v.l. Oberbürgermeister Felix Heinrichs (Foto: Stadt MG) und Landrat Dr. Andreas Coenen (Foto: Dr. Andreas Coenen)
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Kreis Viersen/Mönchengladbach. Der Kreis Viersen fordert Mönchengladbach auf, die Planung der S28 nicht zu torpedieren – Landrat Dr. Andreas Coenen: „Die Menschen wollen raus aus dem Stau“. Dagegen teilte Mönchengladbachs Oberbürgermeister Felix Heinrichs schriftlich dem Fahrgastverband PRO BAHN und VCD Verkehrsclub Deutschland mit, dass sich eine Radschnellverbindung von Krefeld über Willich bis nach Mönchengladbach nicht die Verlängerung der S28-Bahnlinie ausschließe.

Landrat Dr. Andreas Coenen fordert die Stadt Mönchengladbach auf, an der gemeinsam geplanten Streckenführung des Radschnellwegs festzuhalten und damit die Irritationen um die geplante Verlängerung der S28 aufzulösen. Der jetzt ohne Abstimmung mit dem Kreis und den anderen Beteiligten vorgelegte Bebauungsplan für den Radschnellweg überplant teilweise die Trasse, die für die Streckenverlängerung der Regiobahn S28 vom Kaarster See nach Viersen vorgesehen ist.

“Die Umsetzung des Bebauungsplans würde das für die Menschen in der Region so bedeutsame Infrastrukturprojekt der S28 auf lange Zeit verhindern”, erklärt Landrat Dr. Andreas Coenen. “Das können wir nicht zulassen. Die Menschen wollen raus aus dem Stau und rein in die Bahn. Die Verkehrswende muss kommen.”

Dr. Coenen weist darauf hin, dass die Wegführung für die Trasse des Radschnellweges mit der Stadt Mönchengladbach im vergangenen Frühjahr verabredet wurde. In der gemeinsam abgestimmten Machbarkeitsstudie für den Radschnellweg sei explizit auf die Notwendigkeit hingewiesen worden, dass dabei die vorgesehene Streckenverlängerung der S28 berücksichtigt werden muss. Ohnehin sei die Trasse eisenbahnrechtlich gewidmet. Dies müsse auch im Bebauungsplan gekennzeichnet werden. Im Übrigen sei die Streckenverlängerung der S28 auch im Regionalplan Düsseldorf als Schienenweg festgelegt. Aktuell sei die Regiobahn mit Unterstützung des Kreises Viersen dabei, einen Antrag auf Förderung der Planungskosten für die Verlängerung der S28 auf den Weg zu bringen.

“Der Versuch, diese Wirklichkeit zu ignorieren und die Verlängerung der S28 mit neuen Plänen klammheimlich zu torpedieren, wäre ein Vertrauensbruch, der die Zusammenarbeit zwischen der Stadt Mönchengladbach und dem Kreis Viersen in Zukunft erheblich belasten würde. Das mit dem Bebauungsplan der Stadt Mönchengladbach geschaffene Hindernis muss aus dem Weg geräumt werden. Ich setze hier auf den neuen Oberbürgermeister und eine Koalition der Vernunft und der guten Nachbarschaft im Rat”, so Landrat Dr. Andreas Coenen.

Oberbürgermeister reagiert auf offenen Brief des Fahrgastverbandes und VCD-Verkehrsclubs

Eine Radschnellverbindung von Krefeld über Willich bis nach Mönchengladbach schließt eine Verlängerung der S28-Bahnlinie nicht aus. Das hat Oberbürgermeister Felix Heinrichs schriftlich dem Fahrgastverband PRO BAHN und VCD Verkehrsclub Deutschland mitgeteilt, die in Form eines offenen Briefes vor einer Priorisierung der in weiten Teilen auf oder entlang der ehemaligen Bahntrasse geplanten Radschnellverbindung warnen. „Die Bahnfläche wird im Zuge des Planfeststellungsverfahrens auch auf die Bedarfe einer zukünftigen S 28-Verlängerung beplant. Das bedeutet also nicht, dass zukünftig kein Bahnverkehr mehr möglich ist, insofern werden mit dieser Entscheidung keine Fakten geschaffen“, so der Oberbürgermeister. Das sei das übliche Verfahren.

Zur Realisierung der Radschnellverbindung ist im Mönchengladbacher Stadtgebiet der Grunderwerb von Flächen der Deutschen Bahn AG erforderlich. Der zuständige Ausschuss für Planen, Bauen und Stadtentwicklung der Stadt Mönchengladbach hatte die städtische Tochter EWMG beauftragt, die für eine Realisierung des Radschnellweges erforderlichen Flächen von der Deutschen Bahn AG zu erwerben. „Dieser Sachverhalt ist allen Projektpartnern bekannt und wurde auch in diversen Planungsbesprechungen zur Machbarkeitsstudie ausführlich thematisiert“, erklärt der erste Bürger der Stadt. Mönchengladbach sucht auch weiterhin den Schulterschluss mit den beteiligten Kreisen und Kommunen und setzt auf ein ganzheitliches Maßnahmenpaket. Gerade im Hinblick auf die Klimaziele 2050 soll der Modal Split verbessert und Defizite im Bereich des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) und Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) abgebaut werden. Die S28-Verlängerung ist Teil dieses Maßnahmenpaketes. Heinrichs hofft auf einen engen Austausch in Form von Arbeitskreisen, die die für eine Mobilitätswende erforderlichen Maßnahmen definieren. Darauf aufbauend könnten die beteiligten Kommunen und Kreise einen „Letter of Intent“ unterschreiben. „Alleingänge helfen keinem weiter. Nur gemeinsam können wir die Mobilitätswende nachhaltiger und attraktiver gestalten. Wir wollen in konstruktiver Zusammenarbeit eine gemeinsame Lösung finden, die die Interessen aller berücksichtigt.“

Gemeinsam mit den Städten Krefeld, Willich und Mönchengladbach, dem Kreis Viersen und der BahnflächenEntwicklungsgesellschaft des Landes NRW (BEG) wird eine Radschnellverbindung von Krefeld über Willich nach Mönchengladbach geplant. Die unter Federführung der BEG initiierte Projektgruppe hat mit einem externen Gutachter eine Machbarkeitsstudie zur Umsetzbarkeit der Radschnellverbindung erarbeitet. Dabei wurde die Verlängerung der Regiobahn S 28 nach Viersen ausdrücklich berücksichtigt. Laut Studie ist sowohl die Realisierung der Radschnellverbindung als auch die S 28-Verlängerung als Linienbündelung nebeneinander umsetzbar. Nach dem derzeitigen Planungsstand verläuft die Trasse der Radschnellverbindung nördlich parallel neben der Trasse der Regiobahn S 28 und quert diese im Bereich nordöstlich der Donker Straße. Die Machbarkeitsstudie wurde im Frühjahr 2020 in den politischen Gremien der Städte Krefeld, Willich und Mönchengladbach sowie des Kreises Viersen vorgestellt und beraten. Aus allen politischen Gremien kam der gleichlautende Beschluss, die Planung für die Radschnellverbindung fortzuführen. Im Laufe der nun anstehenden Planungsschritte werden die beteiligten Kommunen sowie die politischen Gremien wie üblich weiterhin in den Prozess einbezogen.

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