Das Rathaus Stadt Ahaus (Foto: © Stadt Ahaus)
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Rhein-Ruhr. Nach der Verlängerung und Ausweitung der Pandemie-Maßnahmen informierte Landesminister Dr. Joachim Stamp alle Eltern und Familien mit Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege über die Kindertagesbetreuung ab dem 11.01.2021. Unter anderem schreibt Stamp nach seinem Appell möglichst die Kinder selbst zu betreuen: “Um Ihre Bereitschaft, meinem Appell Folge zu leisten, sowie Ihre zusätzlichen Belastungen durch den kommenden eingeschränkten Pandemiebetrieb zumindest in wirtschaftlicher Hinsicht abzufedern, sieht der MPK-Beschluss vor, gesetzlich zu regeln, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil bzw. 20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende gewährt wird. Der Anspruch soll auch dann gelten, wenn Sie meinem Appell folgen und die Kinder selber zu Hause betreuen. Außerdem habe ich mich mit dem Finanzminister Lutz Lienenkämper darauf geeinigt, dass die Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung für den Monat Januar landesweit ausgesetzt werden sollen. Ich bin den Kommunen dankbar, dass sie dabei die Hälfte des Ausfalls mittragen.”

Bisher teilten die Städte und Gemeinden Borken, Meerbusch, Ahaus, Erkrath, Mönchengladbach, Castrop-Rauxel, Dormagen, Ratingen, Krefeld, Bergheim, Neuss, Moers und Duisburg aus dem Redaktionsbereich von LokalKlick ihren Bürgerinnen und Bürgern ausführlich die Erlassung der Elternbeiträge für die Betreuung in Kita und Schule mit.

 

Verzicht auf Elternbeiträge im Januar 2021 – Verpflegungskosten entfallen ebenfalls

Erkrath. Die Stadt Erkrath wird im Januar 2021 die Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen sowie offenen Ganztagsschulen aussetzen. Grund hierfür sind die derzeitigen Infektionsschutzmaßnahmen von Bund und Ländern und der damit verbundene Wegfall der Regelbetreuung. Somit werden die fälligen Beiträge erst gar nicht eingefordert oder möglichst zeitnah zurück überwiesen. Hierbei werden auch Eltern, deren Kinder die Notbetreuung in Anspruch nehmen, von der Beitragszahlung befreit. Die erforderliche Zustimmung des Stadtrates wird in der nächsten Sitzung im Februar erwartet.

Auch Verpflegungskosten entfallen

Das Gleiche gilt für Essensgelder: Auch hier wird im Januar in städtischen Kindertagesstätten und offenen Ganztagsschulen auf die Erhebung verzichtet. Nur bei Inanspruchnahme der Notbetreuung sind die Essensgelder entsprechend zu entrichten. In nicht städtischen Betreuungseinrichtungen entscheiden die jeweiligen Träger selbst über eine Erstattung der Kosten.

 

Wegen des aktuell eingeschränkten Pandemie-Betriebs

Ahaus. Seit heute (11. Januar) läuft die Kinderbetreuung in den Kitas und Schulen im eingeschränkten Pandemiebetrieb. Um die Eltern in der aktuellen Krise weiter zu entlasten, hat sich die Landesregierung mit den Kommunen darauf verständigt, die Elternbeiträge für die Betreuung in Kitas, Kindertagespflege und im offenen Ganztag zunächst für den Monat Januar zu erlassen. Den Ausfall der Beiträge teilen sich Land und Kommunen hälftig.

Diese Regelung steht unter dem Vorbehalt, dass der Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags den zusätzlichen Belastungen für den Landeshaushalt zustimmt. Der Ausschuss soll in seiner nächsten Sitzung am 21. Januar darüber entscheiden. Im Anschluss daran muss dann auch der Rat der Stadt Ahaus grünes Licht geben.

In Ahaus wurden die entsprechenden Januar-Beiträge nicht erhoben. Sie werden bis zu den Entscheidungen in den Gremien gestundet. Dieses Verfahren hatte es auch schon im Frühjahr vergangenen Jahres gegeben.

 

Kita- und OGS-Beiträge für Januar werden mit einem beitragsfreien Februar verrechnet

Castrop-Rauxel. Während der erneuten Schließung von Kindertageseinrichtungen und Schulen stellt die Kinderbetreuung Familien aktuell wieder vor große Herausforderungen, weshalb sich die Kommunen und das Land NRW darauf verständigt haben, diesen Familien auch diesmal wieder finanziell entgegenzukommen.

Nachdem bereits im letzten Jahr für April, Mai und Juni keine und im Juli nur die Hälfte der Elternbeiträge für die Kindertageseinrichtungen, die Kindertagespflege und die Offene Ganztagsbetreuung eingezogen wurden, setzt die Stadtverwaltung auch für den Monat Januar die Beiträge für OGS, Kitas und die Kindertagespflege aus. Diese werden mit den Beiträgen von Februar verrechnet.

Wer bereits Januar-Beiträge gezahlt hat, erhält somit keine Erstattung, denn der Februar ist beitragsfrei. Eltern, die einen Dauerauftrag eingerichtet haben oder per normaler Überweisung bezahlen, mögen deshalb ihren Dauerauftrag für Februar bitte löschen bzw. nicht überweisen. Dies gilt auch für Eltern, deren Kinder momentan in einer Notgruppe betreut werden.

Gleiches gilt für die Verpflegungsentgelte der städtischen Kitas. Eltern mit Kindern in nicht-städtischen Kitas werden gebeten, Regelungen im Bereich der Verpflegung beim jeweiligen Träger zu erfragen.

Bei Fragen können sich Eltern an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Elternbeiträge des Bereichs Leistungen für Kinder, Jugend und Familie der Stadtverwaltung per E-Mail an tageseinrichtung@castrop-rauxel.de wenden.

 

Und täglich grüßt das Murmeltier: Coronaschutzverordnung verlängert

Moers. Das Ergebnis der Ministerpräsidentenkonferenz mit Bundeskanzlerin Angela Merkel sieht eine Verlängerung der Coronaschutzverordnung bis Sonntag, 31. Januar, vor. Die geltenden Maßnahmen bleiben weitgehend bestehen und werden teilweise noch verschärft. So sind Treffen nur noch zwischen Personen aus einem Haushalt plus höchstens eine Person eines anderen Haushaltes erlaubt. Diese einzelne Person darf zu betreuende Kinder, die mit ihnen zusammenleben, mitbringen.

Schulen zu, Kitas im Pandemiebetrieb auf

Auch für Schüler geht es in die Verlängerung: Der Präsenzunterricht ist weiterhin ausgesetzt, zumindest bis Ende Januar. Eine Notbetreuung ist jedoch vorgesehen. Die Kinderbetreuung in Kitas hingegen ist weiterhin möglich. Der Betreuungsumfang wird dort für jedes Kind um 10 Wochenstunden gekürzt. Für die Kindertagespflege bleibt der Umfang der vertraglich festgelegte. Die NRW-Landesregierung mahnt in einem Elternbrief jedoch eindringlich: „Lassen Sie Ihre Kinder, wenn es irgendwie geht, zu Hause!“ Wer diesem Appell folgt, bekommt 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil Kinderkrankengeld. Zudem werden die Elternbeiträge im Januar für alle ausgesetzt (Abbuchungen werden gestoppt und Zahlungen schnellstmöglich erstattet). Finanziert wird diese Beitragserlassung jeweils hälftig vom Land und den Kommunen. Wer keine andere Möglichkeit sieht, kann seine Kinder in die Kita bringen.

Infobox: Weitere Infos zu den aktuellen Coronaregelungen sowie neue Coronaschutzverordnung finden sich auf www.moers.de unter „Fragen und Antworten zum Coronavirus“. Der Elternbrief ist hier nachzulesen: https://www.mkffi.nrw/sites/default/files/asset/document/20210107_elternbrief_minister_eingeschraenkter_pandmiebetrieb.pdf.

 

Gute Nachricht für Eltern: Stadt erhebt keine Kita-Beiträge für den Monat Januar

Meerbusch. Die Stadt Meerbusch wird für den Monat Januar keine Elternbeiträge für die Kinderbetreuung in Kitas und in der Tagespflege erheben. Das hat Bürgermeister Christian Bommers jetzt mitgeteilt. Die zum 5. Januar bereits automatisch eingezogenen Beiträge werden zurückerstattet. Die Landesregierung hatte am Donnerstag (7. Januar) angekündigt, sich – wie schon ab März vergangenen Jahres – zur Hälfte am Ausgleich der Einnahmeausfälle der Kommunen zu beteiligen. Insgesamt werden damit erneut Erziehungsberechtigte von gut 2.000 Meerbuscher Kindern von der Zahlungspflicht freigestellt.

 

Eingeschränkter Kita-Betrieb – Stadt Borken stoppt die Zahlung der Elternbeiträge für Januar 2021

Borken. Seit dem 14.12.2020 gilt der eingeschränkte Pandemie-Betrieb in Kitas und Kindertagespflege. Am 05.01.2021 haben Bund und Länder zunächst bis Ende Januar 2021 beschlossen: Die Kinder, bei denen es keine anderen Möglichkeiten der Betreuung gibt, können die Kita und die Kindertagespflege besuchen. Es bleibt allerdings der dringende Appell des Landes Nordrhein-Westfalen, die Betreuungsangebote nur in wirklich erforderlichen Fällen zu nutzen. Eine systemrelevante berufliche Tätigkeit o.ä. – wie im Frühjahr letzten Jahres – muss nicht nachgewiesen werden.

Die Betreuung darf – so wie das schon weit überwiegend in den Einrichtungen praktiziert wird – nur noch in festen Gruppen stattfinden. Um diese Anforderung personell und organisatorisch leisten zu können, kann der Umfang der Betreuung seitens der Kita bzw. des Trägers ab dieser Woche um jeweils 10 Stunden (wie bereits im Juni und Juli 2020) gekürzt werden. In der häuslichen Kindertagespflege bleibt der vollständige Betreuungsumfang beibehalten.

Durch die Corona-Pandemie erleben die Menschen in vielen Bereichen massive Einschränkungen und sind häufig auch in ihrer persönlichen Einkommenssituation betroffen. Um den Eltern entgegenzukommen, wurde die Abbuchung der Elternbeiträge für Kita und Tagespflege für den Monat Januar 2021 vorerst gestoppt bzw. nicht durchgeführt. Eltern, die bisher per Einzelüberweisung oder Dauerauftrag den monatlichen Elternbeitrag überweisen, können die Zahlung ebenfalls für den Januar aussetzen.

Das Land Nordrhein-Westfalen hat bereits die Absicht geäußert, die Elternbeiträge für den Monat vollständig zu erlassen. Diese sollen dann jeweils hälftig vom Land und von den Kommunen übernommen werden. Bei einem entsprechenden Beschluss des Landes Nordrhein-Westfalen müsste dann auch noch der Rat der Stadt Borken über die Kostenübernahme beraten und entscheiden.

Stadt Borken stoppt die Zahlung der Elternbeiträge für Januar 2021 (Foto: © Pixabay)

 

Wegen reduziertem Betrieb in Kitas: Elternbeiträge für Januar ausgesetzt

Ratingen. Wegen des noch nicht entscheidend gebremsten Infektionsgeschehens hat die NRW-Landesregierung den Lockdown bis zum 31. Januar verlängert. Die entsprechende Corona-Schutzverordnung wurde am Freitag, 7. Januar, veröffentlicht, ebenso wie die Corona-Betreuungsverordnung, die den Schul- und Kitabetrieb regelt.

Die wichtigsten Fakten: Schulunterricht wird grundsätzlich auf Distanz erteilt, allerdings gibt es Betreuungsangebote für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6. Der Kita-Betreuungsumfang wird reduziert, die Elternbeiträge werden für Januar ausgesetzt. Grundsätzlich ist eine Betreuung in der Kita möglich, allerdings schließt sich die Stadt Ratingen dem dringenden Appell des NRW-Familienministers an, Kinder wirklich nur dann in die Kita zu bringen, wenn es gar nicht anders geht.

Zu den Kitas hatte NRW-Familienminister Stamp bereits Mitte Dezember einen „Lockdown“ verkündet, der aber schon damals eher ein Appell an alle Eltern war, ihre Kinder wirklich nur im Notfall in die Kita zu bringen. Andererseits soll kein Kind in der Kita abgewiesen werden, wenn eine Betreuung, egal aus welchem Grund, unbedingt erforderlich ist. Nun werden die Kita-Regelungen konkretisiert. So müssen Kinder in festen Gruppen betreut werden. Die Gruppen sollen nicht gemischt werden, auch nicht in Randzeiten. Darüber hinaus wird der Betreuungsumfang um jeweils zehn Stunden reduziert, von 45 auf 35, von 35 auf 25 und von 25 auf 15 Wochenstunden. Für die Tagespflege gilt diese Betriebsreduzierung nicht.

Die Kita-Gebühren werden im Januar ausgesetzt. Bürgermeister Klaus Pesch hatte sich bereits vor der entsprechenden Entscheidung der Landesregierung dafür ausgesprochen und damit den familienfreundlichen Kurs der Ratinger Kommunalpolitik fortgesetzt. Bereits im Laufe des Jahres 2020 war Ratingen bei der Entlastung der Eltern deutlich über die Empfehlung des Landes hinausgegangen.

Vorbehaltlich eines entsprechenden Beschlusses des Rates wurde in Ratingen die Abbuchung von Elternbeiträgen für den Monat Januar gestoppt. Dies betrifft alle Kita-Beiträge, Beiträge für Kindertagespflege, Beiträge für die offene Ganztagsbetreuung an Grundschulen sowie auch die Entgelte für die Beköstigung in städtischen Einrichtungen.

 

Verwaltung legt der Krefelder Politik einen Dringlichkeitsbeschluss vor

Krefeld. Vor Inkrafttreten der neuen Coronaschutzverordnung in NRW am kommenden Montag, 11. Januar, hat sich der Krisenstab außerdem mit den Auswirkungen für Krefeld befasst. Im Krisenstab wurde unter anderem festgelegt, dass auch mit dem Start der Notbetreuung in den Kitas und für die Klassen eins bis sechs ab Montag die Maskenpflicht für die Kinder in den Schulen aufrecht erhalten bleibt. Stadtdirektor Markus Schön appellierte an die Eltern, ihre Kinder nach Möglichkeit in dieser schweren Phase der Pandemie nicht in die Kitas oder Schulen gehen zu lassen. „Jeder muss jetzt das beitragen, was er kann. Für Familien ist es eine sehr herausfordernde Zeit, aber der Infektionsschutz muss in diesen Zeiten vorgehen.“ Die Schulen haben bereits ersten Rücklauf von Familien, die ihre Kinder in Notbetreuung geben wollen. Wie Schulamtsdirektorin Marita Koblenz-Lüschow mitteilt, gibt es dabei schon einige kleinere Schulen mit sehr hohen Betreuungszahlen.

Stadtdirektor Markus Schön erwähnte auch, dass das Land NRW die Kita-Gebühren sowie die Gebühren für Tagespflege und Offene Ganztagsschule für den Monat Januar erlassen will. Die Hälfte der Kosten dafür wird das Land tragen, die andere Hälfte, 440.000 Euro, wird die Stadt Krefeld tragen müssen. Die Verwaltung wird der Krefelder Politik dazu einen Dringlichkeitsbeschluss vorlegen. Stadtdirektor Markus Schön verknüpft damit ebenso wie Schulamtsdirektorin Marita Koblenz-Lüschow die Hoffnung, dass die Eltern verantwortungsvoll handeln. „In der Notbetreuung werden alle Betreuungszeiten um zehn Stunden gekürzt“, sagt Markus Schön. Dies erfolgt aufgrund der Tatsache, dass in den Kitas aus Schutzgründen kleinere Gruppen gebildet werden müssen, in den Schulen wiederum die Lehrkräfte ihre Schülerinnen und Schüler im Distanzunterricht betreuen sollen.

 

Erlass der Elternbeiträge Januar 2021 in den Bereichen Kindertageseinrichtung, Kindertagespflege und OGS

Bergheim. Die Landesregierung hat für die Kindertageseinrichtungen die Aufnahme eines eingeschränkten Pandemiebetriebes ab dem 11.01.2021 verfügt. Dieser soll zunächst bis 31.01.2021 andauern. Für die Familien bedeutet dieser Pandemiebetrieb eine Reduzierung des Betreuungsumfanges für jedes Kind um wöchentlich 10 Stunden.

Die Landesregierung appellierte jedoch weiterhin an die Eltern ihre Kinder, wenn möglich, zu Hause zu betreuen, um die Kitas und Schulen zu entlasten und so die Kontakte weiter zu reduzieren.

Für die Kindertagespflege gelten die Einschränkungen des Betreuungsumfanges nicht. Jedoch richtete sich der Appell der Landesregierung auch an Eltern, deren Kinder in Tagespflege betreut werden. Für den Fall, dass Eltern dem Appell des Ministers folgen und ihre Kinder auf Grund der pandemischen Situation nicht in der Tagespflege betreuen lassen, wird die Kreisstadt Bergheim die Vergütung der Tagespflegepersonen im bewilligten Umfang weiterhin sicherstellen.

Auf Grund der ab 11.01.2021 eintretenden Einschränkungen der Betreuung im Kita-Bereich und davon ausgehend, dass die Eltern auch nur bei dringendem Betreuungsbedarf von der Betreuung in Kita und Tagespflege Gebrauch machen, wird die Kreisstadt Bergheim den Eltern die Elternbeiträge für Kita und Tagespflege im Monat Januar vollständig erlassen. Dies erfolgt auf Grundlage einer landesweiten Regelung zwischen Landesregierung und kommunalen Spitzenverbänden.

Ab 11.01.2021 wird auf Grund der geringen Anzahl der betreuten Kinder und des verringerten Betreuungsangebotes in den städtischen Kitas bis auf weiteres keine Mittagsverpflegung angeboten. Eltern, die ihre Kinder in die Betreuung schicken, müssen ihren Kindern Essen mitgeben. Das Essensgeld für die Mittagsverpflegung ihrer Kinder in den städtischen Kindertageseinrichtungen wird den Eltern für Januar erlassen.

Überzahlte Elternbeiträge bzw. Essensgelder für Januar werden den Eltern durch die Stadtkasse erstattet. Die Verwaltung hat sich zum Ziel gesetzt die Erstattung noch in diesem Monat abzuwickeln.

Die Landesregierung hat weiterhin für die Zeit vom 11.01.2021 bis 31.01.2021 die Präsenzpflicht an den Schulen ausgesetzt und für alle Schuljahrgänge den Distanzunterricht angeordnet.

Bei dringendem Betreuungsbedarf ist für die Schuljahrgänge 1-6, somit auch für die Kinder der OGS, eine Notbetreuung an den einzelnen Schulstandorten sichergestellt. Hierfür ist eine Anmeldung am jeweiligen Schulstandort erforderlich.

Da die Eltern von den Einschränkungen des Betreuungsangebotes im Notbetrieb ähnlich betroffen sind wie im Kita-Bereich, wird die Kreisstadt Bergheim auch die Elternbeiträge für die OGS im Januar erlassen. Dies erfolgt ebenfalls auf Grundlage einer landesweiten Regelung zwischen Landesregierung und kommunalen Spitzenverbänden.

Die Elternbeiträge OGS für Januar, die zum Monatsende fällig sind, werden daher bei Teilnahme am Lastschriftverfahren nicht durch die Stadtkasse eingezogen. Selbstzahler werden gebeten Ihren Dauerauftrag entsprechend anzupassen.

 

Parteien fordern Verzicht für OGS- und Kitabeiträge für Januar

Neuss. Im Angesicht der Aussetzung des Präsenzunterrichts an den Schulen im Land und der Umstellung auf den Pandemiebetrieb in den Kitas schlägt die CDU Neuss vor, seitens der Stadt Neuss auf die Erhebung von Elternbeiträgen für die OGS und die Kita in Neuss zu verzichten.

„Die Eltern werden durch die Pandemie erneut vor eine große Belastungsprobe gestellt. In dieser Zeit mit eingeschränkten Angeboten sollten keine Elternbeiträge eingefordert werden. Wie im letzten Shutdown wollen wir daher auf die Elternbeiträge verzichten und die Familien in dieser schwierigen Zeit entlasten“, erklären der CDU-Fraktionsvorsitzende Sven Schümann und der jugendpolitische Sprecher der CDU, Thomas Kaumanns.

Einen entsprechenden Antrag will die CDU in der nächsten Ratssitzung einbringen.

Kooperation unterstützt Aussetzung der Kita-Elternbeiträge

Zur Eindämmung der Corona-Pandemie findet eine Betreuung von Kindern in Kita, OGS und Kindertagespflege aktuell nur in Ausnahmefällen statt. Für viele Eltern bedeutet dies einmal mehr eine große Herausforderung. „Als Kooperation möchten wir die Familien in unserer Stadt in dieser Zeit unterstützen und daher zumindest für den Januar auf die Erhebung von Elternbeiträgen für die Kita und die OGS verzichten“, erklären Claudia Föhr und Susanne Benary für die SPD Neuss und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Antragsinitiative für Ratssitzung

Denn viele Familien haben eine harte Zeit des Lockdowns hinter sich und noch ist nicht absehbar, wann sich die Lage wieder normalisiert. „Daher ist es nur folgerichtig, dass keine Beiträge zu zahlen sind, wenn die Bildungsgarantie des Landes nicht gewährleistet werden kann“, erklären Nicole Fast und Bayram Öz für UWG und Aktiv für Neuss. Bürgermeister Reiner Breuer hatte bereits in der Dezember-Sitzung des Ältestenrates angekündigt, für die kommende Sitzung des Stadtrates entsprechende Beschlüsse vorzubereiten und den Einzug der Beiträge für den Monat Januar 2021 auszusetzen.

Kritik am Land NRW

Die Kooperation aus SPD, Grünen und UWG/Aktiv für Neuss begrüßt zwar, dass sich das Land NRW dazu durchgerungen hat, die Elternbeiträge landesweit auszusetzen. „Wir hätten allerdings erwartet, dass die schwarz-gelbe Landesregierung die Kosten vollständig übernimmt, was mit Hilfe des 25 Milliarden Euro schweren Rettungsschirms problemlos möglich gewesen wäre“, kritisiert der SPD-Fraktionsvorsitzende Arno Jansen. Die Erklärungen der Landesregierung lassen erkennen, dass das Land einmal mehr nur bereit ist, die Hälfte der Kosten zu übernehmen – die andere Hälfte müsste demzufolge erneut von der Stadt Neuss getragen werden.

Keine Kita-Beiträge mehr im Ü3-Bereich

Die drei Kooperationspartner erinnern in diesem Kontext auch nochmal daran, dass in der Stadt Neuss bereits seit dem 1. August 2019 keine Elternbeiträge mehr für Kinder über drei Jahre gezahlt werden müssen. Ein großer Schritt hin zu einer familienfreundlicheren Stadt. Und diesen eingeschlagenen Weg möchten die drei Kooperationspartner mit der finanziellen Unterstützung der Familien in der Corona-Krise weiter fortsetzen.

 

OB Sören Link setzt sich für die Erstattung von Elternbeiträgen ein

Duisburg. Oberbürgermeister Sören Link setzt sich angesichts der Verlängerung des Lockdowns dafür ein, aufgrund der erheblichen Betreuungseinschränkungen in den Kindertageseinrichtungen, in der Kindertagespflege und dem Offenen Ganztag rückwirkend ab dem 14.12.2020 keine Elternbeiträge zu erheben. „Mein Dank gilt den Eltern, die derzeit erhebliche Belastungen in der Kinderbetreuung stemmen und aufgrund des Infektionsgeschehens verantwortungsbewusst auf die Betreuung in einer Einrichtung verzichten. Diese Familien müssen wir nun finanziell entlasten und die Elternbeiträge erstatten. Als Oberbürgermeister einer Stärkungspaktkommune, die bei Zahlungen von freiwilligen Leistungen auf das Wohlwollen der Aufsichtsbehörde angewiesen ist, fordere ich von der Landesregierung ein klares Votum und eine entsprechende Kostenbeteiligung“, so Link.

Das Land hat zu Beginn des Lockdowns dringend an alle Eltern appelliert, die Angebote der Kindertagesbetreuung und der Kindertagespflege nur zu nutzen, wenn es absolut notwendig ist. Zahlreiche Eltern sind seitdem diesem Appell gefolgt. Außerdem wurde es den Eltern von Schülern und Schülerinnen der Klassen 1 bis 7 seit Mitte Dezember freigestellt, ihre Kinder von der Präsenzunterrichtspflicht zu befreien. Dies bedeutet auch, dass Kinder dann nicht an den genannten Betreuungsangeboten teilnehmen können. Mit Hinweis auf die freie Entscheidungsmöglichkeit der Eltern zur Nutzung der Betreuungsangebote hat das Land jedoch versäumt, eine klare Entscheidung für eine Erstattung der Elternbeiträge zu treffen. Somit werden die Eltern, die im Sinne der Bewältigung der Pandemie handeln und ihre Kinder selbst zu Hause betreuen, doppelt belastet.

Aktuelle Informationen zum Corona-Virus und den aktuellen Regelungen finden Sie unter www.duisburg.de.

 

So geht es ab Montag (11. Januar) in den Kitas weiter
Stundenreduzierung, Gruppentrennung, freiwillige Tests für Beschäftige – OB Felix Heinrichs fordert vom Land Gebührenerstattung

Mönchengladbach. Am kommenden Montag (11. Januar) beginnt auch für die Betreuungseinrichtungen in Mönchengladbach der „eingeschränkten Pandemiebetrieb“. Grund dafür sind die weiter hohen Corona-Infektionsraten.

Das zuständige Familienministerium des Landes hat am späten Donnerstagnachmittag die Jugendamtsleitungen der Städte und Kreise über die ab der kommenden Woche bis Ende Januar geltenden Regelungen informiert. In dem Schreiben heißt es unter anderem:

Kindertageseinrichtungen:

  • „Es wird der dringende Appell aufrechterhalten, dass Eltern ihre Kinder, im Sinne der Kontaktvermeidung, wann immer möglich, selber betreuen.
  • Die Kindertageseinrichtungen bleiben jedoch grundsätzlich geöffnet. Ob Eltern das Angebot in Anspruch nehmen, entscheiden Eltern eigenverantwortlich. Die Einforderung von Arbeitergeberbescheinigungen als Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist unzulässig.
  • Aspekte des Kindeswohles sind besonders zu berücksichtigen, d.h. konkret, dass die Kindertagesbetreuungsangebote Familien auch individuell ansprechen und einladen sollen, wenn sie aus ihrer fachlichen Sicht die Betreuung des Kindes für unverzichtbar halten. Kinder, die aus Gründen des Kinderschutzes betreut werden, sowie Kinder, die aus besonderen Härten betreut werden müssen, sind zu betreuen. In diesen Fällen ist der Betreuungsumfang von den Jugendämtern festzulegen.
  • Es gelten die Vorgaben der Coronabetreuungsverordnung, das heißt, zwischen den Erwachsenen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, ist von Erwachsenen eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Geeignete Vorkehrungen zur Hygiene sind zu treffen und die Rückverfolgbarkeit ist sicherzustellen.
  • Es sind landesweit Gruppentrennungen umzusetzen, d.h. fest zugeordnete Räumlichkeiten, eine feste Zusammensetzung (immer dieselben Kinder) und in der Regel ein fester Personalstamm. Die verschiedenen Gruppen sollen keinen unmittelbaren Kontakt zueinander haben. Das gilt für den gesamten pädagogischen Alltag, die Bring- und Abholsituation, in der Randzeitenbetreu ung, für die Nutzung der Räume, bei den Schlafzeiten und Verpflegungssituationen.
  • Um die Gruppentrennung umsetzen zu können, wird landesweit der Betreuungsumfang in Kindertageseinrichtungen für jedes Kind um 10 Wochenstunden eingeschränkt. Soweit die jeweiligen Personalressourcen dies zulassen und eine Überlastung der Gesamtsituation in der Einrichtung ausgeschlossen werden kann, sind auch höhere Betreuungsumfänge möglich. Darüber entscheiden die Einrichtungen, beziehungsweise die Kita-Träger.“

Kindertagespflege:

  • “Es wird der dringende Appell aufrechterhalten, dass Eltern ihre Kinder, im Sinne der Kontaktvermeidung, wann immer möglich, selber betreuen.
  • Auch in der Tagepflege gelten die Vorgaben der Coronabetreuungsverordnung.
  • In der Kindertagespflege erfolgt die Betreuung der Kinder grundsätzlich im zeitlichen Umfang der Betreuungsverträge. In der Großtagespflege sollte nach Möglichkeit eine räumliche Trennung der Kindertagespflegepersonen mit den ihnen zugeordneten Kindern für die gesamte tägliche Betreuungszeit eingehalten werden.“

Tests für Beschäftigte:

„Alle Leitungen, Beschäftigte in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen können sich bis zum 26. März bis zu sechs Mal anlasslos und zu einem frei gewählten Termin kostenlos testen lassen.“

Elternbeiträge:

Dazu teilt das Ministerium mit: „In Nordrhein-Westfalen werden für den Monat Januar landesweit die Elternbeiträge ausgesetzt. Die Form der Erstattung/Art der Abrechnung kann von Kommune zu Kommune unterschiedlich sein. Die Verfahren werden aktuell geklärt.“

Oberbürgermeister Felix Heinrichs fordert vom Land, dass es den Gebührenausfall der Kommunen wie im vergangenen Jahr zur Hälfte übernimmt. Heinrichs: „Wir als Kommune sind bereit, unseren Beitrag zu leisten. Die Regierung darf uns und die Eltern aber nicht im Regen stehen lassen.“

Heinrichs möchte dem Rat vorschlagen, die Elternbeiträge und Verpflegungsentgelte für Februar zu erlassen. Dies würde den bürokratischen Aufwand für alle Beteiligten so gering wie möglich halten, weil die Eltern den Januarbeitrag bereits Anfang des Monats überwiesen haben.

 

Coronavirus: Das ändert sich mit der neuen Coronaschutzverordnung ab dem 11. Januar

Dormagen. Mit der ab 11. Januar geltenden Coronaschutzverordnung greifen weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. In der Zeit vom 11. Januar bis zunächst 31. Januar ist der Präsenzunterricht an Schulen ausgesetzt. Alle Schülerinnen und Schüler müssen zuhause am Distanzunterricht teilnehmen. Die bereits geltenden Beschränkungen für Handel und Gastronomie werden um drei Wochen bis 31. Januar verlängert. Zusammenkünfte sind ausschließlich im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren Person erlaubt.

Das ändert sich ab Montag in Dormagen:

Schulen: Die Schulpflicht besteht weiterhin. Allerdings sollen alle Schülerinnen und Schüler auf Distanz lernen. Für Kinder der Klassen 1 bis 6 wird es eine Notbetreuung durch schulisches Personal geben, wenn diese von ihren Eltern nicht zuhause betreut werden können. Während dieser Notbetreuung findet kein Unterricht statt, sondern es besteht für diese Kinder die Möglichkeit, die Aufgaben des Distanzunterrichtes zu bearbeiten. Schulbusse werden im Januar nicht fahren.

Kitas: Kindertagesstätten bleiben im Rahmen eines eingeschränkten Pandemiebetriebs weiterhin geöffnet. In den Einrichtungen erfolgt die Betreuung in festen Gruppen, die untereinander nicht in Kontakt treten dürfen. Um die Umsetzung der Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen zu ermöglichen, werden in den Kitas, mit Ausnahme von Hortgruppen, die individuellen Betreuungszeiten um 10 Stunden reduziert. Die Kita- und OGS-Beiträge werden für Januar erstattet bzw. nicht erhoben.

Kontaktbeschränkungen: Die Kontaktbeschränkungen werden noch einmal verschärft. Zusammenkünfte sind ausschließlich im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren Person erlaubt. Zu betreuende Kinder sind von dieser Beschränkung ausgenommen. Sollte der Inzidenzwert des Rhein-Kreises-Neuss über einem Wert von 200 liegen, entscheidet der Kreis in Absprache mit der Landesregierung selbst, welche Maßnahmen getroffen werden.

Maskenpflicht: Die Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht in Zons und an den Bahnhöfen wird bis zum 31. Januar verlängert. Da sich in der Fußgängerzone nach wie vor viele Bürgerinnen und Bürger aufhalten, gilt auch dort wieder die Maskenpflicht. Der Bereich, wo die Maskenpflicht gilt, ist durch Hinweistafeln ausgeschildert. Weiterhin ist das Tragen eines Gesichts-Visieres als Ersatz für die Mund- und Nasenbedeckung untersagt.

Trauungen: Die Anzahl der Traugäste bleibt auf maximal vier Personen beschränkt. Das heißt, zusätzlich zum Brautpaar und dem Standesbeamten sind maximal vier weitere Gäste erlaubt. Bei den Gästen muss es sich um die Eltern oder eigenen Kinder handeln.

Bildungseinrichtungen: In der Musikschule und Volkshochschule finden bis zum 31. Januar keine Präsenz-Veranstaltungen statt. Bereits gezahlte Gebühren für die Musikschule werden für Januar zurückerstattet. Alle Online-Angebote der beiden Einrichtungen werden wie geplant durchgeführt. Die Stadtbibliothek hat bis zum 31. Januar nicht geöffnet, bietet jedoch einen Abhol-Service an. So können alle Bürgerinnen und Bürger ab Montag, 11. Januar, bis zu zehn ausleihbare Medien kostenlos über den Online-Katalog bestellen und – nach Absprache per Telefon (02133-257212) oder E-Mail (bib@stadt-dormagen.de) – im Zeitraum von montags bis freitags (außer mittwochs) zwischen 10 und 16 Uhr abholen.

Sport: Sämtlicher Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist nach wie vor unzulässig. Sämtliche Sportstätten der Stadt Dormagen bleiben daher zunächst bis zum 31. Januar 2021 für den Amateur- und Freizeitsport gesperrt.

Für Fragen zu ordnungsrechtlichen Angelegenheiten ist von Montag bis Freitag, 8 bis 16 Uhr, die Bürgerhotline unter der 02133 257 555 erreichbar.

Bürgerinnen und Bürger, die Hilfe benötigen, weil sie beispielweise nicht mehr alleine einkaufen gehen können oder sich in Quarantäne befinden und keine Unterstützung im persönlichen Umfeld haben, können sich per Mail an hilfe@stadt-dormagen.de wenden.

Bei Fragen an die Stadtmarketing- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft zu möglichen Hilfsprogrammen und Förderangeboten des Bundes können sich Gewerbetreibende unter wirtschaft@stadt-dormagen.de melden.

Weitere wichtige Informationen zum Thema Coronavirus unter www.dormagen.de/coronavirus.

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