Diese Mini-Waffe stellten Polizeibeamte in Gelsenkirchen sicher. Es handelt sich um einen verbotenen Gegenstand und kein Spielzeug (Foto: Polizei Gelsenkirchen, Thomas Nowaczyk)
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Gelsenkirchen. Bereits am vergangenen Samstag, 23. Januar 2021, suchte ein 76 Jahre alter Gelsenkirchener die Polizeiwache an der Wildenbruchstraße in Bulmke-Hüllen auf. Im Gepäck: die angeblich kleinste Pistole der Welt.

Der Mann wollte von den Beamten wissen, ob er die schussfähige PTB-Waffe im Flugzeug mit nach Australien nehmen darf. Die Beamten rieten dem Mann davon dringend ab, da es sich hier um einen verbotenen Gegenstand handelt. Der Mann gab die Mini-Waffe freiwillig zur Vernichtung ab. Abgefeuert wäre die Schusskraft der kleinen Pistole mit der Kraft einer Feuerwerksrakete vergleichbar. (ots)


Bei der freiwillig abgegebenen Mini-Pistole handelt es sich um eine legale PTB-Waffe im Sinne des Waffengesetzes. Ein verbotener Gegenstand ist sie natürlich an Bord eines Flugzeuges, in das sie der Senior mitnehmen wollte. Der Besitz dieser Waffe ist für Personen über 18 Jahren erlaubt. Zum Führen der Schreckschusswaffe benötigt man einen so genannten Kleinen Waffenschein.

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