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Mülheim. Ministerium bittet Stadt um Mithilfe

„Endlich haben wir mehr Klarheit zu der Corona-Impfung der über 80-jährigen, die nicht in einer Alteneinrichtung untergebracht sind“, freut sich Krisenstabsleiter, Mülheims Stadtdirektor Dr. Frank Steinfort. „Denn jetzt hat uns ein Schreiben des NRW-Gesundheitsministers erreicht, in dem der Impfzeitraum und der Impfablauf näher bezeichnet wird. Das interessiert rund 14.000 Mülheimer Bürgerinnen und Bürger“, rechnet Steinfort vor. Die Stadt stimmt am Mittwoch noch letzte Einzelheiten mit dem Ministerium ab. In der kommenden Woche werden die Seniorinnen und Senioren, die bis Ende Januar 2021 das 80. Lebensjahr vollendet haben, Post von der Stadt bekommen: Der Umschlag enthält dann ein Infoschreiben von NRW-Gesundheitsminister Laumann und ein Schreiben von Oberbürgermeister Marc Buchholz mit ergänzenden Informationen zum Mülheimer Impfzentrum auf dem ehemaligen Tengelmanngelände an der Wissollstraße in Broich.

„Anfang Februar kann es dann losgehen. Die ersten Buchungen können ab dem 25. Januar erfolgen. Das Impfzentrum ist startbereit“, so Stadtdirektor Dr. Steinfort.

 


Wichtig zu wissen:

Corona-Schutzimpfung im Impfzentrum – von der Terminvergabe bis zur zweiten Impfung

1. Terminvereinbarung

Die Impfungen in den 53 Impfzentren Nordrhein-Westfalens starten am 1. Februar 2021. Eine Impfung dort ist nur mit Termin möglich. Nutzen Sie am besten ab 25. Januar 2021 die Internetseite www.116117.de für die Anmeldung. Falls Angehörige Ihre Anmeldung übernehmen, bitte unbedingt Doppelbuchungen vermeiden. Sie können natürlich auch die kostenlose Telefonnummer (0800) 116 117 01 nutzen. Diese steht ebenfalls ab 25. Januar 2021 täglich von 8 bis 22 Uhr zur Verfügung. Wegen der starken Nachfrage ist leider mit längeren Wartezeiten zu rechnen.

2. Anmeldung im Impfzentrum

Die Standorte sind von den Kreisen und kreisfreien Städten so ausgewählt worden, dass die Impfzentren gut mit Bus und Bahn oder dem Auto zu erreichen sind. Erste Station dort ist die Anmeldung: Ihre Daten werden registriert und es wird Ihre Impfberechtigung überprüft. Bitte bringen Sie dazu Ihren Personalausweis, Ihre Terminbestätigung und Ihren Impfpass (falls vorhanden) mit. Tragen Sie bitte unbedingt eine Alltagsmaske oder eine FFP2-Maske.

3. Aufklärung

Im anschließenden Wartebereich haben Sie Gelegenheit, sich noch einmal genauer über die Corona-Schutzimpfung im Impfzentrum zu informieren. Falls Sie das Merkblatt zur Aufklärung und den Einwilligungsbogen noch nicht per Post erhalten haben, wird Ihnen beides ausgehändigt. Bitte sorgfältig durchlesen und ausfüllen. Auf Wunsch erhalten Sie gerne die Möglichkeit für ein Beratungsgespräch mit einer Ärztin oder einem Arzt.

4. Impfung

Die Impfung selbst wird in einem abgeschirmten Bereich durch geschultes medizinisches Personal durchgeführt. Der Impfstoff wird – wie bei der Grippeschutzimpfung – in den Oberarm gespritzt. Eine kleine Menge reicht bereits aus. Anschließend wird die Einstichstelle mit einem Pflaster abgedeckt. Die Impfung wird in den Impfpass oder eine Bescheinigung eingetragen, die alle erforderlichen Informationen enthält.

5. Nachbeobachtung

Anschließend werden Sie gebeten, sich noch bis zu 30 Minuten unter medizinischer Beobachtung in einem gesonderten Wartebereich aufzuhalten. So wird sichergestellt, dass schnell auf eine – sehr seltene – allergische Reaktion oder auf Unwohlsein reagiert werden kann. Verläuft die Wartezeit ohne Komplikationen, was der Regelfall sein wird, können Sie den Weg nach Hause antreten.

6. Zweite Impfung

Damit die Corona-Schutzimpfung ihre volle Wirksamkeit entfaltet, ist eine zweite Impfung erforderlich. Sie erhalten daher bereits bei der Terminvereinbarung zwei Impftermine im Abstand von etwa drei Wochen. Auch der zweite Termin findet im Impfzentrum statt, der Ablauf wird identisch zur ersten Impfung sein. Bitte bringen Sie mit: Personalausweis, Terminbestätigung sowie die Impfbescheinigung aus Ihrem ersten Termin.

InfoKlick: www.mags.nrw/coronavirusschutzimpfung

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