässigen Lokalen und Lieferdiensten – finanziell im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes unterstützt. Er ist sicher: „Von dieser Zusammenarbeit profitieren beide Seiten – die örtlichen Lokale und Lieferdienste ebenso wie die Kinder aus Familien mit geringem Einkommen, für die weiterhin ein Mittagessen zur Verfügung gestellt wird.“ Auch wenn wegen der steigenden Zahl der Corona-Infektionen einzelne Schulen und Kindertagesstätten komplett oder teilweise geschlossen werden, sollen die Kinder nach Möglichkeit weiter ein Mittagessen erhalten.

Bedürftige Familien können sich bei Fragen zur Inanspruchnahme und Übernahme zusätzlicher Kosten dezentraler Mittagessens-Angebote an die Sozialämter oder an das Jobcenter wenden, von denen sie bereits Leistungen erhalten. Wer sich beim richtigen Ansprechpartner unsicher ist, kann sich gerne an die BuT-Koordination im Kreissozialamt unter Tel. 02181 601-5032 oder per E-Mail an bildungspaket@rhein-kreis-neuss.de wenden.

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