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Mönchengladbach. Hundesteuersätze 2021 unverändert: 14.200 Hundehalter erhalten ab 11. Januar den Bescheid für 2021

Rund 14.200 Hundehalter erhalten ab Montag, 11. Januar, vom Fachbereich Steuern und Grundbesitzabgaben der Stadt Mönchengladbach ihren Hundesteuerbescheid für das Jahr 2021.

Die Hundesteuersätze bleiben auch im neuen Jahr zum 10. Mal in Folge unverändert und sind daher weiterhin wie folgt gestaffelt:

  • bei nur einem Hund im Haushalt jährlich 138 EUR
  • bei zwei Hunden im Haushalt jährlich je Hund 165,60 EUR
  • bei drei oder mehr Hunden im Haushalt jährlich je Hund 207 EUR.

Für das Halten gefährlicher Hunde oder sogenannter Kampfhunde werden erheblich höhere Beträge fällig.

Die Hundesteuer 2021 wird am 15. Februar 2021 fällig. Sofern der Stadtkasse hierfür bislang kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde, ist die Steuer zum Fälligkeitstermin unter Angabe des Kassenzeichens zu zahlen. Ein Formular für die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats kann im Internet unter www.stadtmg.de/sepamandat heruntergeladen werden.

Änderungsmitteilungen, die der Stadtverwaltung ab Ende November 2020 zugegangen sind, konnten im Jahresbescheid 2021 nicht mehr berücksichtigt werden. Diese werden kurzfristig bearbeitet, so dass die entsprechenden Änderungsbescheide bis Ende Januar 2021 ergehen werden. Gleiches gilt auch für zwischenzeitlich eingereichte Neuanmeldungen, so dass neue Hundehalter bis Ende Januar den Hundesteuerbescheid mit der Steuermarke erhalten. Sollte bis Anfang Februar kein (geänderter) Bescheid zugesandt worden sein, wird um kurzen Hinweis entweder telefonisch oder per Email gebeten.

Hundehalter, die bisher eine Hundesteuerermäßigung oder -befreiung erhalten haben, welche nun mit der Steuerfestsetzung 2021 nicht mehr gewährt worden ist, werden gebeten, innerhalb eines Monats nach Erhalt des Steuerbescheides einen aktuellen Nachweis über die Ermäßigungs- oder Befreiungstatbestände an den Fachbereich Steuern und Grundbesitzabgaben zu übersenden.

Die Hunde, die bisher nicht versteuert werden, sind unverzüglich vom Halter beim Fachbereich Steuern und Grundbesitzabgaben anzumelden. Zu beachten ist, dass Hunde grundsätzlich ab dem ersten Tag der Aufnahme in den Haushalt anzumelden sind, ganz egal wie die Besitzverhältnisse sind, das heißt, auch zur Probe oder zur Pflege aufgenommene Hunde sind zu versteuern. Nicht der Steuerpflicht unterliegende Hunde, wie zum Beispiel aus ausschließlich beruflichen Gründen oder gewerblich gehaltene Hunde, sind ebenfalls beim Fachbereich Steuern und Grundbesitzabgaben anzumelden und erhalten eine aktuelle Steuermarke. Anmeldeformulare können auf der Internetseite der Stadt unter www.stadtmg.de/fb22 heruntergeladen werden. Das ausgefüllte Anmeldeformular, auch wenn es per E-Mail der Stadt zugeschickt wird, muss unterschrieben sein.

Auf Grund der aktuellen Situation ist eine persönliche Vorsprache weiterhin nur nach Terminvereinbarung und nur bei einer besonders dringenden Angelegenheit möglich.

Die Stadt bittet darum, sich bevorzugt per E-Mail / Fax / Brief oder telefonisch an den Fachbereich Steuern und Grundbesitzabgaben zu wenden. Die städtischen Bediensteten sind unter der E-Mail-Adresse steuern@moenchengladbach.de sowie unter der Telefonnummer 02161 / 25-52239 zu erreichen.

Nach Bekanntgabe der Jahresbescheide 2021 kann es bei der telefonischen Kontaktaufnahme aufgrund der erwarteten Vielzahl von Anfragen zu Wartezeiten kommen. Hierfür bittet die Stadtverwaltung schon jetzt um Verständnis.

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