Klare Meinung zu den verkaufsoffenen Sonntagen: Duisburgs Wirtschaftsdezernent und GFW-Geschäftsführer Andree Haack (Foto: Jacqueline Wardeski © GFW Duisburg)
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Duisburg/Krefeld/Mönchengladbach/Rhein-Kreis Neuss/Kreis Viersen. Duisburgs Wirtschaftsdezernent und GFW-Geschäftsführer Haack spricht von weiterem schweren Schlag für stationären Handel

Das Oberverwaltungsgericht NRW (OVG) hat die Durchführung der verkaufsoffenen Sonntage zum Advent untersagt. Die Entscheidung kommt nicht überraschend, denn das OVG hat bereits in einer vorherigen Entscheidung durchblicken lassen, dass die Rechtfertigung der Sonntagsöffnungen über die Coronaschutz-Verordnung rechtlich kaum haltbar ist.

„Dennoch ist es für den stationären Handel ein weiterer schwerer Schlag“, so Andree Haack, Wirtschaftsdezernent der Stadt Duisburg und Geschäftsführer der Gesellschaft für Wirtschaftsförderung Duisburg mbH und führt aus: „Das Gericht bewertet im Kern nicht abschließend das Infektionsrisiko durch die Sonntagsöffnung, sondern argumentiert formal, dass man eine im Grundgesetz verankerte Regelung nicht durch eine Verordnung außer Kraft setzen kann. Das mag juristisch richtig sein, dem Handel hilft das aber nicht.“

Haack hatte erst kürzlich in einen Brief an NRW-Wirtschaftsminister Professor Dr. Andreas Pinkwart eine Änderung des im Grundgesetz verankerten Sonntagsschutzes gefordert. Darin argumentiert er, dass der Sonntagsschutz gar nicht direkt im Grundgesetz beschrieben sei, sondern lediglich auf die Regelungen aus der Weimarer Reichsverfassung von 1919 verweise. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts habe es aber andere sachliche Zwänge gegeben, sich mit dem Sonntagsschutz auseinanderzusetzen, als im 21. Jahrhundert. „Wir reden hier nicht über eine generelle Sonntagsarbeit, sondern über vier Sonntage pro Jahr für sechs Stunden mit Gehaltszulage. Das war 1919 bestimmt nicht so“, schreibt Haack. Nach seiner Meinung kann die andauernde Diskussion über die verkaufsoffenen Sonntage nur über eine Verfassungsänderung beendet werden, denn die Rechtsprechung habe sich über 100 Jahre so verfestigt, dass es kaum noch Spielräume für eine rechtssichere, landesgesetzliche Regelung geben würde.

„Vor allem aber muss es darum gehen, dieses ewige Bangen um die verkaufsoffenen Sonntage zu beenden. Nicht nur die Kunden sind total verunsichert, sondern auch der Handel, weil er seine Planungen ständig umwerfen muss. Das ist Frust pur auf allen Seiten“, bekräftigt Haack.

IHK bedauert die Entscheidung

Mit Bedauern hat die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein für Krefeld, Mönchengladbach, Rhein-Kreis Neuss und Kreis Viersen die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster zur Kenntnis genommen, dass es in NRW keine Ladenöffnungen an den Adventssonntagen geben wird. „Das ist keine gute Nachricht für die Einzelhändler“, sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Jürgen Steinmetz. „Sicherlich hätte ein verkaufsoffener Sonntag mehr Menschen in der Weihnachtszeit in die Innenstädte gezogen.“

Dies sei vor allem vor dem Hintergrund einer Blitzumfrage aus der vergangenen Woche wichtig gewesen. „Die Umfrage hat uns gezeigt, dass sich die Lage des Einzelhandels in den vergangenen Wochen noch einmal deutlich verschlechtert hat“, sagt Steinmetz. Nur 19 Prozent aller Einzelhändler, die sich an der Umfrage beteiligt haben, melden eine gute Lage, 58 Prozent eine schlechte. 30 Prozent aller Einzelhändler melden akute Liquiditätsengpässe, 9 Prozent aller Einzelhändler sogar eine deutliche Insolvenzgefahr. „Diese Situation hat auch mit der Schließung der Gastronomie zu tun, durch die die Frequenz in den Innenstädten im November deutlich eingebrochen ist. Beunruhigend ist, dass die angekündigte Verlängerung des Lockdowns für die Gastronomie die Situation in den Innenstädten noch verschärfen wird.“

Dabei weisen amtliche Daten darauf hin, dass eine allgemeine Kaufzurückhaltung nicht der Grund für die Probleme in den Innenstädten ist. „Es wird gekauft – aber vor allem im Online-Handel, in Einrichtungshäusern und in Baumärkten. Ein verkaufsoffener Sonntag hätte dazu beitragen können, dass die Menschen entspannt die Innenstädte besuchen“, betont Steinmetz.

Siehe auch: OVG-Urteil zur Sonntagsöffnung im Advent: ver.di erfreut – NRW-Einzelhandel enttäuscht

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