Screenshot von https://www.quarks.de/gesundheit/medizin/corona-test-wie-funktioniert-der-test/ am 23.12.2020
Anzeigen

Mönchengladbach. Städtische Altenheime setzen aktuelles Verwaltungsgerichtsurteil ab sofort um

Die Sozial-Holding der Stadt Mönchengladbach weist darauf hin, dass ab Heiligabend der Zutritt für Besucher*innen in den städtischen Altenheimen nur mit einem negativen Corona-Schnelltest (so genannter POC-Test) erlaubt ist.

Die städtische Tochtergesellschaft, die in Mönchengladbach sieben stationäre Altenheime für rund 650 Bewohner*innen betreibt, setzt damit einen Beschluss des Verwaltungsgerichtes Aachen (AZ 6L 949/20) vom heutigen Tag (23. Dezember) um. Das Verwaltungsgericht hält die vom Land NRW erlassene Allgemeinverfügung, nach der Besuchern der Zutritt zu einem Pflegeheim nicht verwehrt werden darf, wenn sie einen angebotenen Corona-Schnelltest ablehnen, in diesem Punkt für rechtswidrig.

Exklusiv für die Besucher’innen der städtischen Altenheime hat die Sozial-Holding an der August-Monforts-Straße 12-16 ein Schnelltestzentrum eingerichtet, das auch an den Feiertagen täglich vormittags geöffnet ist.

  • 24.12.2020  –    08:00 bis 13:00 Uhr
  • 25.12.2020  –   08:00 bis 12:00 Uhr
  • 26.12.2020  –   08:00 bis 12:00 Uhr
  • 27.12.2020 bis 31.12.2020 –  08:00 bis 12:00 Uhr

Besucher*innen sollten ihren Besuch weiterhin vorab telefonisch im entsprechenden Altenheim anmelden.

Beitrag drucken
Anzeige