Dominik Geyer, Dr. Bettina Lelong und Veronika Howe (v.l.n.r.) vom Planungsbüro Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH führen die Voruntersuchungen im Hansaviertel durch (Foto: Stadt Bottrop)
Anzeigen

Bottrop. Bereich in der Innenstadt soll revitalisiert werden

Das sogenannte „Hansaviertel“ beschreibt in Bottrop das Gebiet um die „Althoff-Arkaden“ und dem auch in Sanierung befindlichen „Hansa-Center“. Auf Grundlage von Untersuchungen, die nach Mitteilung der Stadtverwaltung bis  zum April dieses Jahres abgeschlossen werden sollen, ist jetzt das Ziel, weitere Sanierungsmaßnahmen anzustoßen, um die Innenstadt als Ort zum Einkaufen, Verweilen, Wohnen und Arbeiten zu erhalten.

Um eine zukunftsfähige Innenstadtstrategie zu entwickeln und umzusetzen, wurde von der Stadt die städtebauliche Sanierungsmaßnahme „Hansaviertel“ eingeleitet. Dadurch sollen negative Entwicklungstrends (wie Leerstände) umgekehrt werden, um so die Wohn-, Arbeits- und Lebensverhältnisse im Gebiet zu verbessern. Neben Attraktivitätssteigerung und Belebung des Einkaufsbereiches der Innenstadt sollen auch die Handelsstruktur ausgebaut werden und sich neue Nutzungen wie etwa Dienstleistungen, Wohnen, Teilhabe und Kultur in der Innenstadt ansiedeln.

 

Ablauf der Voruntersuchung

Zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit des „Hansaviertels“ müssen zunächst vorbereitende Untersuchungen im abgegrenzten Gebiet durchgeführt werden mit dem Ziel, eine detaillierte Beurteilungsgrundlage über die Zweckmäßigkeit der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme zu erhalten. Auch Informationen über bestehende soziale, strukturelle und städtebauliche Verhältnisse müssen ermittelt werden.

Das Planungsbüro „Stadt- und Regionalentwicklung Dr. Jansen GmbH“ aus Köln hat im Dezember 2020 die Überprüfung unter Leitung von Dominik Geyer und den zuständigen Mitarbeiterinnen Dr. Bettina Lelong und Veronika Howe begonnen, indem sie unter anderem bei einer Begehung des „Hansaviertels“ den Bauzustand kartiert haben.

 

Betroffene werden mit einbezogen

Auch Eigentümer, Mieter, Pächter von Grundstücken sowie andere Interessengemeinschaften im Viertel und öffentliche Aufgabenträger haben nun die Möglichkeit, ihre Interessen, Anregungen und Ideen in den Prozess einzubringen.

Aufgrund der Corona-Pandemie müssen dabei alternative Beteiligungsformate genutzt werden. Alle Betroffenen im Untersuchungsgebiet erhalten so ein Faltblatt mit Informationen zu den vorbereitenden Untersuchungen und zum Sanierungsverfahren. Um weitere Fragen stellen und Anregungen einbringen zu können, findet noch eine Online-Informationsveranstaltung statt. Darüber hinaus soll eine Sprechstunde für Einzelgespräche sowohl digital als auch analog und nach vorheriger Anmeldung per Telefon oder E-Mail angeboten werden.

Die Eigentümerinnen und Eigentümer werden mit Hilfe einer Fragebogenaktion eingebunden. Der Fragebogen umfasst beispielsweise allgemeine Fragen zum Quartier, Grundstück und Gebäude. Auch die Mitwirkungsbereitschaft wird erfragt. Dieser wird in Kürze auf dem Postweg versendet und soll ebenfalls zeitnah auf der städtischen Website zur Verfügung gestellt werden.

 

Sanierungssatzung erforderlich

Werden im Ergebnis erhebliche Substanz- und Funktionsschwächen im Gebiet festgestellt, liegt die Erforderlichkeit und die Durchführbarkeit einer städtebaulichen Sanierungsmaßnahme vor. Auf dieser Basis kann der Rat der Stadt Bottrop dann die Sanierungssatzung beschließen und dabei das städtebauliche Sanierungsgebiet förmlich festlegen. Hierbei wird insbesondere darauf abgezielt, die Werte von Grundstücken und Immobilien zu erhalten und wenn möglich sogar zu steigern. Weiterhin sind im Rahmen einer Sanierungsmaßnahme gemäß § 141 BauGB steuerliche Abschreibungen möglich, welche private Investitionen in die Gebäudesubstanz auslösen können bzw. lukrativer machen.

Beitrag drucken
Anzeige