OB Daniel Schranz (Foto: privat)
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Oberhausen. Dringender Appell von Schranz an die Menschen in Oberhausen

Nach der schnellen Einigung mit der Landesregierung gilt seit Dienstag (22. Dezember) von 21 Uhr bis 5 Uhr eine Ausgangssperre für alle Oberhausenerinnen und Oberhausener. „Die Entscheidung ist uns gerade zur Weihnachtszeit nicht leicht gefallen, und wir wissen, was wir Ihnen zumuten“, erklärte Oberbürgermeister Daniel Schranz. „Aber die Infektionszahlen und die Zahl der Menschen, die an dem Virus sterben, sind extrem  besorgniserregend, so dass uns keine andere Wahl blieb, als unsere Maßnahmen zu verschärfen.“ (Siehe unten)

Schranz richtete deshalb noch einmal einen dringenden  Appell an die Menschen in unserer Stadt: „Bitte halten Sie sich an die Vorschriften, das Virus wird ausschließlich von Mensch zu Mensch übertragen, deswegen ist die Reduzierung der Kontakte unsere wirksamste Waffe.“

Krisenstabsleiter Michael Jehn erläuterte den Schritt: „Mit der aktuellen Allgemeinverfügung reagieren wir auch auf die aktuelle Lage mit ihrem hohen Inzidenzwert und der dynamischen Entwicklung. Wir sind uns bewusst, dass die angeordneten Maßnahmen auch angesichts der kommenden Feiertage sehr hart sind. Wir sind uns aber auch bewusst, dass nur durch solche Einschränkungen die Infektionskette gestoppt bzw. verlangsamt werden kann. Denn die aktuellen Infektionszahlen machen deutlich, dass die mit der Coronaschutzverordnung bereits angeordneten Maßnahmen nicht ausreichend sind, um die Infektionszahlen nachhaltig abzusenken.“

Dies sei aber zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung, der Verhinderung einer weiteren Ausbreitung des Infektionsgeschehens und der Sicherung der Leistungsfähigkeit der medizinischen Versorgung dringend geboten, so Jehn abschließend.

An dieser Stelle sind die wichtigsten Maßnahmen aufgelistet:

 

1. Mindestabstand, Kontaktbeschränkung, Personenobergrenzen

a. Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum von mehr als 2 Personen bzw. die Unterschreitung des Mindestabstands zwischen mehr als 2 Personen oder Personen eines Hausstandes und maximal einer weiteren Person sind untersagt.

b. An Beerdigungen dürfen nicht mehr als 50 Personen teilnehmen.

 

2. Ausgangsbeschränkung

Im gesamten Stadtgebiet von Oberhausen gilt eine nächtliche Ausgangssperre in der Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr am Folgetag. Für die Tage 24.12., 25.12., 26.12. und 31.12.2020 wird die Ausgangsbeschränkung von 0.00 bis 5.00 Uhr festgelegt. Für den 01.01.2021 gilt die Ausgangsbeschränkung von 2.00 Uhr bis 5.00 Uhr und von 21.00 Uhr bis 5.00 Uhr am Folgetag.

Der Aufenthalt außerhalb der häuslichen Unterkunft ist in dieser Zeit grundsätzlich untersagt. Ausnahmen hiervon gelten nur bei Vorliegen gewichtiger Gründe. Während des genannten Zeitraumes ist auch Personen, die ihren Wohnsitz nicht im Stadtgebiet von Oberhausen haben, der Aufenthalt im Stadtgebiet nur aus gewichtigem Grund erlaubt. Gewichtige Gründe sind insbesondere:

  • Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten, einschließlich der Teilnahme Ehrenamtlicher an Einsätzen von Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst
  • Inanspruchnahme medizinischer, therapeutischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen
  • Begleitung und Betreuung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen
  • Begleitung Sterbender
  • Versorgung von Tieren
  • Einkaufen von Lebensmitteln

 

3. Maskenpflicht

In folgenden Bereichen besteht die Pflicht zum Tragen einer Alltagsmaske:

a. Stadtbezirk Sterkrade:

  • Bahnhofstraße (einschließlich „Kleiner Markt“) zwischen Eugen-zur-Nieden-Ring und Ostrampe,
  • Steinbrinkstraße zwischen Eugen-zur-Nieden-Ring und der Kreuzung Friedrichstraße/Eugen-zur-Nieden-Ring,
  • der gesamte Bereich (inklusive Parkplatz) am Sterkrader Tor,
  • der gesamte Bereich des Martha-Schneider-Bürger-Platzes

werktäglich in der Zeit von 7 Uhr bis 21 Uhr;

b. Stadtbezirk Osterfeld:

  • Gildenstraße zwischen Marktplatz Osterfeld und Bottroper Straße

werktäglich in der Zeit von 7 Uhr bis 21 Uhr;

c. Stadtbezirk Alt-Oberhausen:

  • Marktstraße zwischen Mülheimer Straße und Friedrich-Karl-Straße,
  • Elsässer Straße zwischen Marktstraße und Poststraße inklusive Friedensplatz,
  • Langemarkstraße zwischen Helmholtzstraße und Friedensplatz,
  • Lothringer Straße zwischen Marktstraße und Hermann-Albertz-Straße

werktäglich in der Zeit von 7 Uhr bis 21 Uhr;

d. Neue Mitte Oberhausen (CentrO):

  • CentrO-Promenade begrenzt durch den Platz der Guten Hoffnung und den Luise-Albertz-Platz

werktäglich in der Zeit von 9 Uhr bis 21 Uhr.

 

4. Spielplätze und -flächen

Die Nutzung aller Spielplätze im Stadtgebiet Oberhausen sowie aller Spielflächen auf Oberhausener Schulhöfen wird untersagt.

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