Im umrandeten Bereich gilt vom 17.12.2020 bis spätestens 10.01.2021 die Maskenpflicht in der Öffentlichkeit ( © Stadt MG)
Anzeigen

Mönchengladbach. Stadt weitet Geltungsbereich der Allgemeinverfügung auf die Straßen Am Tannenbaum, Eupener Straße, Rauherstraße, Spinnerstraße und Weberstraße aus

Die Stadt Mönchengladbach hat ihre Allgemeinverfügung zum Tragen von Alltagsmasken auf Basis der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes neu gefasst. Wichtigste Änderung: Auch in der Webersiedlung gilt ab Donnerstag (17. Dezember) die Maskenpflicht in der Zeit von 16 bis 22 Uhr. In der zur Vorweihnachtszeit von den Anwohnern liebevoll geschmückten und beleuchteten Siedlung war es in den vergangenen Tagen zu Menschenansammlungen mit dichtem Gedränge und ohne Einhaltung von Mindestabständen gekommen.

Die Maskenpflicht in der Webersiedlung gilt für folgende Straßen: Am Tannenbaum (ausgenommen ist der Stich zu den Hausnummern 38 bis 76), Eupener Straße, Rauherstraße, Spinnerstraße und Weberstraße.

Weiterhin ist in den Innenstadtbereichen von Mönchengladbach und Rheydt das Tragen einer Alltagsmaske in der Zeit von 6 bis 22 Uhr vorgeschrieben. An den schon bekannten Straßen, Plätzen und Anlagen, auf denen die Maskenpflicht gilt, ändert sich nichts.

Die Allgemeinverfügung tritt am 17. Dezember 2020 in Kraft und spätestens mit Ablauf des 10. Januars 2021 außer Kraft.

Beitrag drucken
Anzeige